Testament schreiben: Gestalten Sie Ihren letzten Willen nach Ihren Wünschen

Testament schreiben: 
So formulieren Sie Ihren letzten Willen

Streitigkeiten um das Erbe kommen in den besten Familien vor. Doch das muss nicht sein! Das Schreiben eines Testaments ist gar nicht so schwer. Mit einem rechtsgültigen letzten Willen können Sie selbst bestimmen, wie Ihr Nachlass verteilt werden soll. Wir zeigen Ihnen, wie Sie ein Testament verfassen und was Sie dabei beachten müssen.

Was ist ein Testament?

Ein Testament ist eine schriftliche Willenserklärung im deutschen Erbrecht, in der Sie als Erblasser festlegen, wer Ihr Vermögen erben soll. Das Testament wird nach Ihrem Tod eröffnet und den Erben bekannt gegeben. Sie können mit einem Testament einen Alleinerben einsetzen, bestimmte Personen enterben oder einzelne Gegenstände oder Vermögenswerte aus Ihrem Nachlass bestimmten Personen oder Einrichtungen vermachen. Ein Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden.

Wer kann ein Testament schreiben?

Jede Person ab 16 Jahren kann gemäß § 2229 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Deutschland ein rechtsgültiges Testament verfassen. Voraussetzung ist, dass sie zum Zeitpunkt des Schreibens nicht unter einer Geisteskrankheit, Geistesschwäche oder einer Bewusstseinsstörung leidet.

Warum sollte man ein Testament schreiben?

Sie sollten immer dann ein Testament schreiben, wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten. Die gesetzliche Erbfolge begünstigt im Todesfall zuerst den Ehepartner und dann die nächsten lebenden Verwandten – aber das müssen nicht unbedingt die von Ihnen gewünschten Erben sein.

Mit entsprechenden Anordnungen in Ihrem Testament können Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen an die Erben geht, die Sie selbst bestimmen – auch wenn es die Erbfolge anders vorsieht. Darüber hinaus können Sie mit einem Testament auch Streitigkeiten in der Erbengemeinschaft vermeiden: Eine klare und umfassende Verfügung regelt eindeutig, welche Erben im Erbfall was erhalten.

Inhalt eines Testaments

In Ihrem Testament setzen Sie in erster Linie Erben ein oder schließen Verwandte von der gesetzlichen Erbfolge aus. Darüber hinaus gibt Ihnen ein Testament zahlreiche weitere Möglichkeiten, Ihren Nachlass zu regeln und Einfluss auf die Verteilung Ihres Vermögens zu nehmen.

Was gehört in ein Testament?

Folgende Punkte können Sie in Ihr Testament aufnehmen:

Erben einsetzen und enterben

  • Sie können per Testament einen Alleinerben einsetzen, der Ihren gesamten Nachlass erhält.
  • Sie können im Testament auch mehrere Erben mit unterschiedlichen Erbanteilen benennen.
  • Wenn Sie bestimmte Personen enterben wollen, können Sie das ins Testament schreiben.
  • Sie können in Ihr Testament schreiben, dass Sie Ihren nichtehelichen Lebenspartner als Erben einsetzen.

Vermächtnisse

  • Sie können per Testament Teile Ihres Vermögens einer karitativen Einrichtung vermachen.
  • Sie können in Ihr Testament schreiben, dass Sie Geldsummen oder einzelne Gegenstände aus Ihrem Nachlass als Vermächtnis für bestimmte Personen festlegen.

Rechte und Bedingungen

  • Sie können das Erbe per Testament an bestimmte Bedingungen knüpfen („unter der Voraussetzung, dass…“).
  • Sie können im Testament einen oder mehrere Ersatzerben benennen für den Fall, dass der von Ihnen eingesetzte Erbe bereits vor Ihnen verstirbt oder das Erbe ausschlägt.
  • Sie können im Testament eine Vor- und Nacherbschaft bestimmen – in diesem Fall geht der Nachlass erst an einen Vorerben (z. B. Ehepartner) und bei dessen Tod oder Wiederheirat an die Nacherben (z. B. Ihre Kinder).
  • Sie können beliebigen Personen bestimmte Rechte einräumen, wie zum Beispiel ein Wohnrecht auf Lebenszeit in einer Immobilie.
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Nachlassabwicklung

  • Mit einer Teilungsanordnung können Sie festlegen, wie Ihr Nachlass unter den Erben aufgeteilt werden soll.
  • Sie können per Testament eine Testamentsvollstreckung anordnen und einen Testamentsvollstrecker benennen.

