Tierkrankenversicherung: 11 Fragen – 11 Antworten

Tierkrankenversicherung: 11 Fragen – 11 Antworten

Wenn es um die Gesundheit unserer geliebten Vierbeiner geht, möchten wir natürlich nur das Beste für sie. Eine Tierkrankenversicherung kann dabei eine große Hilfe sein, um die finanzielle Belastung im Krankheitsfall zu reduzieren. Aber wie funktioniert eine Tierkrankenversicherung eigentlich? Wir beantworten in diesem Artikel 11 Fragen zum Thema “Tierkrankenversicherung”, die uns von Kunden gestellt wurden.

Welcher Tarif übernimmt welche Kosten?

Die Helvetia Tierkrankenversicherung bietet vier Tarifmodelle, die in Zusammenarbeit mit Tierärzten speziell für die heutigen Ansprüche in der Tiermedizin entwickelt wurden:

  • Unfallversicherung (nur für Hunde)
  • OP-Schutz (Versicherung für Hunde und Katzen)
  • Komplettschutz (Tierkrankenversicherung unterteilt in Basis, Kompakt und Komfort)

Bei allen Tarifen sind die Serviceleistungen des Helvetia PetCare Schutzbriefs für Tier und Halter integriert.

Stufe 1 – Basisversorgung Unfallversicherung

Der Unfallschutz ist sozusagen der Einstiegstarif. Er beinhaltet die Übernahme aller anfallenden Kosten für eine ambulante und stationäre Heilbehandlung einschließlich Medikamente und Operationen infolge eines Unfalls. Als Unfall definiert man ein Ereignis, das plötzlich von außen, mechanisch oder chemisch einwirkt und eine körperliche Schädigung des versicherten Tieres nach sich zieht. Dazu zählt auch die Aufnahme eines Fremdkörpers oder eine Vergiftung sowie alle Verletzungen, die beim Spielen oder Toben des Tieres entstehen. Die Leistungen des PetCare Schutzbriefes sind hier inkludiert. Allerdings bieten wir diesen Tarif nur für Hunde an. Katzen können leider nicht gegen Unfälle versichert werden.

Stufe 2 – Basisversorgung Plus OP-Kostenschutz

Der OP-Kostenschutz beinhaltet alle Leistungen aus dem Unfallschutz (für Hunde) und bietet zusätzlich die Übernahme aller Kosten für eine Operation im Krankheitsfall, wie z.B. eine Tumorentfernung. Als Operation bezeichnet man einen chirurgischen Eingriff unter Narkose zur Wiederherstellung der Gesundheit. Auch die Kosten für eine ambulante und stationäre Behandlung aufgrund eines chirurgischen Eingriffs gehören zum Leistungsumfang. Hier werden die Kosten für die vor- und nachstationäre Behandlung bis zu 20 Tagen nach der Operation übernommen.

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Es ist wichtig zu beachten, dass eine Zahnreinigung zwar auch unter Narkose durchgeführt wird, in der Regel aber nicht mit einem chirurgischen Eingriff verbunden ist und daher unter dem Stichwort Prophylaxe läuft. Eine Operation ist ein instrumenteller chirurgischer Eingriff am oder im Körper eines Tieres zum Zwecke der Therapie oder Diagnostik und muss unter Narkose erfolgen.

Stufe 3 – Komplettschutz Krankenversicherung Basis

Dieser Tarif beinhaltet alle Leistungen des OP- und Unfallschutzes sowie alle tierärztlichen ambulanten Behandlungen einschließlich der Medikation bis zu einer Versicherungshöchstgrenze (Hunde 2.500 EUR/Katzen 2.000 EUR).

