Ob Unfallprävention oder Gesundheitsvorsorge – es gibt verschiedene Möglichkeiten, um den Arbeitsschutz in einem Betrieb zu gewährleisten. Dabei geht es stets darum, Gefahren zu minimieren und unnötige Risiken zu beseitigen. Neben den gesetzlich geregelten Vorgaben, die jeder Arbeitgeber einzuhalten hat, gibt es noch eine Menge Möglichkeiten, das Spektrum auszuweiten und einen umfassenderen Schutz der Mitarbeiter zu gewährleisten.
Technischer Arbeitsschutz
Der technische Arbeitsschutz umfasst im Grunde das, was den meisten Laien als erstes zum Thema “Arbeitsschutz” einfällt. Schutzbekleidung, Gerätesicherheit und Sicherheitsunterweisungen sind nur die gängigsten Begriffe, wenn es darum geht Unfällen und Krankheiten im Betrieb vorzubeugen. In der Regel wird Schutzbekleidung vom Betrieb zur Verfügung gestellt und muss nicht selbst von den Mitarbeitern angeschafft werden. Andere Utensilien wiederum fallen unter die Kategorie “Berufsbekleidung” und müssen daher nicht zwangsläufig vom Betrieb gestellt werden. Trotzdem ist die Arbeitskleidung und das Tragen der Schutzkleidung im Betrieb Pflicht und erfordert entsprechende Unterweisungen der Mitarbeiter. Bei Unfällen durch Fahrlässigkeit kann sogar der Betrieb verantwortlich gemacht werden – es ist also im Interesse aller Beteiligten, die Umsetzung des technischen Arbeitsschutzes zu gewährleisten.
RISK-Project ist Ihnen bei der sachgerechten Mitarbeiterunterweisung behilflich. Nutzen Sie die Arbeitsschutz Software, um sämtliche Unterweisungen übersichtlich und ortsunabhängig zu verwalten und verpassen Sie dank der praktischen Erinnerungsfunktion garantiert keine anstehende Unterweisung mehr. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie dazu mehr erfahren wollen.
Sozialer Arbeitsschutz
Beim sozialen Arbeitsschutz steht der Mensch im Mittelpunkt. Gesetzlich ist dieser im Rahmen mehrerer Gesetze bezüglich Jugendschutzes und Mutterschutzes verankert, aber auch durch Gesetze zum Schutz körperlich benachteiligter Personen vor spezifischen Gefahren. Auch die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes fällt unter den sozialen Arbeitsschutz. Ziel ist es, die langfristige Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten sowie deren Rechte am Arbeitsplatz zu sichern, beispielsweise durch gesetzlich bedingten Kündigungsschutz. Auch das Einhalten von Pausen sowie die Arbeitszeitregelung fallen unter den Sozialen Arbeitsschutz.
Außergesetzliche Maßnahmen ergreifen
Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ist eine Sache. Jedoch umfassen diese nur ein Minimum dessen, was man als Arbeitgeber für die Gesundheit seiner Mitarbeiter tun kann. Es gibt viele Möglichkeiten, seine Angestellten auch über die gesetzlichen Normen hinaus auf eventuelle Gefahrenquellen hinzuweisen und optimalen betrieblichen Gesundheitsschutz zu leisten. Hierzu empfehlen wir Ihnen auch noch einmal unsere vorangegangenen Artikel zu Arbeitssicherheit und betrieblicher Gesundheitsförderung.
Schulungen sind beispielsweise eine gute Möglichkeit, um Mitarbeiter über die gängigen Schutzunterweisungen hinaus fortzubilden. Insbesondere bei der betrieblichen Gesundheitsförderung gibt es nur wenige gesetzliche Vorgaben und umso mehr Möglichkeiten, als Betrieb aktiv tätig zu werden. Überlegen Sie sich also, ob Sie nur die rechtlichen Grundsätze einhalten oder auch darüber hinaus zum Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb beitragen wollen. Schließlich profitieren davon nicht nur Ihre Mitarbeiter, sondern auch Ihr Betrieb.
RISK-Project: Die Software für technischen und sozialen Arbeitsschutz
RISK-Project ist Ihre intuitive Software Lösung für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Nutzen Sie RISK-Project, um sämtliche Arbeitsschutzmaßnahmen übersichtlich in einer einzigen Anwendung zu verwalten und kommen Sie so Ihren Unternehmerpflichten vollumfänglich und fristgerecht nach. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie dazu noch Fragen haben oder Sie sich für die verschiedenen Funktionen von RISK-Project interessieren. Gerne legen wir Ihnen einen kostenlosen Testzugang an, mit dem Sie die Software 30 Tage lang unverbindlich nutzen können. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!