Die Corona-Pandemie hat zu zahlreichen Veranstaltungsabsagen geführt. Viele Menschen haben jahrelang auf diese Events gewartet, die immer wieder verschoben wurden. Nun werden einige Veranstaltungen endgültig abgesagt, und obwohl die Ticketpreise zurückerstattet werden, bleibt die Vermittlungsgebühr bei Ticketvermittler Eventim bestehen. Dies führt zu wachsenden Beschwerden bei den Verbraucherzentralen.
Die Problematik betrifft viele Menschen
Es ist schwierig zu sagen, wie viele Menschen von dieser Situation betroffen sind. Die Verbraucherzentralen verzeichnen jedoch massenhaft Anfragen und Beschwerden. Eventim hingegen behauptet, es handle sich nur um wenige Einzelfälle ohne finanzielle Relevanz. Doch viele Menschen sind anderer Meinung, da es um viel Geld geht und nicht nur “einige wenige” betroffen sind. Bei Konzerten können mehrere Tausend Menschen von den Auswirkungen betroffen sein.
Unklare Rechtslage
Die Rechtslage ist nicht eindeutig und wird unterschiedlich beurteilt. Eventim behauptet, dass sie ihren Job ordnungsgemäß ausgeführt haben, indem sie die Buchungen abgewickelt und die Tickets verschickt haben. Die Verbraucherzentrale NRW hingegen widerspricht dieser Ansicht und bezieht sich auf ein Urteil des Landgerichts München. Demnach kann die Erstattung nicht pauschal abgelehnt werden, insbesondere wenn Eventim vom Veranstalter mit der Rückabwicklung beauftragt wurde. Die Verbraucherschützer haben ein Musterschreiben auf ihrer Website veröffentlicht, das an Eventim gesendet werden soll.
Das Warten beginnt
Nach dem Versenden des Musterschreibens müssen die Kunden nun abwarten. Allerdings ist nicht viel zu erwarten, da Eventim behauptet, dass das Urteil nicht rechtskräftig ist und dass eigentlich der Veranstalter für die Erstattung verantwortlich sei. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen empfiehlt den Kunden, sich an den Veranstalter zu wenden, falls Eventim nicht reagiert. Doch auch hier gibt es Fälle, in denen der Veranstalter behauptet, nicht zuständig zu sein, da dies die Gebühr des Ticketvermarkters sei. Obwohl eine Klage möglich wäre, raten selbst Verbraucherschützer davon ab, da Eventim wahrscheinlich nicht der richtige Gegner ist. Aufgrund der vergleichsweise geringen Beträge von 30, 40 oder sogar 100 Euro zieht es kaum jemand vor Gericht.
Die Kunden bleiben auf den Kosten sitzen
Letztendlich bleiben die Kunden zwischen Veranstalter und Ticketvermarkter hin- und hergerissen. Das ist besonders ärgerlich, da bei rechtzeitiger Beantragung eines Gutscheins – dies war für Käufe vor dem 8. März 2020 möglich – sämtliche Kosten, einschließlich Vorverkaufsgebühren, erstattet worden wären. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass einige Kunden dies als Unterstützung für die Veranstaltungsbranche betrachten, während andere dies nicht länger tun würden.
Das Gespräch wurde mit Stefan Schlag von NDR Info geführt.