Tipps zur Festlegung der Berufsunfähigkeitsrente

Tipps zur Festlegung der Berufsunfähigkeitsrente

Bevor Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, ist es wichtig, die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente festzulegen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit sollten Sie in der Lage sein, Ihre Fixkosten wie Miete, bestehende Kredite, Ausgaben für Lebensmittel und Kleidung sowie Versicherungen zu decken. Oft vergessen werden dabei Abzüge wie Krankenkassenbeiträge und Steuern. Es ist daher wichtig, auch mögliche Einnahmen wie Ansprüche aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente oder einem Versorgungswerk bei der Berechnung der optimalen BU-Rentenhöhe zu berücksichtigen.

Festlegung der optimalen Höhe der Berufsunfähigkeitsrente

Wenn Sie keine komplizierte Berechnung durchführen möchten, empfiehlt es sich, einfach 80 Prozent Ihres Nettoeinkommens zu versichern. Dies ist in der Regel ausreichend für die meisten Angestellten und Selbständigen mit einem monatlichen Nettoeinkommen von bis zu 3.100 €. Bei höheren Einkommen sollten Sie eine detaillierte Berechnung durchführen. Auszubildende können in der Regel pauschal bis zu 1.000 € pro Monat versichern, während Studenten bei den meisten Anbietern eine Berufsunfähigkeitsrente von bis zu 1.500 € vereinbaren können. Manche Versicherer erlauben Studenten sogar eine Absicherung bis zu einem Betrag von monatlich 2.000 €. Es ist jedoch ratsam, eine Berufsunfähigkeitsrente unter 1.000 € zu vermeiden, da die Sozialhilfe mit der Rentenleistung verrechnet wird. Existenzgründer erhalten in der Regel zu Beginn ihrer Selbständigkeit maximal eine Berufsunfähigkeitsrente von 1.500 €. Beamte hingegen müssen individueller rechnen, da pauschale Aussagen nicht möglich sind.

Festlegung der Fixkosten

Eine einfache Methode zur Ermittlung der optimalen Höhe Ihrer Berufsunfähigkeitsrente ist die Erstellung einer Haushaltsrechnung. Addieren Sie dazu alle monatlich anfallenden Fixkosten wie Miete, Strom, Telefon, Versicherungen, Kredite und Sparbeiträge für die Altersvorsorge. Vergessen Sie nicht, dass die Sparbeiträge für die Altersvorsorge auch während der Berufsunfähigkeit weitergezahlt werden sollten. Beachten Sie dabei, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit keine Beiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk fließen und sich dadurch Ihre Rentenlücke vergrößert. Berücksichtigen Sie zudem Abzüge wie Krankenkassenbeiträge und Steuern.

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Abzüge bei der Berufsunfähigkeitsrente

Es wird oft übersehen, dass die Berufsunfähigkeitsrente eine Brutto- und keine Nettoleistung ist. Das bedeutet, dass im Leistungsfall noch weitere Abzüge fällig werden, die bei der Berechnung berücksichtigt werden sollten. Dazu gehören:

  1. Gesetzliche Krankenkassenbeiträge im Leistungsfall:
  • Ohne Leistungen aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente: Als sogenanntes freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse würden derzeit 19,0 % (14,0 % + 1,6 % Zusatzbeitrag für die Krankenkasse und 3,4 % für die Pflegepflichtversicherung) von der BU-Rente abgezogen werden. Bei Kindern beträgt der Pflegepflichtversicherungsbeitrag 3,05 %.
  • Mit Leistungen aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente: In diesem Fall werden keine Krankenkassen- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge von der privaten Berufsunfähigkeitsrente abgezogen. Ausnahmen gelten für BU-Renten, die im Rahmen einer Betriebsrentenversicherung (bAV) über den Arbeitgeber abgeschlossen wurden.
  1. Private Krankenversicherung:
  • Bei privat Krankenversicherten bleibt der gewohnte Beitrag bestehen. Die Krankentagegeldversicherung kann während der Berufsunfähigkeit ausgesetzt werden, da sie nicht benötigt wird. Es empfiehlt sich, mit dem Versicherer zu vereinbaren, dass die Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung wieder eingeschlossen werden kann, wenn Sie nicht mehr berufsunfähig sind.
  1. Steuern auf die BU-Rente:
  • Die Besteuerung der Berufsunfähigkeitsrente hängt von der Schicht ab, in der die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wurde. In den meisten Fällen handelt es sich um eine normale, nicht geförderte BU-Versicherung (Schicht 3). Diese wird nur mit dem sogenannten Ertragsanteil als abgekürzte Leibrente besteuert. Wie hoch der Anteil ist, der einer Besteuerung unterliegt, wird im § 55 EStDV geregelt.

Um Ihnen einen besseren Überblick zu verschaffen, haben wir eine Beispielrechnung mit sämtlichen Abzügen durchgeführt:

  • Berufsunfähigkeitsrente brutto: 2.500 €
  • Keine Leistung aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente
  • Kinderlos
  • Berufsunfähigkeitsversicherung aus Schicht 3
  • Restlaufzeit des BU-Vertrags: 21 Jahre
  • Keine weiteren Einkünfte neben der BU-Rente
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Nach Abzug von Krankenkasse und Steuern bleiben bei einer Berufsunfähigkeitsrente von brutto 2.500 € knapp 20 Prozent weniger netto BU-Rente übrig. Es ist jedoch zu beachten, dass bei dieser BU-Rente noch keine steuerliche Belastung fällig wird.

Versicherer begrenzen die maximale Höhe der BU-Rente, um sicherzustellen, dass Arbeit sich mehr lohnt als eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. In der Regel können Angestellte und Selbständige bei den meisten BU-Versicherern maximal 60 Prozent ihres aktuellen Bruttoeinkommens versichern. Für Auszubildende, Studenten, Beamte oder Existenzgründer gelten geringere Grenzen. Es ist jedoch möglich, eine BU-Rente von bis zu 1.500 € abzusichern, während für höhere Beträge eine finanzielle Angemessenheitsprüfung durchgeführt wird.

Es ist auch ratsam, bestehende Ansprüche wie eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente oder eine Rente aus einem Versorgungswerk in die Berechnung der Versorgungslücke bei Berufsunfähigkeit einzubeziehen. Diese Leistungen werden zusätzlich zu einer privaten Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt, vorausgesetzt Sie haben einen Anspruch darauf. Eine gegenseitige Aufrechnung der Leistungen findet also nicht statt.

Bei der Wahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie auch die Kosten im Blick behalten. Die Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente hat zwar Einfluss auf den Beitrag, aber es gibt auch andere Faktoren wie den ausgeübten Beruf, die den Preis beeinflussen. Daher sollten Sie immer einen Tarifvergleich durchführen, um den besten Versicherer für Ihre Bedürfnisse zu finden. Wir bieten Ihnen einen kostenlosen und unverbindlichen Tarifvergleich an.