Pflichtteile

Auch wenn Sie in Ihrem Testament Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder von der Erbfolge ausschließen, haben diese als gesetzliche Erben einen Anspruch auf einen Pflichtteil des Nachlasses. Der Pflichtteil besteht aus der Hälfte des Anteils, der ihnen nach der gesetzlichen Erbfolge zustehen würde. Der oder die im Testament eingesetzte/n Erbe/n sind dazu verpflichtet, diesen Pflichtteil an sie auszuzahlen.

Gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge ist in den §§ 1924 bis 1936 BGB geregelt. Sie legt fest, wer beim Todes des Erblassers dazu berechtigt ist, das Erbe anzutreten und wie hoch der Erbanteil für jeden Erben ist. In der gesetzlichen Erbfolge werden der Ehegatte bzw. Lebenspartner des Erblassers sowie seine Nachkommen und andere leibliche Verwandte berücksichtigt.

Was gehört nicht in ein Testament?

Auch wenn es “Letzter Wille” heißt, sollten Sie manche Bestimmungen nicht ins Testament schreiben. Dazu zählen die Patientenverfügung und Ihre Bestattungsverfügung. Hinterlegen Sie diese Unterlagen an einem Ort, wo sie leicht gefunden werden können, und informieren Sie Ihre Angehörigen darüber.

Bestattungsvorsorge

Wenn Sie eine bestimmte Bestattungsart wünschen, kann es sinnvoll sein, zusätzlich eine finanzielle Bestattungsvorsorge zu treffen. Auf diese Weise sichern Sie sich einen würdevollen Abschied und ersparen Ihren Angehörigen unnötige Belastungen im Falle Ihres Todes.

Welche Arten von Testament gibt es?

Im deutschen Erbrecht gibt es verschiedene Möglichkeiten, Ihren Nachlass zu regeln: Sie können als Einzelperson ein Testament schreiben (Einzeltestament), gemeinsam mit Ihrem Ehe- oder Lebenspartner ein gemeinschaftliches Testament verfassen oder beim Notar einen Erbvertrag als Alternative zum Testament verfassen.

Einzeltestament

Das Einzeltestament wird vom Erblasser allein erstellt (privates oder handschriftliches Testament) bzw. nur mit Hilfe eines Notars (öffentliches oder notarielles Testament).

Der Vorteil eines Einzeltestaments besteht darin, dass der Erblasser nach Belieben über seinen Nachlass verfügen, Erben einsetzen und Personen enterben kann. Er kann den Inhalt seines Testaments jederzeit anpassen oder komplett widerrufen und ein neues Testament schreiben, ohne sich darüber mit anderen abstimmen zu müssen.

Darüber hinaus bleibt der Inhalt des Testaments, wenn gewünscht, nur dem Erblasser selbst bekannt. Die Erben erfahren erst nach dem Tod von den Bestimmungen im Testament.

Gemeinschaftliches Testament

Ein gemeinschaftliches Testament oder Ehegattentestament wird von beiden Ehepartnern bzw. Partnern in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gemeinsam erstellt. Jeder von ihnen kann jederzeit Änderungen am Testament vornehmen oder das Testament widerrufen. Sobald jedoch ein Partner stirbt, kann der andere das Testament nicht mehr ändern. Beide Erblasser sind also nach dem Tod ihres Partners an die Verfügungen im Testament gebunden.

Berliner Testament

Das wohl bekannteste Beispiel für ein gemeinschaftliches Testament ist das sogenannte Berliner Testament. Hier setzen sich die Eheleute gegenseitig als alleinige Erben ein.

Wann sollte man ein Berliner Testament verfassen?

