Teilegutachten vs. ABE: Der große Unterschied

Teilegutachten vs. ABE: Der große Unterschied

Willst du deinem Auto einen individuellen Look verpassen? Denk daran, dass du für das Tuning die richtigen Papiere benötigst. Ohne diese kannst du nicht nur den Versicherungsschutz verlieren, sondern auch die Zulassung deines Fahrzeugs. Im Bereich des Tunings gibt es verschiedene Vorschriften für unterschiedliche Bauteile. In manchen Fällen reicht ein sogenanntes Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE) aus. Doch worin liegt eigentlich der Unterschied? In diesem Artikel werden wir diese Frage beantworten.

Das Teilegutachten

Beim Tuning ist das Teilegutachten von großer Bedeutung. In der Regel ist es ratsam, eine professionelle Bewertung von einem Prüfungsorgan vornehmen zu lassen, wenn du ein Fahrzeugteil einbauen möchtest und dafür ein Teilegutachten benötigst. Die Prüfungsorganisation entscheidet dann im Einzelfall über die Zulässigkeit der baulichen Maßnahme. Nach dem Einbau muss das Teilegutachten in Verbindung mit dem Tuning von einer Prüfungsorganisation begutachtet werden.

Auch die Funktionsfähigkeit der Einrichtung wird dabei geprüft. Die Änderungsabnahme mittels Teilegutachten durch DEKRA, GTÜ, TÜV oder ähnliches entscheidet dann über die Zulassung des Fahrzeugs nach dem Tuning. Die Änderungen werden in der Regel in ein Prüfzeugnis eingetragen, wenn der Prüfer die Zulässigkeit bestätigt. Dieses Prüfzeugnis musst du immer bei dir führen. Wenn du zum Beispiel bei einer Kontrolle das Dokument nicht dabei hast, ist die Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs hinfällig.

Was wird beim Teilegutachten kontrolliert?

Anders als bei der Hauptuntersuchung handelt es sich beim Teilegutachten nicht um eine Komplettabnahme des Fahrzeugs. Es werden nur die Tuningmaßnahmen hinsichtlich folgender Aspekte begutachtet:

  • Vorlage des Teilegutachtens
  • Einhaltung der Vorgaben
  • Funktionsfähigkeit des Bauteils und des Fahrzeugs nach dem Einbau
  • Ausstellung des Prüfzeugnisses
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Mit dem Zeugnis zur Änderungsabnahme kannst du dann zur zuständigen Zulassungsstelle gehen. Dort können die Baumaßnahmen in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden. Wenn du die Fahrzeugpapiere angepasst hast, musst du das Prüfungszeugnis nicht immer bei dir führen. Allerdings solltest du die Fahrzeugpapiere immer dabei haben.

VORSICHT: Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn du das Teilegutachten und den Einbau nicht vom TÜV prüfen lässt, obwohl es notwendig wäre! Dabei spielt es keine Rolle, ob die Baumaßnahmen generell zulässig sind oder nicht.

Die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile – ABE

Das Teilegutachten ist nicht immer notwendig. In manchen Fällen genügt es, wenn andere Zeugnisse bereits beim Kauf den Bauteilen beigefügt sind. Dazu gehören insbesondere die Bauartgenehmigung und die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE). In der Regel wird eine Kombination aus mindestens zwei dieser drei Belege benötigt.

Das Kürzel ABE kann irreführend sein, da es eigentlich für die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugtypen steht. Jeder Fahrzeugtyp hat seine eigene ABE, die von der Erstzulassung bis zur Verschrottung oder Entziehung gültig bleibt. Es gibt verschiedene Aspekte, die zur Entziehung der Fahrzeugzulassung führen können, wie zum Beispiel Umbaumaßnahmen und schwerwiegende Mängel.

Umbaumaßnahmen sind bei Tunern besonders beliebt, haben aber auch ihre Tücken. Wenn die ABE der ausgetauschten oder ergänzten Fahrzeugteile nicht vorliegt, kann die Zulassung für das gesamte Fahrzeug ungültig sein. Daher bezieht sich die ABE oft auf die Genehmigung einzelner Bauteile.

Ein vorhandenes ABE-Gutachten garantiert nicht automatisch die Zulässigkeit von Tuningmaßnahmen. Es kann durchaus sein, dass bestimmte Bauteile nicht zusammen verbaut werden dürfen, obwohl eine ABE vorhanden ist. Deshalb ist es wichtig, sich immer von einem seriösen Fachmann beraten zu lassen. In manchen Fällen ist zusätzlich zu einer ABE ein amtliches Gutachten erforderlich.

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Teilegutachten vs. ABE – Der Unterschied

Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) wird entweder für bestimmte Autoteile oder ein Fahrzeugmodell ausgestellt. Die ABE wird vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erteilt und enthält immer eine KBA-Nummer. Wenn ein Teil mit einem Gutachten zur ABE ausgeliefert wird, ist darin aufgeführt, an welchen Fahrzeugmodellen dieses Teil verbaut werden darf.

Nach dem Tuning ist keine erneute Kontrolle durch einen Gutachter erforderlich. Hier liegt der entscheidende Unterschied zwischen der ABE und dem Teilegutachten. Mit einem Teilegutachten muss das Fahrzeugteil immer nach dem Einbau kontrolliert werden. Für eine Fahrt mit dem Fahrzeug musst du entweder immer die ABE mitführen oder die Eintragungen der ABE in die Fahrzeugpapiere übertragen lassen.