Stufe 4 – Komplettschutz Krankenversicherung Kompakt

Dieser Tarif erweitert den Basis-Schutz um einige attraktive Leistungen, wie etwa 30 EUR Gesundheitsvorsorge pro Jahr. Daneben enthält er alle Leistungen der Stufen 1 bis 3. Die Jahreshöchstleistung beträgt 5.000 EUR für Hunde und 4.000 EUR für Katzen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Zusatztarife wie Alternative Heilmethoden oder Zahnzusatzschutz zu wählen. Bei Krankehausaufenthalten oder Reha-Maßnahmen des Tierhalters übernimmt die Versicherung Unterbringungskosten von 10 EUR pro Tag für Hunde und 5 EUR für Katzen.

Stufe 5 – Komplettschutz Krankenversicherung Komfort

Dieser Tarif bietet das Rundum-Sorglos-Paket und beinhaltet alle Leistungen der ersten Stufen mit unbegrenzter Versicherungssumme. Die Zusatzleistungen im Komfortschutz umfassen hauptsächlich die Kostenerstattung von Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen, Wurmkuren, Floh- und Zeckenmitteln, einer Zahnprophylaxe oder einem Gesundheitscheck. Kastrationen (weibliches Tier pauschal 200 EUR, männliches Tier pauschal 100 EUR), Physiotherapie (400 EUR) und die Wahl von Zusatztarifen wie Alternative Heilmethoden oder Zahnzusatzschutz sind ebenfalls möglich. In den ersten 4 Lebensjahren des Tieres fällt kein Selbstbehalt an.

Natürlich können die tatsächlichen Kosten einer Kastration im Regelfall höher sein. Den Betrag, der über die Pauschale hinausgeht, müssen Sie selbst tragen.

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Mein Hund gehört zu einer bestimmten Rasse. Ist bei ihm die Versicherung ausgeschlossen?

Bei Helvetia PetCare werden Hunde, denen man bestimmte rassetypische Erkrankungen nachsagt, nicht ausgeschlossen. Wichtig ist jedoch, eine Gesundheitsprüfung durch den Tierarzt durchführen zu lassen, um sicherzustellen, dass das Tier vor der Aufnahme in die Tierkrankenversicherung gesund ist. Hierfür reichen Sie einfach das bereitgestellte Formular beim Tierarzt zusammen mit dem Antrag ein.

Kann ich mein Tier noch versichern, auch wenn es schon mal krank war?

Das kommt auf die Art der Erkrankung an. Ist das Tier bereits in Behandlung, beispielsweise weil es in eine Scherbe getreten ist oder sich beim Spielen verletzt hat, bleibt es bei der regulären Wartezeit von drei Monaten, bevor die Kostenerstattung beginnt. Behandlungskosten innerhalb dieser Wartezeit werden noch nicht erstattet. Für bestimmte Erkrankungen erhöht sich die Wartezeit von 3 auf 6 Monate, darunter fallen Hüftgelenksdysplasie, Ellenbogendysplasie, Herzerkrankungen, Allergien und Schilddrüsenerkrankungen, Goldakupunktur bzw. Implantate, Kryptorchismus, Entropium, Ektropium, Nabelbruch, Arthrosen, Brachyzephales Syndrom und Epilepsie. Leistungen für eine in der Wartezeit begonnene und über das Ende dieses Zeitraums hinaus andauernde Behandlung werden nicht erstattet. Wenn Ihr Tier noch nicht bei uns versichert ist und aktuell aufgrund einer Erkrankung behandelt wird (oder eine Operation benötigt), können wir diese Kosten leider nicht übernehmen.

Kann ich auch ein älteres Tier noch versichern?

Grundsätzlich können Sie Ihr Tier immer noch versichern, auch wenn es schon älter ist. Es ist jedoch wichtig, dass Sie bei Antragstellung zur Tierkrankenversicherung wahrheitsgemäß angeben, wie der aktuelle Gesundheitszustand ist und ob bestimmte Erkrankungen bereits bekannt oder behandelt wurden.

