Das Anbringen und Gestalten von Autokennzeichen unterliegt bestimmten Vorschriften gemäß § 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Egal, ob es sich um ein neues Fahrzeug handelt, bei dem das Kennzeichen angebracht werden soll, oder um ein umgemeldetes Fahrzeug, bei dem ein Nummernschildwechsel erforderlich ist – die Regeln müssen beachtet werden.
Kennzeichen: Ausgestaltung und Anbringung
Gemäß § 10 FZV gelten die Vorschriften nicht nur für die üblichen nummernschilder “mit schwarzer Beschriftung auf weißem schwarz gerandetem Grund”, sondern auch für besondere Kennzeichen und rote Händlerkennzeichen, die ausschließlich für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten zugelassen sind.
Bußgeldtabelle zu § 10 FZV:
Hier finden Sie eine Übersicht der Bußgelder, die gemäß § 10 FZV bei Verstößen gegen die Vorschriften zur Ausgestaltung und Anbringung von Kennzeichen verhängt werden:
- Tatbestand 810100: Fahrzeug mit nicht vorschriftsmäßigem hinterem Kennzeichen fahren – Bußgeld: 108 Euro
- Tatbestand 810106: Fahrzeug mit nicht vorschriftsmäßigem vorderem Kennzeichen fahren – Bußgeld: 108 Euro
- Tatbestand 810112: Fahrzeug fahren, obwohl die Kennzeichen in einem ordnungswidrigen Zustand sind – Bußgeld: 108 Euro
- Tatbestand 810118: Fahrzeug fahren, obwohl die Kennzeichenbeleuchtung nicht vorschriftsmäßig ist – Bußgeld: 108 Euro
- Tatbestand 810600: Fahrzeug fahren, obwohl das vorgeschriebene Kennzeichen fehlt – Bußgeld: 608 Euro
- Tatbestand 810612: Anhänger ohne vorgeschriebenes Kennzeichen auf der Rückseite führen – Bußgeld: 608 Euro
- Tatbestand 810618: Fahrzeug fahren, obwohl das Kennzeichen verdeckt ist – Bußgeld: 658 Euro
- Tatbestand 810619: Anhänger fahren, obwohl das Kennzeichen verdeckt ist – Bußgeld: 65 Euro
Was sind die Vorschriften für Kennzeichen?
Die Vorschriften zur Kennzeichenbefestigung sind genau festgelegt, um die Sichtbarkeit der Kennzeichen in allen Situationen zu gewährleisten. Das Kennzeichen darf weder verschmutzt noch dauerhaft verdreckt sein und muss reflektieren, aber nicht spiegeln. Zusätzlich muss das Nummernschild den Größenvorgaben gemäß DIN 64069 entsprechen und von der Zulassungsbehörde mit einer Stempelplakette versehen sein.
Ein Kennzeichen muss sowohl vorne als auch hinten am Fahrzeug angebracht sein. Das hintere Nummernschild muss zudem über eine Beleuchtungsanlage verfügen, die das Kennzeichen bis zu einer Entfernung von 20 Metern erkennbar macht. Die Anbringungshöhe und der Winkel des Kennzeichens sind ebenfalls in § 10 FZV festgelegt. Das vordere Kennzeichen darf in einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein und muss sich mindestens 200 mm über der Fahrbahn befinden. Bei Anhängern muss auch dieser ein Nummernschild haben, das vom Halter des Zugfahrzeugs verwendet werden darf. Wenn die Kennzeichnung durch Fracht auf dem Anhänger verdeckt wird, muss das Kennzeichen am Ladungsträger wiederholt werden.
Wie kann ein Kennzeichen angebracht werden?
Die Art und Weise, wie ein Kennzeichen angebracht wird, ist im Gesetz nicht genau festgelegt. Es muss jedoch sicher und fest angebracht sein. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Kennzeichen zu befestigen.
Ein Kennzeichenhalter bietet den Vorteil, dass einzelne Kennzeichen leicht ausgetauscht werden können, ohne zusätzliche Schrauben zu verwenden. Wenn Sie sich gegen einen Kennzeichenhalter entscheiden, können Sie das Nummernschild auch klassisch mit Schrauben am Fahrzeug anbringen. Dabei müssen Löcher in das Schild gebohrt werden, und die Ausrichtung muss genau festgelegt werden, um sicherzustellen, dass das Kennzeichen gerade und fest sitzt. Es gibt verschiedene Schraubenmodelle von verschiedenen Herstellern zur Auswahl, aber handwerkliches Geschick ist erforderlich.
Alternativ können Sie ein Nummernschild befestigen, ohne zu bohren. Magnetische Schilder und Schilder mit Klettbändern sind beliebt. Kunststoffschilder sind bereits mit einem textilen Flausch auf der Rückseite versehen und können mit speziellen Verschlüssen am Fahrzeug angebracht werden.
Es gibt viele Möglichkeiten, ein Kennzeichen zu befestigen. Vergewissern Sie sich jedoch vorher bei der Zulassungsstelle, ob die gewählte Methode den Vorschriften entspricht. Klebekennzeichen sind in der Regel nicht erlaubt.
Herzlich willkommen zu den besten Tipps zur Anbringung und Gestaltung von Autokennzeichen!