Studium und Ausbildung: So kannst du Fahrtkosten absetzen!

Studium und Ausbildung: Fahrtkosten absetzen leicht gemacht

In der Ausbildung richtig Geld sparen? Das geht! Besonders einfach bekommt man Kosten für den Arbeitsweg und den Weg zur Berufsschule zurück, denn diese Fahrtkosten können in der Ausbildung abgesetzt werden. Und das teilweise sogar doppelt! Wie genau? Das erklären wir hier.

Kurz & knapp

  • Studierende und Azubis können für ihre Fahrten in der Steuererklärung Geld zurückbekommen
  • Es kommt darauf an, ob es sich um Fahrten zum Arbeitsplatz, Uni oder andere berufliche Fahrten handelt
  • Bei Dienstreisen sind zusätzlich Pauschalen für Verpflegung und Übernachtungen möglich

Kann ich Fahrtkosten zur Uni oder zum Ausbildungsbetrieb absetzen?

Für Fahrten zum Ausbildungsbetrieb oder zur Berufsschule bzw. Uni kannst du vom Finanzamt einen Steuerbonus bekommen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kannst du die Kosten pauschal absetzen, entweder mit der Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) oder mit der Dienstreisepauschale (Reisekosten).

Erste Tätigkeitsstätte ist entscheidend

Welche Pauschalen du für deine Fahrtkosten nutzen darfst, entscheidet die sogenannte erste Tätigkeitsstätte. Das ist in der Regel der feste Arbeitsplatz, den ein Arbeitnehmer regelmäßig und arbeitstäglich aufsucht. Die erste Tätigkeitsstätte wird vom Arbeitgeber bestimmt. Bei Azubis und Studenten ist ebenso vertraglich festgelegt, was die erste Tätigkeitsstätte ist.

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Infografik: Fahrtkosten für Ausbildung & Studium

Studium und Ausbildung: Fahrtkosten absetzen leicht gemacht

Fahrtkosten im Vollzeitstudium

Bei Studierenden in Vollzeit ist die Hochschule als erste Tätigkeitsstätte festgelegt. Für die Fahrtkosten bedeutet das: Du darfst für Fahrten zwischen der Wohnung und der Hochschule nur die Entfernungspauschale anwenden.

So hoch ist die Entfernungspauschale:

  • Das sind 0,30 Euro pro Entfernungskilometer. Wer eine längere Strecke fährt, kann mehr absetzen:
  • Für 2021: 0,35 Euro ab dem 21. Entfernungskilometer
  • Für 2022: 0,38 Euro ab dem 21. Entfernungskilometer

Wichtig: Die Kosten kannst du nur für eine Fahrtrichtung absetzen – also entweder die Hin- oder die Rückfahrt. Dabei akzeptiert das Finanzamt immer die kürzeste Strecke. In einigen Fällen sind Ausnahmen möglich, zum Beispiel, wenn eine längere Strecke die deutlich mehr Zeit einspart.

Mit dem Auto, Bahn oder mit dem Fahrrad zur Uni?

Das Gute ist: Du kannst die Entfernungspauschale unabhängig davon nutzen, mit welchem Verkehrsmittel du zu deiner Ausbildungsstätte kommst. Fährst du mit deinem Auto, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder läufst zu Fuß: Du kannst immer 0,30 Euro pro Entfernungskilometer ansetzen.

Im Sommer laufen, im Herbst Fahrrad fahren und im Winter mit der Bahn? Die Pauschale steht dir auch dann zu, wenn du im Jahr dein Beförderungsmittel wechselst.

Fahrtkosten im Dualstudium

Ein duales Studium besteht aus einem Studium in der Hochschule und Praxiseinsätzen im Unternehmen. Dabei wird zwischen den Studierenden und dem Arbeitgeber ein Dienstvertrag geschlossen. Wie du deine Fahrtkosten absetzen kannst, kommt darauf an, was dein Arbeitgeber als erste Tätigkeitsstätte für die Dauer des Studiums im Vertrag festgelegt hat:

Fahrten zum Ausbildungsbetrieb: Entfernungspauschale

Ist dein Ausbildungsbetrieb als erste Tätigkeitsstätte festgelegt, kannst du Fahrten dorthin mit der Entfernungspauschale absetzen.

Fahrten zur Hochschule: Dienstreisepauschale

Die Fahrt zur Hochschule gilt dann als sogenannte Auswärtstätigkeit. Das heißt: Du kannst hier die Fahrten als Reisekosten abrechnen. Dazu steht dir die Pauschale für Dienstreisen zu. Dein Vorteil: Du bekommst sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrten Geld zurück. Ab dem 21. Kilometer gibt es hier aber keine Erhöhung, die Pauschalen bleiben wie bisher.

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Die Pauschalen unterscheiden sich hier je nach Fahrzeug:

  • Mit dem Auto: 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer je hin und zurück
  • Motorrad, Roller, Mofa: 0,20 Euro pro gefahrenen Kilometer je hin und zurück

Bist du mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs? Wenn deine Kosten für Fahrkarten bzw. Semesterticket höher waren als die errechnete Kilometerpauschale, kannst du die tatsächlichen Kosten ansetzen.

