Die Sharing Economy hat in Deutschland an Popularität gewonnen, und immer mehr Menschen interessieren sich dafür, ihre Güter zu teilen oder zu leihen. Doch wie sieht es rechtlich aus? Welche Formen des Teilens gibt es? Und worauf sollte man bei der Haftung bei Schäden achten? In diesem Artikel werden diese Fragen beantwortet und wertvolle Tipps gegeben.
Welche Formen des Teilens gibt es?
Die Sharing Economy umfasst nicht nur bekannte Plattformen wie Airbnb, sondern auch andere kommerzielle Anbieter und private Initiativen. Ein Beispiel für eine Plattform mit gemeinnützigem Charakter ist Foodsharing. Hier können Verbraucher und Unternehmen überschüssige Lebensmittel an soziale Einrichtungen oder Privatpersonen verschenken. Ebenfalls beliebt ist die Plattform Kleiderkreisel, auf der Secondhandmode geteilt wird. Diese Plattformen treten als Vermittler zwischen Anbieter und Nutzer auf.
Unternehmen wie Drivenow oder Car2go bieten ihre Dienstleistungen über zentrale Plattformen an, während hybride Plattformen wie Uber sowohl von Unternehmen als auch von Privatpersonen genutzt werden.
Wie sehen die rechtlichen Grundlagen aus?
Beim Tauschen und Schenken gibt es keine rechtlichen Probleme, solange sich beide Parteien einig sind. Anders ist es beim Leihen oder Mieten. Hier handelt es sich um unterschiedliche Vertragsverhältnisse. Bei der Leihe ist diese unentgeltlich, während beim Mieten eine Gebühr anfällt.
Darüber hinaus gibt es weitere Unterschiede. Wer etwas leiht, ist nicht für die Instandhaltung verantwortlich und kann den Gegenstand zurückfordern, sobald er genutzt wurde oder nach Ablauf einer vereinbarten Frist. Der Entleiher darf den geliehenen Gegenstand nicht weiterverleihen.
Verlangt der Eigentümer des Gegenstands keine Gebühr auf einer Sharing-Plattform, handelt es sich um einen Leihvertrag. Sobald jedoch eine Gebühr verlangt wird, handelt es sich in der Regel um einen Mietvertrag. Dies hat auch Auswirkungen auf die Haftung bei Schäden.
Was ist bei der Haftung bei Schäden zu beachten?
Bei nicht kommerziellen Sharing-Modellen gibt es oft rechtliche Grauzonen bezüglich der Haftung im Schadenfall sowie bei Qualitäts- und Sicherheitsmängeln. Die Sharing-Plattformen treten meist nur als Vermittler auf und übernehmen oft keine Haftung. Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist daher ratsam.
Generell gilt, dass der Entleiher oder Mieter bei selbst verschuldeten Schäden oder Verlust für den Schaden aufkommen muss. Die Privat-Haftpflichtversicherung deckt dieses Risiko in der Regel nicht ab. Für Abnutzungserscheinungen, die beim vertragsmäßigen Gebrauch entstehen, muss der Entleiher oder Mieter nicht aufkommen.
Bei einer Vermietung ist die Haftung des Vermieters umfangreicher. Lagen Sachmängel bereits bei der Übergabe vor oder treten sie während der Mietdauer auf, dann hat der Mieter sogar ein Recht auf Mietminderung.
Es ist ratsam, sowohl die AGB des Sharing-Portals als auch den Miet- oder Leihvertrag genau zu lesen, um mögliche Haftungsausschlüsse zu identifizieren.
Fazit
Beim Teilen, Leihen und Besitzen von Gütern gibt es verschiedene rechtliche Aspekte zu beachten. Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen Leihe und Miete zu kennen und die Haftung bei Schäden zu verstehen. Durch genaues Lesen der AGB und des Miet- oder Leihvertrags kann man mögliche Probleme vermeiden und ungetrübte Sharing-Erfahrungen genießen.