Mit dem Berliner Testament können Sie die Erbschaftsansprüche Ihrer Kinder aussetzen, bis beide Eltern verstorben sind. Nach dem Tod des ersten Ehepartners ist der überlebende Partner gegebenenfalls finanziell abgesichert. Aber auch wenn ein Ehepaar kinderlos bleibt, kann es sinnvoll sein, ein Berliner Testament aufzusetzen.

Wechselseitig bindende Verfügungen

Im Berliner Testament machen die Erblasser häufig von der Möglichkeit Gebrauch, ihre Verfügungen wechselseitig aneinander zu binden. In diesem Fall gilt: Wenn einer der Partner seine Verfügung im Berliner Testament ändert oder widerruft, verliert auch die daran gebundene Verfügung seines Partners ihre Wirksamkeit. Von dieser Möglichkeit im Berliner Testament wird beispielsweise Gebrauch gemacht, um die Erbfolge für Kinder aus anderen Ehen zu regeln.

Erbvertrag

Eine Alternative zum Testament ist der Erbvertrag. Genau wie ein notarielles Testament wird der Erbvertrag vor einem Notar errichtet. Er hat im deutschen Erbrecht dieselbe bindende Wirkung wie ein Testament und kann die gleichen Verfügungen oder Verpflichtungen enthalten.

  • Im Unterschied zum Testament kann der Erbvertrag nicht einseitig widerrufen oder geändert werden. Wenn Sie den Vertrag anpassen oder auflösen möchten, ist ein entsprechender Vorbehalt im Vertrag oder die Zustimmung des Vertragspartners erforderlich.
  • Anordnungen aus einem Erbvertrag machen ein zuvor geschriebenes Testament ungültig und können auch durch ein später verfasstes Testament nicht aufgehoben werden.
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So schreiben Sie ein Testament

Ein Testament ist eine formbedürftige Willenserklärung. Das bedeutet, dass Sie bestimmte Formvorschriften beachten müssen, damit das Testament laut deutschem Erbrecht rechtskräftig ist. Die Vorschriften unterscheiden sich je nachdem, ob Sie ein privates bzw. handschriftliches Testament schreiben oder ein notarielles Testament erstellen.

Eigenhändiges Testament

Das eigenhändige Testament wird auch privatschriftliches oder handschriftliches Testament genannt. Wie der Name bereits sagt, wird dieses Testament handschriftlich verfasst und kann privat verwahrt werden, zum Beispiel in einem Tresor oder Bankschließfach. Sie können ein handschriftliches Testament aber auch vom Notar verwahren lassen.

Form und Vorschriften

Die Formvorschriften für ein privates oder handschriftliches Testament sind im § 2247 BGB geregelt:

  • Ein privates Testament muss vom Erblasser persönlich und vollständig handschriftlich verfasst werden. Ein mit dem Computer oder mit der Schreibmaschine verfasstes privates Testament ist nicht rechtskräftig. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Identität des Verfassers später zweifelsfrei festgestellt werden kann.
  • Der Erblasser muss das Testament am Ende des Dokuments unterzeichnen, vorzugsweise mit Vor- und Nachnamen. Auch eine Unterschrift mit Spitz- oder Kosenamen ist zulässig, solange sich die Identität des Unterzeichners durch das Testament eindeutig zuordnen lässt.
  • Eine Überschrift wie “Mein Testament” oder “Mein letzter Wille” ist zulässig, aber nach dem Erbrecht nicht erforderlich.
  • Ebenfalls nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert ist es, Ort und Datum auf das eigenhändige Testament zu schreiben. Auf diese Weise lässt sich gegebenenfalls klären, welches von mehreren Testamenten zuletzt verfasst wurde.
  • Zeugen sind für die Errichtung eines handschriftlichen Testaments nicht erforderlich.
  • Sie müssen volljährig sein, um ein eigenhändiges Testament zu verfassen.

Sonderfall gemeinschaftliches Testament

Im Unterschied zum Einzeltestament muss ein privates gemeinschaftliches Testament nicht von beiden Erblassern verfasst und unterzeichnet werden. Es reicht aus, wenn Sie oder Ihr Ehepartner das Testament schreiben und beide es unterzeichnen.

