Willkommen, meine Lieben! Heute möchte ich euch etwas über die Bedeutung von Stimmenthaltung und ungültiger Stimmabgabe erzählen. Vielleicht hast du schon mal darüber nachgedacht, ob es einen Unterschied macht, ob du deine Stimme ungültig machst oder dich komplett der Wahl entziehst. In diesem Artikel werde ich dir alle Einzelheiten erklären.
Stimmenthaltung und ungültige Stimme = Nichtwahl
Eine Stimmenthaltung und eine ungültige Stimme haben den gleichen Effekt auf das Wahlergebnis – nämlich keinen. Es sei denn, es handelt sich um die Abgeordnetenhauswahl in Berlin oder früher auch die Landtagswahl im Saarland. Hier wird für die Berechnung der Fünf-Prozent-Hürde die Anzahl der abgegebenen statt der gültigen Stimmen berücksichtigt. In diesem Fall können ungültige Stimmen einen geringfügigen Einfluss haben. Ansonsten zählen für die Sitzverteilung und die Prozentsätze im Wahlergebnis immer nur die gültigen Stimmen.
Einfluss auf Statistik
In der offiziellen Wahlstatistik werden ungültige Stimmen zwar aufgeführt, aber es wird nicht festgehalten, warum sie ungültig sind. Es gibt kein Feld auf dem Stimmzettel, um eine Begründung für die ungültige Stimmabgabe anzugeben. Die Wahlhelfer vor Ort sehen nur Erklärungen oder Sprüche auf dem Stimmzettel. Die Wahlbeteiligung wird oft als Maßstab für die Zufriedenheit der Bürger mit dem politischen System betrachtet. Aber hier ist Vorsicht geboten – die Wahlbeteiligung setzt sich aus gültigen und ungültigen Stimmen zusammen. Wenn du also nicht zur Steigerung der Wahlbeteiligung beitragen möchtest, kannst du zu Hause bleiben.
Keine Mindestwahlbeteiligung
Es gibt keine Mindestbeteiligung, die erreicht werden muss, damit eine Wahl gültig ist. Selbst wenn 99 Prozent der Wahlberechtigten zu Hause bleiben, wird das Parlament gemäß dem Stimmergebnis der übrigen Prozentsätze der Wahlberechtigten zusammengesetzt. Im Parlament sitzen auch nicht weniger Abgeordnete, wenn weniger Menschen zur Wahl gehen.
Wer nicht wählt, wählt die Großen
Es wird oft behauptet, dass Nichtwähler extreme Parteien unterstützen. Tatsächlich profitieren aber mathematisch gesehen alle Parteien, die man nicht gewählt hätte, von der Nichtwahl, und zwar proportional zu ihrem Stimmenanteil. Wenn zum Beispiel ein SPD-Wähler nicht zur Wahl geht, profitiert davon am meisten die CDU und umgekehrt. Am meisten schadet man natürlich der Partei, die man gewählt hätte, wäre man zur Wahl gegangen. Bei den kleineren Parteien – und damit auch den extremen – besteht zusätzlich der Effekt, dass Wahlenthaltung oder ungültige Stimmen die Fünf-Prozent-Hürde senken und somit leichter zu überspringen machen. Dieser Effekt ist jedoch relativ gering.
Staatliche Parteienfinanzierung – Auswirkung durch Nichtwahl
Für jede abgegebene Stimme erhalten die Parteien Geld aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Pro Jahr der Legislaturperiode gibt es maximal 0,85 EUR. Die staatliche Parteienfinanzierung ist jedoch auf eine absolute Obergrenze begrenzt. In den letzten Jahren wurde diese Grenze regelmäßig überschritten, so dass nicht abgegebene oder ungültige Stimmen insgesamt nichts veränderten. Sie sorgten nur dafür, dass weniger Kürzungen vorgenommen werden mussten und mehr Geld für andere Wahlen sowie für Zuschüsse zu Mitgliedsbeiträgen und Spenden übrig blieb.
Bei der Festsetzung der staatlichen Mittel für das Jahr 2013 lag die Gesamtsumme der Finanzierungsmittel mit 153,5 Mio. EUR erstmals knapp unterhalb der Obergrenze dieses Jahres (154,1 Mio EUR). Eine nicht abgegebene Stimme bei den Landtags-, Bundestags- oder Europawahlen in den Jahren 2009-2013 hat also tatsächlich das Volumen der staatlichen Parteienfinanzierung im Jahr 2014 verringert. In den Festsetzungen der staatlichen Mittel für die Jahre ab 2014 lagen die Ansprüche der Parteien jedoch wieder über der absoluten Obergrenze.
