Steuern zahlen für ein Stipendium? Eher die Ausnahme als die Regel

Steuern zahlen für ein Stipendium? Eher die Ausnahme als die Regel

Wer im Studium ein Stipendium ergattern konnte, freut sich logischerweise erst einmal über die finanzielle Förderung. Doch stellt sich für viele Studenten die Frage, ob man diese Leistungen versteuern muss oder nicht. Hier können wir Dich erst einmal erleichtern: In den allermeisten Fällen bleibt das Geld aus dem Stipendium steuerfrei. Woran das liegt und unter welchen Bedingungen Du das Geld doch versteuern müsstest, erfährst Du bei uns.

Wann ist ein Stipendium steuerfrei?

Die Mittel aus einem Stipendium stammen in der Regel von einer öffentlich anerkannten Institution wie einer öffentlichen Stiftung und haben den Zweck, Dein Studium oder die dahinterstehende Forschung durch finanzielle Unterstützung zu fördern. Diese Mittel sind in der Regel steuerfrei, sofern sie unmittelbar aus öffentlichen Leistungen stammen, wie es in §3 Nr. 44 EStG festgelegt ist.

Damit Du dieses Geld auch wirklich steuerfrei erhältst, sind allerdings folgende Voraussetzungen nötig:

  • Du als Stipendiat darfst nicht dazu verpflichtet werden, einen bestimmten wissenschaftlichen, künstlerischen oder arbeitnehmerähnlichen Gegenwert zu leisten.
  • Zusätzlich darf die Leistungshöhe des Stipendiums einen gewissen Wert zur Deckung der Lebenshaltungskosten nicht maßgeblich überschreiten. Die konkrete Höhe richtet sich dabei nach individuellen Kriterien wie Alter, akademische Vorbildung und regional bezogene Lebenshaltungskosten.

Stipendien aus öffentlicher Hand sind in den allermeisten Fällen steuerfrei. Stipendien aus privatrechtlichen Stiftungen sind allerdings nur dann steuerfrei, wenn die Stiftung über Vergaberichtlinien verfügt, die dafür sorgen, dass die Stipendien nach einheitlichen, vom Einzelfall losgelösten Kriterien vergeben werden. Die Stipendienvergabe muss also objektiv und neutral erfolgen.

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Wann ist ein Stipendium nicht steuerfrei?

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen ein Stipendium nicht steuerfrei ist. Diese sind zwar selten, kommen aber aus folgenden Gründen zustande:

  • Es handelt sich um eine privatrechtliche Stiftung ohne freigegebene Vergaberichtlinien, da diese zum Beispiel subjektiv vergeben werden.
  • Das Stipendienprogramm fördert einen wesentlich zu hohen Betrag, was nicht damit vereinbar ist, dass ein Stipendienprogramm im Wesentlichen die Lebenshaltungs- und Forschungskosten decken soll.
  • Du wirst dazu verpflichtet, Gegenleistungen wie eine Arbeitstätigkeit zu erbringen.

Wo gebe ich ein Stipendium in der Steuererklärung an?

Da ein Stipendium nach §3 Nr. 44 EStG normalerweise nicht steuerpflichtig ist, wird es in den meisten Fällen von Studierenden nicht angegeben. Willst Du jedoch auf Nummer sicher gehen, kannst Du es bei gängigen Programmen wie WISO oder Elster unter “steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen” eintragen.

Dort solltest Du den oben genannten Paragraphen vermerken und darauf hinweisen, dass es sich um ein steuerfreies Stipendium handelt. Des Weiteren kannst Du bei Deinem Stipendiengeber eine entsprechende Bescheinigung anfordern. Diese wird jedoch in vielen Fällen automatisch bei der Stipendienvergabe mitgegeben.

Bei welchen Stipendien handelt es sich um steuerfreie Programme?

Wie bereits erwähnt, sind Stipendienprogramme aus öffentlicher Hand in der Regel steuerfrei. Zu diesen Einrichtungen zählen staatliche, zwischenstaatliche und sogenannte überstaatliche Institutionen. Beispiele hierfür sind das Avicenna Studienwerk, das Cusanuswerk Bischöfliche Studienförderung und das Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk.

Und welche Stipendienprogramme sind steuerpflichtig?

Die Liste der steuerpflichtigen Stipendienprogramme ist deutlich übersichtlicher. Einige Beispiele sind das Heisenberg-Programm und das EXIST-Gründerstipendium. Zudem sind viele Programme von privatrechtlichen Stiftern steuerpflichtig. Bei einer Zusage zu einem solchen Programm solltest Du den Stifter nach der steuerlichen Behandlung fragen, um alles richtig zu machen.

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