Übrigens: Du bist mal für mehrere Wochen in einer anderen Betriebsstätte deines Arbeitgebers? Auch das zählt dann als Dienstreise.

Ein weiterer Vorteil: Bei Auswärtstätigkeiten (Dienstreisen) kannst du obendrauf auch Pauschalen für Verpflegungungsmehraufwand und Übernachtung bekommen.

Fahrtkosten bei Azubis

Auch bei Azubis besteht die Ausbildung aus einem praktischen Teil im Betrieb und einem theoretischen in der Berufsschule. Ebenso wie Dual-Studenten rechnen Azubis ihre Fahrten zum Ausbildungsbetrieb mit der Entfernungspauschale ab.

Die berufsbildende Schule erkennt das Finanzamt als beruflich veranlasste auswärtige Tätigkeit an. Diese Fahrten kannst du entweder als die günstigeren Reisekosten mit der Dienstreisepauschale absetzen (0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer) oder die tatsächlichen Kosten beispielsweise für ÖPNV-Fahrkarten abziehen.

Fahrtkosten in die Berufsschule bei Blockunterricht

Wer den Unterricht nicht nur ein bis zweimal die Woche, sondern Blockunterricht über mehrere Monate absolviert, kann ebenso die Kosten als Reisekosten für die gesamte Dauer absetzen.

Zusätzlicher Vorteil: Verpflegungspauschalen

Für die Zeit der theoretischen Ausbildung an Uni, Fachhoch- oder Berufsschule können Azubis nicht nur die Fahrten als Reisekosten abrechnen, sondern auch den Mehraufwand für Verpflegung und Übernachtung pauschal abrechnen. Die Verpflegungspauschale richtet sich nach der Abwesenheit vom Zuhause:

  • 8 Stunden und mehr: 14 Euro
  • 24 Stunden und mehr: 28 Euro
  • Für den An- und Abreisetag extra: 14 Euro
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Wichtig, vor allem bei Blockunterricht: Bei längerfristigen Auswärtstätigkeiten darfst du den Verpflegungsmehraufwand nur für die ersten 3 Monate absetzen. Aber: Die Frist beginnt aber immer von Neuem, wenn du für mehr als 6 Wochen zu deinem Ausbildungsbetrieb zurückkehrst und dann erneut einen Blockunterricht im selben Jahr absolvierst.

Was ist mit Übernachtungskosten?

Musstest du im Rahmen deiner auswärtigen Tätigkeit Kosten für Übernachtung tragen, kannst du dafür einen Steuerbonus bekommen: Die tatsächlichen Kosten gibst du dann als Werbungskosten in der Steuererklärung an. Allerdings nur, wenn dein Arbeitgeber die Übernachtungskosten nicht erstattet.

Wie trage ich die Fahrtkosten in die Steuererklärung ein?

In der Steuererklärung werden die Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte, Dienstreise- und Verpflegungsmehraufwand in der Anlage N bei den Werbungskosten eingetragen. Noch einfacher geht es aber mit WISO Steuer: Hier kannst du auf den Papierkram verzichten und beantwortest stattdessen ein paar Fragen. Gibst du die Adresse ein, berechnet das Programm die Entfernung und die Kosten automatisch.

So trägst du die Fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb oder Uni in die Steuererklärung ein

Wie berechne ich die Arbeitstage richtig?

Zuerst werden alle Arbeitstage im Jahr gezählt. Grundsätzlich kann man hier pauschal mit 220 bis 230 Arbeitstagen pro Jahr rechnen. Hiervon müssen aber Urlaubs- und Krankheitstage abgezogen werden.

Erstattungen vom Arbeitgeber

Achtung: Erstatten Arbeitgeber die Kosten, müssen diese in der Steuererklärung entsprechend von den Ausgaben abgezogen werden. Nur die Kosten, die man tatsächlich selbst getragen hat, können berücksichtigt werden. Keine Sorge: Mit WISO Steuer verlierst du den Überblick nicht. Das Programm hilft dir mit vielen Tipps und Hinweisen, deine Daten richtig einzutragen.

Übrigens: Damit du dir ein Bild davon machen kannst, wie das in der Steuererklärung aussieht, kannst du bei WISO Steuer einen Musterfall ansehen und dich durch die Steuerklärung klicken.

Diese Kosten können Azubis und Studenten außerdem absetzen

  • Fachliteratur
  • Arbeitszimmer
  • Computer

Was lohnt sich mehr: Eigenes Auto oder Öffis?

Die Pauschalen gelten grundsätzlich für Fahrten mit dem eigenen Auto. Doch auch wenn eine Fahrgemeinschaft genutzt wird, kann man jeweils immer die vollen Fahrtkosten absetzen.

Nutzt du die öffentlichen Verkehrsmittel mit Wochen-, Monats- oder Jahreskarten? Dann solltest du alle Tickets aufheben und am Ende des Jahres zusammenrechnen.

Keine Lust auf Ausrechnen? Dann lass alles von WISO Steuer übernehmen. Du kannst einfach alle Tickets mit der App abfotografieren und die Kosten werden automatisch in deine Steuererklärung eingetragen.