Tipps für den reibungslosen Import eines Campers aus Deutschland

Tipps für den reibungslosen Import eines Campers aus Deutschland

Kauf eines Campers in Deutschland – welche Kosten kommen auf einen zu? Was muss man beim Import beachten? Wie läuft der Import ab? Wenn du deinen Kastenwagen oder Camper-Van aus Deutschland nach Österreich importieren möchtest, haben wir hier einige hilfreiche Tipps für dich!

Warum lohnt es sich, in Deutschland oder im EU-Ausland zu kaufen?

Der Kauf im Ausland bietet oft bessere Preise und eine größere Auswahl an Angeboten.

Sollte man beim Händler oder privat kaufen?

Der Kauf eines Autos beim Händler hat viele Vorteile gegenüber dem Privatkauf, insbesondere in Bezug auf Garantieleistungen, die in allen EU-Ländern gültig sind. Der Import eines Autos erfordert in der Regel mehr administrativen Aufwand, daher empfiehlt es sich auch hier, einen Händler für einen effizienten Ablauf zu wählen.

Laut ÖAMTC sollte man beim Kauf bei einem Händler in Deutschland darauf achten, dass man die Mehrwertsteuer nicht bezahlt oder wenn doch, dann nur als Depotzahlung, die man zurückerstattet bekommt.

Wie überführt man das Auto? Sind Überstellungskennzeichen auch im Ausland gültig?

Leider sind die Überstellungskennzeichen, die man sich ausleihen kann, nur für Österreich gültig. Deutsche Kurzzeitkennzeichen können von Österreichern nicht beantragt werden. Wenn der deutsche Händler jedoch Kennzeichen zur Verfügung stellt, bedeutet dies, dass das Auto nur haftpflichtversichert ist, nicht aber kaskoversichert. Daher sollte man das Auto vor der Abholung anmelden und mit den “richtigen” Kennzeichen und somit auch der gültigen Versicherung abholen.

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Der erste Schritt für eine Anmeldung – der TÜV

Bevor man das Auto anmeldet, sollte man als ersten Schritt zum TÜV gehen. Der TÜV überprüft entweder das Auto oder nur die Fahrzeugpapiere zusammen mit der COC-Bescheinigung und dem Kaufvertrag, falls es sich um einen Neuwagen handelt. Anschließend trägt der TÜV das Fahrzeug in die Genehmigungsdatenbank ein und stellt eine Einzelgenehmigung aus.

Bezahlung der NoVA – Normverbrauchsabgabe

In Österreich muss die NoVA entrichtet werden, eine Steuer für Neu- und Gebrauchtwagen. Die Berechnung der NoVA ändert sich von Jahr zu Jahr, daher empfiehlt es sich, die aktuellen Gebühren mit einem NoVA-Rechner zu ermitteln oder sich beim ÖAMTC zu erkundigen. Wichtige Informationen zur Berechnung sind kW, CO2-Emissionen, Baujahr und Kaufpreis. Der berechnete Steuersatz wird auf den Nettowert des Autos angewendet (exklusive Umsatzsteuer und NoVA), anschließend wird ein Festbetrag von 300 Euro abgezogen. Dieser kann jedoch nicht zu einer negativen Steuer führen. Früher gab es eine Staffelung der NoVA abhängig vom Alter des Fahrzeugs. Es gibt nur wenige Ausnahmen von der NoVA-Pflicht. Die NoVA wird in der Regel direkt beim Finanzamt bezahlt, bei Leasingautos übernimmt dies jedoch meist die Leasingfirma. Wichtig ist, dass der Händler NOVA-befreites Zubehör separat ausweist, um unnötige Abgaben für dieses Zubehör zu vermeiden.

Freischaltung der NoVA durch das Finanzamt

Mit der Bezahlung der NoVA ist es noch nicht getan, denn diese Bezahlung muss vom Finanzamt bestätigt werden. Hierzu erhält man einen Link und kann online überprüfen, ob das Auto zur Anmeldung freigeschaltet wurde.

Was ist beim Kauf eines Gebrauchtwagens zu beachten?

Beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs oder wenn keine COC-Bescheinigung vorhanden ist, muss das Fahrzeug beim TÜV in Österreich vorgeführt werden. Die Überführung kann zuvor mit deutschen Kurzzeitkennzeichen erfolgen, um die sich der deutsche Verkäufer kümmern sollte. Achtung: Österreichische “blaue Taferl” sind im Ausland nicht gültig.

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Anmeldung des Fahrzeugs

Nun erfolgt der einfachste Schritt – die eigentliche Anmeldung des Fahrzeugs bei der Versicherungsstelle.

Abholung und Kontrolle beim Händler

Mit dem “Pickerl”, allen Anmeldeunterlagen und den Nummernschildern geht es zur Abholung. Es empfiehlt sich, vor der Abfahrt eine gründliche Kontrolle durchzuführen, ob alles funktioniert. Vom Händler erhält man außerdem folgende Dokumente: Fahrzeugpapiere, eventuelles Übernahmeprotokoll, Rechnung, Serviceheft und Bedienungsanleitungen aller eingebauten Geräte.

Welche Kosten entstehen beim Import?

  • Überstellungsaufwand durch Käufer oder Verkäufer, abhängig von der Entfernung und Absprache
  • TÜV-Gebühr (100-200 €)
  • Berechnung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) – derzeit laut ÖAMTC: Bei Pkw / Kombi mit CO2-Emissionen über 250 g/km erhöht sich die zu zahlende NoVA für jedes Gramm CO2 über dem Grenzwert von 250 g/km um 20 Euro.

Garantieanspruch

Beim Kauf beim Händler gilt der Garantieanspruch in allen EU-Ländern.

Anmerkung

Dieser Beitrag ist nicht gesponsert oder bezahlt. Zudem handelt es sich hierbei um keinen rechtlichen Rat oder Expertenwissen. Der Beitrag wurde von Privatpersonen verfasst und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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