Streaming vs. Download: Was ist der Unterschied?

Streaming vs. Download: Was ist der Unterschied?

Online-Inhalte zu streamen oder herunterzuladen ist heutzutage alltäglich. Doch ist dir klar, dass der Europäische Gerichtshof keinen Unterschied zwischen den beiden macht? In diesem Artikel erfährst du mehr über die Auswirkungen dieser Entscheidung und was sie für dich als Nutzer bedeuten könnte.

Schiffbruch für niederländische Piraten

Im April entschied der Europäische Gerichtshof, dass der Verkauf von Mediaplayer-Geräten, die den einfachen Zugang zu illegalen Streaming-Webseiten ermöglichen, illegal ist. Diese Geräte sind der neueste Trend in der Online-Piraterie und bieten die Möglichkeit, Inhalte direkt auf dem Fernseher zu streamen. Ein niederländischer E-Commerce-Store namens Filmspeler.nl stand im Fokus des Gerichtsverfahrens. Der Store vermarktete die Geräte, die mit vorinstallierten Links zu Streaming-Webseiten verkauft wurden.

Der Unterschied liegt im Cache

Mit dieser Entscheidung hat der Gerichtshof auch klargestellt, dass die temporäre Reproduktion urheberrechtlich geschützter Werke ohne Zustimmung des Urhebers nicht akzeptabel ist. Das bedeutet, dass die bisherige Unterscheidung zwischen Download und Streaming hinfällig ist. Doch was hat das für Konsequenzen für die Nutzer? In Deutschland sind zum Beispiel Strafen für Filesharing-Torrents üblich, warum sollten diese Strafen nicht auch für das Ansehen von Inhalten auf Streaming-Webseiten gelten? Wie können Nutzer bestraft werden, die nicht autorisierte Streaming-Seiten besuchen? Und was ist mit der Nutzung eines VPN, um die eigene IP-Adresse zu verbergen?

Player sind ein Problem

Besonders im Fokus stehen Mediaplayer, die mit Smart-TVs verbunden sind. Diese kleinen Geräte, wie der Amazon Fire TV Stick, laufen oft mit der Plattform Kodi. Kodi bietet eine Benutzeroberfläche, über die man auf Musik- und Filmsammlungen zugreifen oder Streaming-Webseiten besuchen kann, ohne auf den Komfort eines Smart-TVs zu verzichten. Das Problem für die Strafverfolgungsbehörden ist, dass Kodi auf vielen Betriebssystemen läuft und von Drittanbietern genutzt werden kann, um geschützte Inhalte anzusehen.

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Willkommen bei den Pirateriekriegen 3.0

Die Kombination aus Hardware und Software, die den einfachen Zugang zu geschützten Inhalten ermöglicht, ist das eigentliche Problem. Die Motion Picture Association (MPA) spricht von einer neuen Herausforderung durch illegale Streaming-Geräte, die sich als Version 3.0 der Piraterie darstellen. Während Peer-to-Peer-Netzwerke (1.0) und Streaming-Webseiten (2.0) bestimmte Geräte oder Plattformen voraussetzten, kann Kodi heutzutage auf nahezu allen Geräten laufen und Inhalte problemlos auf einem Smart-TV wiedergeben.

Erste polizeiliche Maßnahmen

Direkt nach der Entscheidung des Gerichtshofs sind bereits Veränderungen auf dem Markt spürbar. Ein Kodi-Dienst namens Navi X hat seinen Betrieb eingestellt, nachdem er juristischen Druck erfahren hat. Facebook, Ebay und Amazon verbieten den Verkauf von Kodi-Boxen mit Links zu Streaming-Webseiten. Es wurden bereits polizeiliche Maßnahmen gegen Streaming-Webseiten ergriffen. Die Schweizer NAGRA plant, sich auf Piraten-Streams zu konzentrieren, die mit der Kodi-Plattform verbunden sind. Sogar Kodi selbst plant, Digitales Rechtemanagement (DRM) zu integrieren.

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