Strompreisbremse: Wer profitiert und wer nicht

Strompreisbremse: Wer profitiert und wer nicht

Die Strompreise in Deutschland steigen kontinuierlich an und belasten viele Verbraucher. Um diesem Anwachsen entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung die sogenannte Strompreisbremse eingeführt. Doch wer profitiert eigentlich von dieser Maßnahme und wer nicht? In diesem Artikel klären wir diese Frage und geben dir alle wichtigen Informationen rund um die Strompreisbremse.

Seit wann gilt die Strompreisbremse?

Ursprünglich sollte die Strompreisbremse bereits im Januar 2023 in Kraft treten. Aufgrund der aufwendigen Umsetzung haben die deutschen Energieversorger jedoch Zweifel geäußert und konnten den Preisdeckel erst im März 2023 vollständig einführen. Dennoch gilt rückwirkend ebenfalls ab Januar und Februar 2023 der gedeckelte Preis für Stromkunden. Das bedeutet, dass der Strompreis seit Januar 2023 gedeckelt ist, sich jedoch finanziell erst im März auswirkt.

Wie funktioniert die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse legt eine Preisobergrenze für einen sogenannten Basisverbrauch fest, der 80 Prozent deines Vorjahresverbrauchs entspricht. Für diese 80 Prozent zahlst du maximal 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Über diesen Basisverbrauch hinaus musst du den vertraglich vereinbarten Strompreis zahlen. Wichtig zu wissen ist, dass die monatliche Grundgebühr von der Deckelung unberührt bleibt.

Wie viel kannst du mit der Strompreisbremse sparen?

Um das Sparpotenzial der Strompreisbremse zu verdeutlichen, nehmen wir als Beispiel eine Familie mit einem Stromverbrauch von 4.000 kWh. In ihrem aktuellen Stromvertrag zahlen sie 49,97 Cent pro kWh. Mit der Strompreisbremse würden sie auf 80 Prozent ihres Verbrauchs den reduzierten Preis von 40 Cent pro kWh zahlen und für die restlichen 20 Prozent den vertraglich vereinbarten Preis. Dadurch könnten sie pro Jahr fast 320 Euro sparen.

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Muss ich etwas tun, um die Strompreisbremse zu nutzen?

Nein, du musst nichts unternehmen, um von der Strompreisbremse zu profitieren. Dein Stromanbieter sollte automatisch eine neue Abschlagszahlung berechnen, die die Strompreisbremse berücksichtigt. Zudem erhältst du die Staatshilfe für die Monate Januar und Februar rückwirkend ausgezahlt. Solltest du keine neue Abschlagszahlung erhalten haben oder damit nicht einverstanden sein, kannst du dich mit deinem Stromanbieter in Verbindung setzen, um eine korrekte Berechnung zu gewährleisten. Eine genaue Preisaufstellung erhältst du erst mit der Ablesung der Stromzähler und der Jahresabrechnung für 2023 im Jahr 2024.

Nicht alle profitieren von der Strompreisbremse

Der Preisdeckel von 40 Cent sorgt dafür, dass nicht jeder von der Strompreisbremse profitiert. Insbesondere Kunden mit älteren Verträgen, die bereits einen moderaten Preis unter 40 Cent pro kWh und eine Preisgarantie haben, haben von der Strompreisbremse vorerst keinen Vorteil. Zudem gibt es seit Jahresbeginn 2023 wieder viele Angebote für Neukunden mit einem Preis deutlich unter 40 Cent pro kWh. Wenn du kürzlich zu einem günstigen Stromanbieter gewechselt bist, wirst du höchstwahrscheinlich auch keine Vorteile von der Strompreisbremse haben. Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Strompreise im Laufe des Jahres 2023 ohnehin aufgrund der Entwicklung auf dem Energiemarkt normalisieren.

Ungerechtfertigte Preiserhöhungen sind verboten

Um etwaige Missbräuche zu verhindern, enthält das Gesetz zur Strompreisbremse eine Klausel, die ungerechtfertigte Preiserhöhungen im Jahr 2023 verbietet. Energieversorger müssen genau begründen, warum sie den Preis erhöhen möchten und dies mit Beweisen untermauern. Die Beweislast liegt dabei beim Versorger. Steigende Einkaufspreise für Strom können die Preiserhöhungen bis zu einem gewissen Maß rechtfertigen, jedoch müssen die Versorger dies gegenüber dem Bundeskartellamt belegen. Verdächtig sind demnach Endkunden-Preise von über 50 oder gar 60 Cent pro kWh. So könnte die Strompreisbremse möglicherweise noch die ein oder andere Preiserhöhung verhindern.

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Ist die Strompreisbremse verfassungswidrig?

Ein Rechtsgutachten hat den Gesetzentwurf zur Strompreisbremse als möglichen Verstoß gegen EU-Recht und das deutsche Grundgesetz eingestuft. Besonders die rückwirkende Abschöpfung von Gewinnen von Stromproduzenten könnte dabei problematisch sein. Ob die Bundesregierung das Gesetz noch ändert, bleibt abzuwarten. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass die Strompreisbremse erheblich verzögert wird. Schließlich möchte die Ampelkoalition den Ausbau erneuerbarer Energien nicht behindern.