Vorteile des handschriftlichen Testaments

  • Ein privatschriftliches Testament ist einfach und kostenlos zu erstellen.
  • Es sind keine Zeugen erforderlich, damit das handschriftliche Testament gültig ist.
  • Ein handschriftliches Testament kann jederzeit geändert oder vernichtet werden.
  • Der Inhalt eines eigenhändigen Testaments kann vollständig geheim bleiben, weil es nicht einmal einem Notar vorgelegt werden muss.

Nachteile eines eigenhändigen Testaments

  • Ein privates Testament kann leichter gefälscht werden oder verloren gehen als ein notariell verfasstes und sicher beim Nachlassgericht verwahrtes Testament.
  • Ohne die Aufsicht eines Notars besteht die Gefahr von Formfehlern und/oder missverständlichen Formulierungen im Testament, die später falsch ausgelegt werden können.

Notarielles Testament

Ein öffentliches oder notarielles Testament wird mit Hilfe eines Notars aufgesetzt und beim Nachlassgericht verwahrt. Der Notar registriert das Testament außerdem im Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer.

  • Beim Tode des Erblassers erhält das Testamentsregister eine Benachrichtigung vom zuständigen Standesamt.
  • Ist für den Verstorbenen ein Testament hinterlegt, benachrichtigt das Testamentsregister das zuständige Nachlassgericht.
  • Auf diese Weise kann ein amtlich verwahrtes Testament nicht vergessen oder übersehen werden.

Form und Vorschriften

  • Im Gegensatz zum eigenhändigen Testament können Sie bereits mit 16 Jahren ein Testament beim Notar erstellen.
  • Das notarielle Testament muss nicht handschriftlich verfasst werden. Auch eine Abfassung mit der Schreibmaschine oder am Computer ist möglich.
  • Der Erblasser kann seinen letzten Willen sogar mündlich erklären und die Niederschrift des Testaments vom Notar vornehmen lassen.
  • Das notarielle Testament muss vom Erblasser unterzeichnet werden.
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Vorteile des notariellen Testaments

  • Ein notarielles Testament ist fälschungssicher. Es wird vom Notar verwahrt und kann daher nicht unterschlagen, vernichtet oder verloren werden.
  • Das Testament wird im Zentralen Testamentsregister verzeichnet. Auf diese Weise kann es nicht vergessen oder übersehen werden.
  • Ein Notar kann Sie beim Erstellen des Testaments beraten und darauf achten, dass Sie keine Formfehler begehen, die das Testament oder einzelne Verfügungen unwirksam machen können.
  • Ein notariell erstelltes Testament ist eine öffentliche Urkunde und kann den Erbschein ersetzen. Das spart Ihren Erben einen weiteren Gang zum Nachlassgericht und die damit verbundenen Kosten.

Nachteile des notariellen Testaments

  • Bei einem öffentlichen oder notariellen Testament entstehen Ihnen Kosten für den Notar gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Diese Kosten sind vom Nachlasswert abhängig.
  • Für die Beurkundung eines gemeinschaftlichen Testaments oder Erbvertrags entstehen Ihnen höhere Kosten als bei einem einzeln verfassten Testament.
  • Wenn Sie das notarielle Testament ändern oder widerrufen möchten, müssen Sie eine Rücknahme aus der Verwahrung beim Nachlassgericht beantragen. Dadurch entsteht ein größerer Aufwand als bei einer Änderung an einem privaten Testament.

Testament: Muster mit Beispielformulierungen

Nach diesen Vorlagen können Sie ganz einfach selbst ein Testament verfassen.

Muster für ein Einzeltestament

Mit diesem Testament können Sie einen Alleinerben bestimmen, einen Ersatzerben benennen und einem Freund ein Vermächtnis hinterlassen.

Mein letzter Wille/Testament

Ich, [Vorname, Familienname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], bestimme zu meinem Alleinerben:

[Vorname, Familienname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], wohnhaft in [Adresse].