Eine Stimmabgabe an eine Kleinstpartei, deren Erstattungsbetrag durch zu geringe eigene Einnahmen begrenzt ist, reduziert die Gesamtsumme der staatlichen Mittel nicht mehr. Die anderen Parteien erhalten dann entsprechend mehr.
Gegenbeispiel: Saarland 1952
Nur in seltenen Einzelfällen ist Protest in der Abgabe ungültiger Stimmen eindeutig erkennbar. Bei der Landtagswahl im Saarland 1952 waren 24,5% der Stimmen ungültig. Die hohe Zahl der ungültigen Stimmen erklärt sich durch das Verbot der Demokratischen Partei Saar (DPS), die eine Wiedervereinigung des Saarlandes mit Deutschland forderte.
Ungültige Stimmabgabe
Für die Bundestagswahl definiert das Bundeswahlgesetz in § 39 ungültige Stimmen folgendermaßen:
“Ungültig ist ein Stimmzettel, wenn
er einen Zusatz oder Vorbehalt enthält,
der Wille des Wählers nicht zweifelsfrei erkennbar ist,
der Stimmzettel so gekennzeichnet ist, dass die geheime Zusammenstellung der Stimmen beeinträchtigt werden kann,
für denselben Wahlvorschlag mehr als eine Stimme abgegeben ist oder
der Stimmzettel auf andere Weise als in den §§ 33 bis 38 gekennzeichnet ist.”
Beispiele: Wie gebe ich sicher eine ungültige Stimme ab?
Du möchtest deine Stimme ungültig abgeben? Kein Problem, ich zeige dir ein paar Beispiele:
- Gib mehr Stimmen ab, als erlaubt sind. Kreuze mehrere Parteien oder Wahlkreiskandidaten an. Dadurch wird dein Wille als Wähler nicht mehr eindeutig erkennbar und die Stimme ist ungültig.
- Streiche die Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel durch oder schreibe “ungültiger Stimmzettel” darauf.
- Schreibe deinen Namen und deine Telefonnummer deutlich leserlich auf die Vorderseite des Stimmzettels. Damit wird automatisch der gesamte Stimmzettel ungültig.
- Auf der Rückseite des Stimmzettels kannst du ausführlich deine Beweggründe für deine Stimmabgabe erläutern. Dadurch wird es leichter, deine Stimme als ungültig zu identifizieren. Allerdings wird das wahrscheinlich nicht gelesen, da die Wahlhelfer die Auszählung schnell beenden möchten.
Achtung: Zweistimmenwahlrecht!
Bei der Bundestagswahl und einigen Landtagswahlen hast du zwei Stimmen auf einem Stimmzettel. Du kannst also eine Stimme gültig abgeben und die andere ungültig machen (zum Beispiel wie unter Nr. 1 beschrieben). Eine Stimmenthaltung bei einer Stimme wird in diesem Fall automatisch als ungültige Stimme gewertet.
Elektronische Wahl – explizit ungültig wählen
Bei elektronischen Wahlen gab es neben der Möglichkeit, eine Partei oder einen Kandidaten zu wählen, auch die ausdrückliche Möglichkeit, ungültig zu wählen. Dies war erforderlich, um den Grundsatz der Gleichheit und Freiheit der Wahl zu wahren. Da der Wähler bei einer regulären Wahl mit Stift und Papier die Wahlfreiheit hat, seinen Stimmzettel ungültig zu machen, musste diese Möglichkeit auch bei einer elektronischen Wahl gegeben sein.
Fazit
So, jetzt wisst ihr Bescheid! Eine Stimmenthaltung oder eine ungültige Stimmabgabe haben keinen direkten Einfluss auf das Wahlergebnis. Dennoch können ungültige Stimmen in bestimmten Fällen geringfügig beeinflussen. Die Wahlbeteiligung wird durch gültige und ungültige Stimmen bestimmt. Und denkt daran, dass jede nicht abgegebene Stimme den großen Parteien nützt. Nun liegt es ganz bei euch, wie ihr euch bei den Wahlen entscheidet. Lasst uns die Geheimnisse des Wahlens weitergeben!
Bildquelle: Original article