Studienkosten absetzen: So holst du dir deine Steuererstattung

Studienkosten absetzen

Ein Studium kann eine finanzielle Herausforderung sein. Doch seit dem 10. Januar 2020 gibt es Gewissheit: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, wie du deine Studienkosten von der Steuer absetzen kannst. Wir zeigen dir, wie du deine Studienkosten in eine Steuererstattung verwandelst.

Studienkosten in der Steuererklärung

Ob du deine Studienkosten absetzen kannst, hängt davon ab, ob es sich um dein Erst- oder Zweitstudium handelt. Für das Erststudium ist nur der Abzug als Sonderausgaben möglich. Im Zweitstudium kannst du hingegen deine Kosten als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben.

Studienkosten als Werbungskosten

Wenn du deine Studienkosten als Werbungskosten absetzt, kannst du sie unbegrenzt berücksichtigen. Zudem kann ein Verlustvortrag die Steuerlast in zukünftigen Jahren senken.

Studienkosten als Sonderausgaben

Sonderausgaben kannst du nur im aktuellen Jahr berücksichtigen. Sie wirken sich also nur aus, wenn du tatsächlich Steuern zahlst und diese nicht schon aufgrund des Grundfreibetrags oder anderer Werbungskosten zurückerhältst.

Laut bisherigem Gesetz konntest du nur Kosten für ein Zweitstudium als Werbungskosten abziehen. Doch mehrere Steuerpflichtige haben gegen diese Regelung geklagt. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Kosten für Erststudiengänge eher der privaten Lebensführung zuzuordnen sind und deshalb als Sonderausgaben behandelt werden sollen.

Erststudium – was bedeutet das?

Ein Erststudium ist dein erstes Studium, wenn du vorher weder eine Berufsausbildung noch ein Studium abgeschlossen hast. Selbst wenn du dein Abitur an einem berufsbildenden Gymnasium erworben hast, gelten alle weiteren Studiengänge als Erststudium. Kosten für dein Erststudium kannst du als Sonderausgaben berücksichtigen. Dabei kannst du die gleichen Ausgaben wie für ein Zweitstudium geltend machen, allerdings gibt es einige Unterschiede:

  1. Studienkosten können jährlich nur bis zu maximal 6.000 Euro als Sonderausgaben angegeben werden. Dadurch gehen vermutlich einige Kosten unter.
  2. Kosten als Sonderausgaben führen nur in seltenen Fällen zu einer Steuererstattung. Voraussetzung dafür ist, dass du während des Studiums schon Steuern gezahlt hast und nach Abzug des Grundfreibetrags und eventueller anderer Werbungskosten noch eine Steuerlast übrig bleibt. Erst dann können die Studienkosten die Steuer zurück aufs Konto holen.
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Zweitstudium – was bedeutet das?

Ein Zweitstudium setzt den Abschluss eines früheren Studiums voraus. Es muss nicht unbedingt ein Master-Studiengang sein. Auch ein weiterer Bachelorstudiengang, Zusatz-, Aufbau- oder Ergänzungsstudiengänge, eine Promotion oder ein MBA-Studium zählen als Zweitstudium. Kosten für ein Zweitstudium kannst du als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben und so Geld zurückbekommen.

Zweitstudium: Werbungskosten absetzen

Auch ohne laufende Einnahmen sind die Kosten nicht vergebens. Wenn beim Abzug der Werbungskosten ein Verlust entsteht, kannst du diesen in folgenden Steuererklärungen mitnehmen und in der Zukunft eine Erstattung erhalten.

Erst Ausbildung, dann Studium: Was kann ich absetzen?

Wenn du zuerst eine Ausbildung gemacht hast und dann studiert hast, werden die Kosten für das Studium wie Ausgaben für ein Zweitstudium behandelt. Du kannst sie als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Eine Erstausbildung gilt als Vollzeit-Ausbildung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten und einem Abschluss am Ende der Ausbildung.

Infografik: Diese Studienkosten kannst du absetzen

Hier ist eine Übersicht über die Kosten, die du für dein Erst- und Zweitstudium absetzen kannst. Beim Erststudium sind die Kosten als Sonderausgaben auf 6.000 Euro pro Jahr begrenzt, während du sie im Zweitstudium unbegrenzt als Werbungskosten absetzen kannst.

Wichtig ist, dass du die Kosten selbst gezahlt hast. Bei staatlicher Förderung können erstattete Beiträge nicht mehr angegeben werden. Eine finanzielle Unterstützung von den Eltern musst du hingegen nicht abziehen.

In der Infografik findest du eine detaillierte Übersicht über die Kosten, die du absetzen kannst: Studienkosten absetzen

Was passiert beim Fernstudium?

Aus steuerlicher Sicht verhält sich ein Fernstudium wie ein gewöhnliches Studium. Du kannst alle oben genannten Kosten auch bei einem Fernstudium absetzen. Einziger Unterschied ist, dass die Hochschule hier nicht als erste Tätigkeitsstätte gilt. Reisekosten für Fahrten, Übernachtungen und Verpflegung sind daher besonders wichtig und werden wie bei Dienstreisen behandelt.

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Wie kann ich einen Verlustvortrag machen?

Du kannst den Verlustvortrag ganz einfach über deine Steuererklärung machen. Gib in der Anlage N unter “Fortbildungskosten” deine Studienkosten an.

Wenn du keine Lust auf komplizierte Steuerformulare hast, kannst du einfach WISO Steuer nutzen. Mit wenigen Klicks hast du alles ausgefüllt und holst dir die maximale Rückerstattung.

Steuererklärung nachholen

Hast du erst jetzt von der Möglichkeit erfahren, Studienkosten bei der Steuer anzugeben? Keine Sorge, deine Chance auf eine Steuererstattung ist noch nicht vertan. Du kannst deine Steuererklärung rückwirkend abgeben und das für die letzten 4 Jahre, wenn du bisher noch keine abgegeben hast. Im Jahr 2022 kannst du also die Erklärung für die Jahre 2021, 2020, 2019 und 2018 abgeben.

Wenn du durch den Werbungskostenabzug einen Verlust erklären kannst, hast du noch mehr Zeit. Die Verlustfeststellung kann noch für die letzten 7 Jahre eingereicht werden, wenn du bisher keine Steuererklärung abgegeben hast. Das bedeutet, dass du im Jahr 2022 die Erklärung für die Jahre 2021 bis 2015 abgeben kannst.

Weitere Informationen findest du unter: Steuererklärung für Studenten