Stimmabgabe per Brief – eine bewährte Alternative

Stimmabgabe per Brief – eine bewährte Alternative

Die Covid-19-Pandemie hat unseren Alltag stark beeinflusst und viele Menschen sind in Sorge. Einige scheuen sogar den Gang ins Wahllokal aus Angst vor Ansteckung. Aber auch wer am Wahltag im Urlaub ist oder aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich wählen kann, muss nicht auf sein Wahlrecht verzichten. Die Briefwahl bietet eine bewährte Alternative, um seine Stimme abzugeben.

Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung

Seit einer Wahlrechtsnovelle im Jahr 2008 ist es einfacher denn je, per Briefwahl zu wählen. Anders als früher müssen Briefwähler nun keine besonderen Gründe mehr vorlegen, um ihre Stimme am Wahlsonntag, den 26. September 2021, nicht persönlich abgeben zu können.

So funktioniert es: Füllen Sie den Antrag auf Briefwahl aus, der sich auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet, und senden Sie ihn per Post, Fax oder E-Mail an die für Sie zuständige Gemeindebehörde. Sie können den Antrag auch persönlich dort vorbeibringen oder formlos stellen.

Erforderlich sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift. Die Antragstellung per Telefon ist nicht zulässig. Die Briefwahl kann in der Regel bis Freitag, den 24. September 2021, um 18 Uhr beantragt werden. In bestimmten Ausnahmefällen ist sogar eine Beantragung bis zum Wahltag um 15 Uhr möglich. Zum Beispiel bei plötzlicher Erkrankung oder wenn das Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach dem 5. September entstanden ist.

Wer den Antrag für jemand anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Die Briefwahl kann dann nicht elektronisch beantragt werden.

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Wahlbenachrichtigung und Wahlrechtsgrundsätze

Bis zum 5. September mussten die Wahlberechtigten über ihre Eintragung ins Wählerverzeichnis benachrichtigt worden sein. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag ins Wählerverzeichnis eingetragen werden, konnten diesen Antrag bis dahin stellen.

Vom 6. September bis zum 10. September bestand die Möglichkeit, das Wählerverzeichnis einzusehen und Einspruch einzulegen, falls es Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten gab. Die Entscheidungen über die Einsprüche werden bis zum 16. September zugestellt.

Auf Ihren Antrag hin werden Ihnen die folgenden Unterlagen ausgehändigt oder zugesandt:

  • Ein mit dem Dienstsiegel der zuständigen Behörde versehener Wahlschein, auf dem Ihr Name steht.
  • Ein amtlicher Stimmzettel Ihres Wahlkreises.
  • Ein amtlicher blauer Stimmzettelumschlag.
  • Ein amtlicher roter Wahlbriefumschlag, der bereits mit der Anschrift versehen ist, an die Sie den Wahlbrief schicken müssen.
  • Ein ausführliches Merkblatt, das Ihnen bei der Briefwahl behilflich sein soll.

Füllen Sie den Stimmzettel aus und stecken Sie ihn zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag. So bleibt das Wahlgeheimnis gewahrt. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der dafür zuständigen Stelle vorliegen.

Kostenlose Zustellung innerhalb Deutschlands

Innerhalb Deutschlands müssen Sie den Wahlbrief nicht frankieren. Geben Sie ihn jedoch rechtzeitig zur Post, da um 18 Uhr die Wahllokale schließen und die Auszählung der Stimmen beginnt. Alternativ können Sie den Wahlbrief auch persönlich abgeben.

Wenn Sie den Wahlbrief im Ausland zur Post geben möchten, empfiehlt der Bundeswahlleiter, dies spätestens am Donnerstag, den 23. September, zu tun.

Achten Sie darauf, die Briefwahl korrekt vorzunehmen, damit Ihre Stimme gültig ist. Mithilfe des Merkblatts, das Ihnen mit den Briefwahlunterlagen zugeschickt wird, sollte das jedoch ein Kinderspiel sein.

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Briefwahlanteil mehr als verdoppelt

Die Briefwahl gibt es seit 1957 und hat sich seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt im Jahr 2021 stieg der Briefwahlanteil deutlich an. In den alten Bundesländern lag er zwischen 51,5% und 66,5%, während die Wahlbeteiligung insgesamt sank. Auch bei Bundestagswahlen ist der Briefwahlanteil von 1957 bis heute gestiegen.

Der Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel betont, dass es bisher keine Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten gibt, die das Wahlergebnis beeinflussen könnten.

Die Briefwahl bietet also eine praktische und bewährte Alternative, um auch in besonderen Zeiten wie diesen sein Wahlrecht auszuüben. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch und geben Sie Ihre Stimme ab!