Wenn Sie Ihren geliebten Vierbeiner mit in den Urlaub nach Frankreich nehmen möchten, gibt es ein paar wichtige Dinge zu beachten. In diesem Artikel finden Sie nützliche Informationen und Tipps für die Einreise mit Hund nach Frankreich im Jahr 2024.
Einreisebestimmungen für Hunde
Damit Ihr Hund nach Frankreich einreisen darf, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen:
- Mikrochip: Ihr Hund sollte über einen Mikrochip verfügen, der ihn eindeutig identifizierbar macht. Der Mikrochip wird vom Tierarzt unter dem Nackenfell des Hundes platziert.
- Europäischer Heimtierausweis: Stellen Sie sicher, dass Ihr Hund einen europäischen Heimtierausweis hat, in dem alle relevanten Informationen wie Beschreibung des Hundes und Ihr Name und Ihre Adresse vermerkt sind.
- Impfungen: Ihr Hund sollte eine gültige Tollwutimpfung haben, die auch im Heimtierausweis vermerkt ist. Je nach Bedarf können weitere Impfungen erforderlich sein.
- Gültige Impfungen: Die neuen Tollwutimpfungen, die drei Jahre lang gültig sind, werden auch für die Einreise nach Frankreich akzeptiert. Stellen Sie jedoch sicher, dass der Impfstoff im Impfpass Ihres Hundes angegeben ist.
- Welpen: Hunde, die jünger als 3 Monate sind, dürfen aus Impfgründen offiziell nicht nach Frankreich eingeführt werden.
- Registrierung: Wenn Ihr Hund länger als 3 Monate in Frankreich bleiben soll, muss er in ein innerstaatliches Register eingetragen werden.
Beachten Sie auch die offizielle EU-Verordnung zum Transport von Heimtieren.
Einreisebestimmungen für Listenhunde
In Frankreich gibt es spezielle Einreisebestimmungen für Listenhunde. Hunde werden in zwei Kategorien eingeteilt: Kategorie 1 umfasst Hunderassen, deren Einreise verboten ist, und Kategorie 2 umfasst Hunderassen, deren Aufenthalt mit Auflagen versehen ist.
Kategorie 1 – Verbotene Hunderassen
Die Einreise nach Frankreich ist für Hunde folgender Rassen verboten:
- American Staffordshire ohne Stammbaum (Am. Staffordshire Terrier, Pit-Bulls)
- Mastiff (Boer-Bulls), Tosa oder Staffordshire Terrier ohne Stammbaum
- Mischlinge und Kreuzungen dieser Rassen
Kategorie 2 – Hunderassen mit Auflagen
Hunde der folgenden Rassen können unter bestimmten Voraussetzungen nach Frankreich einreisen:
- American Staffordshire, Tosa, Staffordshire Terrier mit Stammbaum
- Rottweiler mit oder ohne Stammbaum
- Hunde, die der Rasse der Rottweiler ähnlich sind, ohne Stammbaum
Hunde dieser Kategorie müssen im öffentlichen Raum angeleint sein und einen Maulkorb tragen. Sie dürfen nur von volljährigen Personen geführt werden und dürfen nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Einrichtungen mitgenommen werden.
Hunde wie Dobermann und deutsche Dogge sind von den Auflagen befreit, aber das Tragen eines Maulkorbs in der Öffentlichkeit wird empfohlen.
Wenn Ihr Hund einer der oben genannten Hunderassen ähnlich sieht, sollten Sie eine Bescheinigung eines Tierarztes oder ein vorhandenes Stammbuch vorlegen, um zu belegen, dass er nicht zu den Listenhunden gehört. Die Bescheinigung sollte detailliert und verständlich für die französischen Behörden sein.
Regionen-Tipps für Frankreich mit Hund
Frankreich bietet viele schöne Regionen, die Sie mit Ihrem Hund erkunden können. Hier sind einige Tipps:
- Hundestrände – überall in Frankreich
- Bretagne mit Hund – Tipps und Hundestrände
- Normandie – Urlaub mit Hund
- Südfrankreich – Vielfältige Regionen mit Hund
- Aquitanien – Urlaub mit Hund am Atlantik
- Korsika – Fähren, Strände und Klima
Wenn Sie weitere mediterrane Länder besuchen möchten, finden Sie auch Einreisetipps für Italien und Kroatien auf unserer Website.
Genießen Sie Ihren Urlaub in Frankreich mit Ihrem geliebten Vierbeiner!
(Stand: 01/2024 – Alle Einreise-Tipps für Frankreich beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren Informationen. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung kann nicht übernommen werden.)