Für den Fall, dass [Vorname, Familienname] zum Zeitpunkt meines Todes bereits verstorben ist, bestimme ich zum alleinigen Ersatzerben:

[Vorname, Familienname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], wohnhaft in [Adresse].

Meinem guten Freund [Vorname, Familienname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], wohnhaft in [Adresse], vermache ich meine Sammlung historischer Schiffsmodelle, die sich im Hobbyraum im ersten Stock in meinem Haus [Adresse] befindet.

[Ort, Datum] [Vorname, Familienname]

Muster für ein gemeinschaftliches Testament

Mit diesem Berliner Testament setzen sich beide Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein.

Gemeinschaftliches Testament

Wir, [Vorname, Familienname 1. Ehepartner]/[Vorname, Familienname 2. Ehepartner], setzen uns gegenseitig zum alleinigen Erben unseres gesamten Vermögens ein.

Zu Erben beim Tod des länger Lebenden bestimmen wir unsere gemeinsamen Kinder.

Sollte ein Kind nach dem Ableben des zuerst verstorbenen Partners vom überlebenden Elternteil die Auszahlung des Pflichtteils verlangen, wird dieses Kind von der Erbfolge ausgeschlossen. Auch beim Tod des zuletzt verstorbenen Ehegatten erhält es nur den Pflichtteil.

[Ort, Datum] [Vorname, Familienname 1. Ehepartner] [Ort, Datum] [Vorname, Familienname 2. Ehepartner]

Testament hinterlegen

Es empfiehlt sich, Ihr Testament an einem sicheren Ort zu verwahren und Ihre Angehörigen darüber zu informieren. Sie können Ihr Testament zu Hause, in einem Bankschließfach oder beim Notar hinterlegen.

Testament widerrufen oder nachträglich ändern

Sie können jederzeit einzelne Passagen Ihres Testaments ändern oder das gesamte Testament widerrufen. Sie können auch ein neues Testament verfassen.

Eigenhändiges Testament

Wenn Sie Ihr privates oder eigenhändiges Testament zu Hause oder im Bankschließfach aufbewahren, können Sie es einfach vernichten und ein neues Testament verfassen. Alternativ können Sie das bestehende Testament mit einem Nachtrag versehen und unterzeichnen.

Wenn Sie Ihr eigenhändiges Testament amtlich verwahren lassen, ist eine Änderung ebenfalls kein Problem. Lassen Sie sich das Testament zurückgeben, nehmen Sie die gewünschte Änderung vor und geben Sie es wieder in Verwahrung. Der Vorgang hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Testaments.

Notarielles Testament

Anders verhält es sich bei der Rücknahme eines notariellen Testaments aus der amtlichen Verwahrung. Jede Rücknahme stellt hier zwingend einen Widerruf des gesamten Testaments dar. In diesem Fall müssen Sie das Testament bei einem Notar neu aufsetzen und wieder in die amtliche Verwahrung geben. Dieser Schritt sollte wohl überlegt sein, da Ihnen dadurch auch die Kosten für den Notar in voller Höhe neu entstehen.

Kosten eines Testaments

Privates Testament

Wenn Sie ein privates oder eigenhändiges Testament verfassen, fallen zunächst einmal keine Kosten an. Lediglich für die amtliche Verwahrung des Testaments müssen Sie Gebühren entrichten.

Notarielles Testament

Wenn Sie ein öffentliches oder notarielles Testament erstellen, fallen zusätzlich zu den Verwahrungsgebühren auch Notarkosten an, die vom Nachlasswert abhängen.

Testament anfechten

Wenn Sie ein Testament anfechten möchten, haben Sie nach dem deutschen Erbrecht ein Jahr lang Zeit, die Anfechtung dem Nachlassgericht gegenüber zu erklären.

Da wir keine rechtlich bindende Auskunft geben können, sind alle Angaben auf dieser Seite unverbindlich, stellen keine juristische Beratung dar und können nicht als abschließend im Hinblick auf sämtliche im Zusammenhang mit dem Erbrecht stehenden Sachverhalte verstanden werden. Wir empfehlen Ihnen, sich zur Beratung an einen Fachanwalt für Erbrecht zu wenden.

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