Wenn du schon einmal von einer eidesstattlichen Versicherung gehört hast, dann weißt du sicherlich, dass es sich um eine ernste Angelegenheit handelt. Aber was genau ist eine eidesstattliche Versicherung und wann musst du diese abgeben? Kannst du dazu gezwungen werden? In diesem Artikel erfährst du alles, was du über die eidesstattliche Versicherung wissen musst.
Was ist eine eidesstattliche Versicherung?
Die eidesstattliche Versicherung, auch bekannt als Offenbarungseid, ist eine Pfändungsmaßnahme gemäß § 889 ZPO, die von Gläubigern gegen dich eingeleitet werden kann. In der Regel wird der Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung mit einem Antrag auf Sachpfändung verbunden.
Zuständigkeit
Für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist ausschließlich das Vollstreckungsgericht am Wohnort des Schuldners zuständig. Ohne einen rechtskräftigen Titel wie einen Vollstreckungsbescheid und ohne Zustellnachweis kann die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht wirksam beantragt werden. Der Rechtspfleger am zuständigen Vollstreckungsgericht prüft daher die Anträge der Gläubiger auf Vollständigkeit und sachliche Richtigkeit, bevor der Antrag an den zuständigen Gerichtsvollzieher weitergeleitet wird.
Vermeidung der Abgabe
Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist erst erforderlich, wenn du die Forderung des Gläubigers nicht bezahlen kannst und dieser sich nicht auf eine ratenweise Abtragung der Forderung einlässt. In manchen Fällen kann es helfen, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu verhindern, indem du zumindest einen Teilbetrag der Forderung beim Gerichtsvollzieher begleichst. Es ist auch möglich, den Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beim Gerichtsvollzieher zu verschieben, um Zeit zu gewinnen und möglicherweise einen kleinen Geldbetrag aufzutreiben. Die meisten Gerichtsvollzieher sind verständnisvoll und werden dir gegebenenfalls sogar eine Privatinsolvenz empfehlen, um die Vollstreckungen endlich zu beenden. Wenn du schon länger über eine Privatinsolvenz nachdenkst, kannst du uns gerne mit der Vorbereitung deines Antrags beauftragen.
Zwang zur Abgabe
Wenn deine Gläubiger sich nicht auf Ratenzahlungen einlassen oder wenn du selbst nicht einmal Kleinbeträge anbieten kannst, gibt das Gesetz den Gläubigern die Möglichkeit, dich zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu zwingen. Du musst diese also abgeben, wenn du nicht genug Geld hast, um die Forderung zu begleichen. Wenn du dich weigerst oder unentschuldigt zu mindestens einem Termin beim Gerichtsvollzieher nicht erscheinst, kann man dich sogar ins Gefängnis bringen, um die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu erzwingen. Dort wirst du solange festgehalten, bis du die eidesstattliche Versicherung abgegeben hast. Es bringt dir also Ärger und Unannehmlichkeiten, dich zu weigern oder der Sache durch Nichterscheinen zu entziehen.
Form der Abgabe
Der Gerichtsvollzieher verwendet Formulare zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, in denen du alle Fragen zu deinen Vermögensverhältnissen beantworten musst. Dieses Formular wird als Vermögensverzeichnis bezeichnet und du musst es ausfüllen. Es werden zum Beispiel folgende Informationen abgefragt:
- Familienstand
- Adresse des Arbeitgebers
- Bankverbindung
- Bargeld
- Kleidungsstücke
- Wohnungseinrichtung
Am Ende des Formulars musst du die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben an Eides statt versichern.
VORSICHT! Die Abgabe einer falschen oder unvollständigen Versicherung an Eides statt ist gemäß § 156 StGB strafbar und kann mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.
Folgen der Abgabe
Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung kann auf Veranlassung des Gläubigers in die Schufa eingetragen werden. Darüber hinaus können weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie Lohnpfändung, Kontopfändung oder Pfändung anderer Vermögensrechte folgen. Es ist daher sehr wichtig, dass du ein Pfändungsschutzkonto besitzt. Achte auch darauf, dass dein Arbeitgeber im Falle einer Lohnpfändung die Pfändungsfreigrenzen einhält und nur dein pfändbares Einkommen abführt. Die genauen Beträge, die du pfändungsfrei behalten kannst, kannst du unserer Pfändungstabelle entnehmen. Nach der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung hast du vor dem Gerichtsvollzieher vorerst drei Jahre Ruhe, da diese grundsätzlich nur alle drei Jahre erneuert werden muss, es sei denn, der Gläubiger hat Kenntnis von eingetretenen Veränderungen.
Beispiel: Wenn du bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung arbeitslos warst, aber mittlerweile wieder eine neue Arbeitsstelle hast oder wenn du nicht mehr zu Unterhaltsleistungen verpflichtet bist, musst du das dem Gerichtsvollzieher mitteilen.
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