Hättest du es gewusst? Du kannst deine eigenen Internet- und Telefonkosten von der Steuer absetzen. Natürlich musst du dafür eine Steuererklärung abgeben, das ist klar. Hast du deine Steuererklärung für das Jahr 2021 schon gemacht? Wenn nicht, solltest du das auf jeden Fall noch bis zum 31. Oktober nachholen – sonst könnten dir finanzielle Vorteile entgehen. Damit dir das nicht passiert, geben wir dir die wichtigsten Tipps. Denn mit den richtigen Tricks und der smartsteuer Online-Steuererklärung kannst du im Schnitt 1.072 € Steuererstattung erhalten, unter anderem auch für deine Internet- und Telefonkosten. Wir zeigen dir, was du dafür tun musst.
Der Arbeitsanruf auf dem Handy: Wenn sich Beruf und Privates vermischen
Bist du angestellt, erledigst aber auch zu Hause ab und zu Arbeit? Führst du berufliche Gespräche auf deinem privaten Handy? Oder nutzt du deine private Internetverbindung für E-Mails und Recherchen? Dann kannst du die Arbeit nach Feierabend oder im Home-Office eventuell zu deinem Vorteil nutzen. Normalerweise können private Telefonkosten oder Kosten für den Internetanschluss in der Steuererklärung nicht angegeben werden. Anders ist es jedoch, wenn du nachweisen kannst, dass du diese Anschlüsse auch aus beruflichen Gründen benötigst und nutzt. Der einzige Haken dabei ist, dass du dies tatsächlich nachweisen können musst. Zum Beispiel durch einen Beleg von deiner Firma oder eine Zeitübersicht.
Wenn diese Voraussetzungen jedoch erfüllt sind, dann hast du gute Chancen. Denn dann beteiligt sich möglicherweise der Staat an deinen Telefon- und Internetkosten. Diese kannst du nämlich als Werbungskosten geltend machen. Und hier erhältst du bekanntlich eine höhere Steuererstattung, wenn die Werbungskosten pro Jahr mehr als 1.200 € betragen. Mehr zur Werbungskostenpauschale findest du auch in diesem Artikel.
Einzeln oder zusammen? Diese unterschiedlichen Abrechnungsweisen gibt es
Kannst du die berufliche Nutzung deines privaten Telefons oder Internets nachweisen? Super, dann kannst du diese auch steuerlich geltend machen. Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten, die Kosten in der Steuererklärung anzugeben. Du kannst die Telefon- und Internetkosten pauschal angeben oder alle Verbindungen auflisten und dann die Einzelnachweise einreichen. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile.
Pauschale für Internet- und Telefonkosten absetzen:
Du kannst natürlich die gesamten Kosten für deine Telekommunikation in der Steuererklärung angeben – also für den Internetvertrag oder die Telefonkosten. Aber Vorsicht: Tatsächlich kannst du nur 20 % davon pauschal absetzen. Und das auch nur bis zu einer Höchstgrenze von 20 € pro Monat – also 240 € pro Jahr. Das ist zwar einfach und geht dementsprechend schnell. Allerdings zählen Anschaffungskosten oder Reparaturen bei dieser Variante nicht dazu. In arbeitsreichen Monaten könnten dir dadurch Vorteile entgehen.
Telefon- und Internetkosten mit Einzelnachweisen absetzen:
Die andere Möglichkeit ist der Einzelverbindungsnachweis. Diesen kannst du in der Regel bei deinem Internet-Provider oder Telefonanbieter anfordern. Natürlich ist das etwas aufwendiger als einfach nur die allgemeinen Kosten anzugeben. Doch diese Vorgehensweise hat auch Vorteile. Der größte ist wohl, dass es bei Einzelnachweisen keinen Höchstbetrag gibt, wie es bei der Pauschale der Fall ist. Wenn du also viel beruflich telefonierst, kannst du jeden einzelnen Anruf von der Steuer absetzen. Dafür musst du – wie bereits angekündigt – nachweisen können, welche Anrufe oder wie viel Prozent der Internetnutzung beruflich bedingt sind.
Ein weiterer Vorteil: Wenn du Einzelnachweise einreichst, darfst du gleichzeitig auch die Kosten für den Vertragsabschluss oder das Handy absetzen. Das gilt auch für Reparaturkosten – sowohl für die gesamte Anlage als auch für einzelne Geräte. Eine Ausnahme bilden jedoch technische Geräte, die als Computerzubehör gelten, wie Router oder ein Modem.
Mehr dazu in diesem Video:
Weitere Tipps zur Steuererklärung rund um den Beruf findest du auch in unserem smartsteuer Steuerwissen „Arbeitszimmer absetzen – so funktioniert’s!“.
Was bedeutet das konkret für mich?
Es ist durchaus üblich, dass eigene Geräte auch für die Arbeit genutzt werden. Bei einigen Jobs ist es sogar fast schon selbstverständlich. Und ganz egal, wie zufrieden du damit bist: In jedem Fall kannst du die Kosten dafür auch steuerlich geltend machen. Lass dir daher nichts entgehen und profitiere von unseren Tipps und Tricks für die Steuererklärung – und natürlich der smartsteuer Online-Steuererklärung. Denn mal ehrlich, einfacher geht’s kaum, oder?