Tipps für den perfekten Autoverkauf

Tipps für den perfekten Autoverkauf

Ob Sie Ihr Auto aufgrund von Familienzuwachs, dem Wunsch nach einem neuen Modell oder einfach nur auf der Suche nach einem Schnäppchen verkaufen wollen – es gibt viele Gründe, sein Fahrzeug zu veräußern. Doch der Verkaufsprozess erfordert mehr als nur einen Käufer zu finden. Es gibt bestimmte administrative Formalitäten, die beachtet werden müssen. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie achten sollten und erhalten einen Überblick über die verschiedenen Verkaufsmöglichkeiten.

Privatpersonen

Wenn Sie Ihr Auto in Luxemburg verkaufen möchten, müssen Sie die geltenden rechtlichen Bestimmungen der Société Nationale de Circulation Automobile (SNCA), der zuständigen Behörde für den Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen und die Fahrzeugzulassung in Luxemburg, einhalten.

Zunächst muss in jedem Fall ein Rechnungsdokument oder ein Kaufvertrag erstellt werden. In diesem Dokument müssen das Fahrzeug, der aktuelle Eigentümer und der Käufer eindeutig identifiziert werden. Eine Kopie des Personalausweises sowohl des Verkäufers als auch des Käufers muss diesem Dokument beigefügt werden. Während der Verkäufer eine Kopie dieser Dokumente behalten sollte, benötigt der Käufer das Original für die Zulassung des Fahrzeugs. Denken Sie also daran, das Dokument bei der Fahrzeugübergabe dem Käufer auszuhändigen.

Falls Sie sich in diesem Bereich nicht auskennen, empfehlen wir Ihnen dringend, einen Musterkaufvertrag für Gebrauchtwagen zu verwenden, wie er beispielsweise vom luxemburgischen Verbraucherverband (Union Luxembourgeoise des Consommateurs) angeboten wird. Auf der offiziellen Website des Guichet public finden Sie weitere Informationen zu Themen wie der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs oder der erneuten Zulassung.

Selbständige oder Unternehmen

Wenn Sie Geschäftsführer eines Unternehmens sind und Ihren Firmenwagen, der zum Fuhrpark Ihres Unternehmens gehört und den Sie dienstlich nutzen, verkaufen möchten, müssen Sie ähnliche Schritte wie Privatpersonen unternehmen. Sie müssen dann eine Rechnung über den Verkauf im Namen des Unternehmens mit Angabe des Käufers als Rechnungsempfänger ausstellen. Auch in dieser Rechnung müssen das Fahrzeug und der Käufer eindeutig identifiziert werden können. Bei einem Verkauf an ein Unternehmen müssen Sie Informationen zu dieser juristischen Person (MwSt.-Nummer, Handelsregisterauszug usw.) auf der Rechnung angeben.

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Achtung: Je nachdem, ob das Fahrzeug in Luxemburg zugelassen wird oder nicht, sind unterschiedliche Formalitäten zu erledigen.

  • Wenn das Fahrzeug an eine in Luxemburg ansässige Person verkauft und wieder in Luxemburg zugelassen wird, ist das Verfahren für den Eigentümerwechsel anzuwenden.
  • Wenn das Fahrzeug nicht in Luxemburg bleibt, muss es außer Betrieb gesetzt werden. Sie können hier das Formular für den Antrag auf Außerbetriebsetzung herunterladen.

Möglichkeiten, das Auto zu verkaufen

Nachdem Sie die Informationen zu den administrativen Vorgängen erhalten haben, ist es an der Zeit, sich mit dem Gebrauchtwagenmarkt auseinanderzusetzen. Hier sind einige Optionen, um Ihr Fahrzeug zu veräußern:

  • Ein Händler oder eine Werkstatt kann Ihnen ein attraktives Angebot machen. Dies wird noch interessanter, wenn Sie bei diesem Anbieter gleichzeitig ein neues Fahrzeug erwerben. Zusätzlich zu den finanziellen Aspekten werden Ihnen dann in der Regel auch die oben beschriebenen administrativen Formalitäten abgenommen. So erhalten Sie nicht nur einen angemessenen Preis, sondern haben auch weniger Aufwand.
  • Obwohl dies in Luxemburg weniger verbreitet ist als in unseren Nachbarländern, können Sie bei einigen Händlern oder Kfz-Werkstätten Ihr altes Fahrzeug auch in Kommission geben. Dabei erhält der Händler einen bestimmten Prozentsatz des Verkaufspreises. Die administrativen Formalitäten werden auch hier in der Regel übernommen.
  • Internetportale sind ebenfalls eine hervorragende Möglichkeit, Ihr Fahrzeug zu verkaufen. Mit guten Fotos und einer detaillierten Beschreibung erhöhen Sie Ihre Chancen, von Interessenten kontaktiert zu werden. Zu den größten Anbietern zählen www.luxauto.lu und www.autoscout24.lu.

Noch einfacher ist es natürlich, wenn ein Verwandter oder Bekannter Ihr Auto kauft. Doch auch dann sollten Sie die Regeln einhalten! Wenn der Verkauf nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird, kann dies später im Falle von Mängeln zu Problemen führen.

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Wie viel kann ich verlangen?

Der Preis, den Sie für Ihr Auto verlangen können, hängt von der Kilometerleistung, dem Allgemeinzustand und eventuell anstehenden Reparaturen ab. Eine grobe Einschätzung des Wertes Ihres Autos können Sie auf der französischen Website www.largus.fr finden. Die angegebenen Preise dienen jedoch nur zur Orientierung und berücksichtigen möglicherweise nicht spezielle Ausstattungsmerkmale oder kleinere Defekte, die sich erheblich auf den Verkaufspreis auswirken können. Eine zuverlässige Schätzung ist wichtig, aber die Preise werden individuell ausgehandelt. Präsentieren Sie das Auto daher immer in bestmöglichem technischem und optischem Zustand, um schneller einen Käufer zu finden und mögliche Reparaturkosten durch einen höheren Verkaufspreis auszugleichen.

Die hier genannten Informationen gelten für in Luxemburg zugelassene Fahrzeuge, unabhängig davon, ob der Eigentümer in Luxemburg ansässig ist oder nicht.