Tiere im Garten begraben: Was ist erlaubt und was nicht?

Tiere im Garten begraben: Was ist erlaubt und was nicht?

Klammheimlich schleicht sich die Frau mit einem Spaten in der Hand in den Abendstunden zur Wiese am Dorfrand. Ihr Kater Benni hat sich zu Lebzeiten gerne dort gesonnt und so manche Maus gefangen. Benni ist nun gestorben, und Frauchen möchte ihn gerne auf der geliebten Wiese begraben. Was viele nicht wissen: Das ist nicht erlaubt.

Was ist erlaubt – und was nicht?

Laut dem Tierkörperbeseitigungsgesetz ist das Begraben von toten Tieren außerhalb des eigenen Grundstücks, einschließlich Wald und Flur, verboten, erklärt Martin Struck, Vorsitzender des Bundesverbandes Tierbestatter in Dortmund. Bei Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro.

Wenn es um das eigene Haustier geht, hat der Eigentümer mindestens vier legale Möglichkeiten, damit umzugehen: Er kann das Tier in eine Tierkörperbeseitigungsanstalt bringen, es in einem Tierkrematorium einäschern lassen, es von einem Präparator ausstopfen lassen oder es beerdigen. Wenn hingegen ein totes Tier gefunden wird, sollte das Fundstück dem Ordnungsamt gemeldet werden. Die Behörde bringt das gefundene Tier dann gemäß den gesetzlichen Vorschriften in die Tierkörperbeseitigungsanstalt.

Kleine Tiere dürfen auch in die Mülltonne

Bei kleinen Tieren, ob sie nun dem Eigentümer gehören oder gefunden wurden, gibt es eine weitere Möglichkeit: Sie dürfen in den Restmüll geworfen werden – jedoch keinesfalls in die Biotonne. “Kleine Tiere sind zum Beispiel Vögel und Hamster”, erklärt Rechtsanwalt Andreas Ackenheil, der sich auf Tierrechte spezialisiert hat und in der Nähe von Mainz praktiziert.

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Eine weitere Ausnahme sind sehr große Haustiere. Auch für sie ist eine Beerdigung im eigenen Garten illegal, wobei es keine genauen Vorgaben für Größe oder Gewicht gibt. “Wolfshunde und Doggen sind an der Grenze”, meint Ackenheil.

Zwischen Hamster und Wolfshund darf also jedes Tier im Garten seine letzte Ruhe finden, solange der Garten dem Tierhalter gehört und nicht in einem Natur- oder Wasserschutzgebiet liegt. In solchen Gebieten können nämlich schädliche Substanzen aus dem toten Tier austreten.

Die richtige Tiefe des Grabes im Garten

Das Tierkörperbeseitigungsgesetz schreibt vor, dass das Grab im Garten mindestens ein bis zwei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt und mindestens 50 Zentimeter tief sein muss. Je tiefer das Grab, desto besser, schließlich sollen die Überreste des geliebten Tieres nicht von anderen Tieren wieder ausgegraben werden. Grabbeigaben sind nicht erlaubt. Das Tier sollte in einem Material eingewickelt werden, das der Natur nicht schadet, wie beispielsweise Wolldecken, Zeitungen oder Handtücher.

Wie die Gräber in den Gärten üblicherweise aussehen, ist nicht bekannt. Auf Tierfriedhöfen werden oft Gedenksteine mit persönlicher Inschrift gewählt, so wie auf dem Tierfriedhof in Bad Homburg, dem zweitältesten Tierfriedhof in Deutschland. “Streunen war Dein Leben” steht auf dem Grabstein der Katze Minki, deren Streunerleben nach nur drei Jahren endete.

Inschriften wie “Ewig mein Dackel-Mädchen”

“Weißt du, du bist das Beste, was mir je passiert ist”, steht auf einer Inschrift über einer Katze namens Püppchen. Weitere Inschriften lauten “Danke, dass es Dich gab”, “Du wirst immer in unseren Herzen sein” oder “Ewig mein Dackel-Mädchen”. Auf einigen Gräbern stehen auch Blumen. In Deutschland gibt es mittlerweile über 120 Tierfriedhöfe, darunter auch Naturfriedhöfe. Die Kosten für eine Beerdigung liegen meist zwischen 100 und 300 Euro.

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Eine häufig gewählte Alternative ist es, das Tier in einem Krematorium einäschern zu lassen. “Der Gedanke daran fällt vielen schwer”, weiß Ackenheil. Auch er hatte Bedenken, war jedoch von dem respektvollen Umgang überrascht.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Es beginnt mit der Wahl zwischen einer Einzelkremierung und der Verbrennung mehrerer Tiere gleichzeitig, wobei die Einzelkremierung teurer ist. Auf Wunsch wird die Asche dem Tierhalter in einer zuvor ausgewählten Urne zugeschickt. Wenn die Urne beigesetzt wird, gelten dieselben Regeln wie für die Beerdigung des ganzen Tierkörpers: Die Bestattung ist nur auf dem eigenen Grundstück erlaubt.

Asche darf nicht in Wohngebieten verstreut werden

In diesem Fall sollte die Urne natürlich aus einem verrottenden Material bestehen. Wenn sie nicht verbuddelt werden soll, kann ein haltbares Gefäß gewählt werden, um die Asche aufzubewahren. Die Asche darf auch verstreut werden, jedoch nicht in bewohnten Gebieten.

Im Tierkrematorium “Rosengarten” – dem Marktführer in Deutschland mit den meisten Standorten – werden hauptsächlich Hunde eingeäschert, gefolgt von Katzen. Auch Nagetiere, Vögel und Reptilien werden dort behandelt. Das Unternehmen wurde vor 20 Jahren gegründet und hat mittlerweile 40 Filialen bundesweit.

Etwa 85 Prozent der Tierhalter möchten die Asche ihres Tieres zurückhaben, sei es in einer Urne oder als Schmuckstück. Die Preise für eine Einzelkremierung liegen je nach Gewicht des Tieres zwischen 105 Euro und 315 Euro. Hinzu kommen die Kosten für das gewählte Behältnis.