Haustiere sind ein Massenphänomen in Deutschland und vielen anderen Ländern. Vor allem Hunde und Katzen gehören für viele Haushalte dazu. Doch stellt sich die Frage, ob man sie auch in Mietwohnungen halten darf. Diese Frage wurde lange Zeit kontrovers diskutiert.
Erst 1993 entschied der BGH, dass das Halten von Kleintieren in Mietverträgen nicht grundlos ausgeschlossen werden darf. Dennoch gab es viele Vermieter, die die Klauseln angepasst haben und die Haltung von Haustieren weiterhin von ihrer Zustimmung abhängig gemacht haben.
Erst 2007 erklärte der BGH auch diese Mietvertragsklauseln für unwirksam. Das bedeutet, dass etwa Zierfische, Ziervögel, Hamster und Schildkröten ohne Zustimmung des Vermieters gehalten werden dürfen.
Für Hunde und Katzen besteht dagegen nicht automatisch ein Recht zur Tierhaltung. Hier muss immer der Einzelfall betrachtet werden. Faktoren wie Art, Größe, Anzahl und Verhalten der Tiere, Zustand und Lage der Wohnung sowie des Hauses, persönliche Verhältnisse und Bedürfnisse des Mieters, Anzahl und Art anderer Tiere im Haus sowie die bisherige Handhabung durch den Vermieter spielen dabei eine Rolle.
Das Bedürfnis nach einem Blindenhund oder seelische Bedürfnisse nach einem Tier können berechtigte Interessen des Mieters sein. Allerdings darf ein Mieter nicht 100 freifliegende Vögel in einer Zwei-Zimmer-Wohnung halten. Auch Allergien von Mitbewohnern können eine Haltung von Hunden oder Katzen beeinflussen.
Ältere Mietverträge, die eine Kleintierhaltung einschränken, sind unwirksam. Wenn ein Mieter den Wunsch nach einem Kleintier hat, sollte er sich nicht von einem Ausschluss im Mietvertrag abschrecken lassen.
Für größere Tiere wie Hunde oder Katzen ist eine Erlaubnis des Vermieters erforderlich. Wenn diese verweigert wird, sollte sich der Mieter rechtlichen Rat einholen, um die Erfolgschancen im Einzelfall abzuschätzen.
Abschließend lässt sich sagen, dass die Rechtslage zur Haustierhaltung in Mietwohnungen sich in den letzten Jahren verbessert hat und Vermieter nicht mehr grundlos die Tierhaltung verbieten dürfen. Dennoch ist es ratsam, sich im Einzelfall rechtlich beraten zu lassen, um Konflikte zu vermeiden. Haustiere können eine wertvolle Bereicherung für das Leben in einer Mietwohnung sein, solange sie kein unangemessenes Maß annehmen und das Wohlbefinden anderer Mieter nicht beeinträchtigen.