Es gibt immer eine Wartezeit, bevor die Leistungserstattung in Kraft tritt (in der Regel drei Monate, bei bestimmten Erkrankungen wie HD oder ED 6 Monate). Wenn sich während der Wartezeit etwas am Gesundheitszustand ändert, sollten Sie uns dies umgehend mitteilen, damit wir abstimmen können, ob anfallende Leistungen übernommen werden können. Bitte versuchen Sie nicht zu schummeln. Falsche Angaben können im Ernstfall zum Verlust des gesamten Versicherungsschutzes führen.

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Was ist die GOT?

Die Behandlung beim Tierarzt kostet Geld. Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) regelt, wie viel Geld Tierärzte für ihre Leistungen berechnen dürfen. Je nach Schwierigkeitsgrad der Behandlung können Tierärzte den 1,5-fachen, 2-fachen, 3-fachen oder sogar 4-fachen Gebührensatz abrechnen. Die Helvetia Tierkrankenversicherung erstattet in der Regel bis zum 2-fachen Satz gemäß der aktuellen GOT. Wenn die Behandlung schwierig oder langwierig ist, kann der Tierarzt dies schriftlich begründen und nach Prüfung der Gründe ist eine Kostenerstattung bis zum 3-fachen Satz möglich. Bei Inanspruchnahme des Notdienstes werden die Kosten auch bis zum 4-fachen GOT-Satz erstattet.

Was bedeutet Schutzbrief?

Für den Fall, dass Ihr geliebter vierbeiniger Freund krank wird, bietet die Tierkrankenversicherung einen Schutzbrief an. Dieser beinhaltet Serviceleistungen und teilweise Kostenübernahme für:

  • Vermittlung und Organisation der Unterbringung in einer Tierpension
  • Ausführen des Haustieres
  • Organisation von Tierfutter und Besorgung von Medikamenten
  • Erstattung des Notfall-Transports zum Tierarzt
  • Organisation von Fahrdiensten zum Tierarzt
  • Nennung und Vermittlung von ortsnahen Tierärzten

Es gibt eine Telefonnummer für den Notfall, an die Sie sich wenden können. Allerdings müssen Sie den Service anfragen und die anfallenden Kosten selbst tragen, wenn Sie selbst organisieren möchten.

Wozu ist die Gesundheitsprüfung notwendig?

Wie Menschen leiden auch unsere vierbeinigen Freunde mit zunehmendem Alter gerne mal unter dem einen oder anderen Zipperlein. Deshalb ist es wichtig, ihnen die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen. Die Gesundheitsprüfung dient dazu, sicherzustellen, dass das Tier vor der Aufnahme in die Tierkrankenversicherung gesund ist. Auch ältere Tiere (ab 4 Jahren) müssen bei Abschluss gesund sein. Die Gesundheitsprüfung wird vom Tierarzt durchgeführt und das Formular anschließend an uns zurückgeschickt, damit Ihr Antrag auf Versicherung bearbeitet werden kann.

Was sind angeborene Fehlbildungen?

Der Ausschluss angeborener Fehlbildungen führt häufig zu Missverständnissen. Hierbei handelt es sich um Erkrankungen, die bereits bei Abschluss der Versicherung vorhanden sind, auch wenn sie erst später auftreten. Anders als viele andere Versicherer, die umfangreiche Ausschluss-Listen für Erkrankungen führen, schließen wir angeborene Fehlbildungen nur dann aus, wenn sie bei Abschluss der Versicherung schon vorhanden sind. Der Nachweis für die Tiergesundheit erfolgt mit der Gesundheitsprüfung des Tierarztes.

Warum sollte ich mein Tier chippen lassen?

Das Chippen und Registrieren Ihres Tieres hat nicht nur beim Abschluss einer Versicherung Vorteile. Es ermöglicht auch, Ihr Tier im Falle eines plötzlichen Verschwindens wiederzufinden. Die Registrierung stellt sicher, dass wir Ihren Vertrag zweifelsfrei einem Tier zuordnen können und somit weniger Aufwand bei Verwaltung und Prüfung entsteht, falls der