Tipps zur Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Tipps zur Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Brauchst du Hilfe bei der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen? In diesem Artikel geben wir dir alle wichtigen Informationen zu diesem Thema. Wenn du wissen möchtest, wie du die Steuerermäßigung beantragen kannst und welche Aufwendungen begünstigt sind, lies weiter!

Allgemeines

Für die in deinem Haushalt angefallenen Aufwendungen kannst du Steuerermäßigungen beantragen. Das gilt sowohl für Aufwendungen in Deutschland als auch in anderen EU- oder EWR-Staaten.

Zeile 4 bis 12

Trage deine Aufwendungen in die entsprechenden Zeilen ein, nachdem du sie um erhaltene oder zu erwartende Erstattungen von dritter Seite (z.B. Versicherungen) gekürzt hast. Von den Aufwendungen ziehst du die Leistungen der Pflegeversicherung des Steuerpflichtigen sowie die Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets ab, sofern sie ausschließlich für Pflege- und Betreuungsleistungen sowie haushaltsnahe Dienstleistungen gewährt werden. Das sogenannte Pflegegeld wird nicht abgezogen.

Wenn zwei Alleinstehende ganzjährig in einem Haushalt zusammenleben, können die oben genannten Höchstbeträge insgesamt jeweils nur einmal in Anspruch genommen werden. Sind beide Arbeitgeber oder Auftraggeber haushaltsnaher Dienstleistungen, Pflege- und Betreuungsleistungen oder Handwerkerleistungen, können sie grundsätzlich nur bis zur Hälfte des Abzugshöchstbetrages ihre tatsächlichen Aufwendungen geltend machen. Eine andere Aufteilung ist nur möglich, wenn beide sich einig sind (Zeile 9 bis 11).

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Haushaltsnahe Tätigkeiten und Dienstleistungen, für die du eine Steuerermäßigung beantragen kannst, sind zum Beispiel:

  • die Reinigung der Wohnung,
  • die Gartenpflege,
  • der Winterdienst vor dem eigenen Grundstück,
  • die Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt,
  • die Fütterung und Pflege von Haustieren im Haushalt,
  • die Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern, kranken, alten und pflegebedürftigen Personen, auch wenn die Leistungen im Haushalt der betreuten Person erbracht werden,
  • das Hausnotrufsystem im Rahmen des “Betreuten Wohnens”.
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Auch eine vergleichbare Tätigkeit einer Hilfe im Haushalt bei Unterbringung in einem Heim zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Hier kannst du zum Beispiel (anteilige) Aufwendungen für die Reinigung des Zimmers oder des Appartements, die Reinigung der Gemeinschaftsflächen, das Zubereiten und Servieren von Mahlzeiten und den Wäscheservice abziehen. Du musst keinen eigenen Haushalt im Heim haben, um diese Steuerermäßigung geltend zu machen.

Handwerkerleistungen

Zu den begünstigten Handwerkerleistungen gehören unter anderem:

  • Reparatur, Streichen, Lackieren von Fenstern und Türen,
  • Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen,
  • Modernisierung des Badezimmers oder der Einbauküche,
  • Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen,
  • Kontrollmaßnahmen des TÜV bei Fahrstühlen,
  • Kontrolle von Blitzschutzanlagen.

Nach § 35a EStG sind allerdings nur die Aufwendungen für die Leistung selbst begünstigt. Das umfasst in Rechnung gestellte Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten einschließlich der auf diese Kosten entfallenden Umsatzsteuer. Aufwendungen für das verwendete Material oder für gelieferte Waren sind nicht begünstigt. Auch handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind nicht absetzbar.

Weitere Informationen

Die Steuerermäßigung setzt voraus, dass die Aufwendungen weder zu den Betriebsausgaben noch zu den Werbungskosten gehören. Zudem dürfen sie sich noch nicht als außergewöhnliche Belastungen ausgewirkt haben und nicht als Sonderausgaben berücksichtigt worden sein. Beachte auch, dass du die Pflegeaufwendungen weder als außergewöhnliche Belastungen noch über die Steuerermäßigung für Pflegeleistungen im Haushalt geltend machen kannst, wenn du den Behinderten-Pauschbetrag berücksichtigen möchtest. Für die häusliche Pflege kannst du eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen beantragen, sofern die Aufwendungen nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind. Für Kinderbetreuungskosten gilt die Steuerermäßigung nach § 35a EStG nicht.

Um die Steuerermäßigung zu erhalten, musst du eine Rechnung für die Aufwendungen erhalten haben und die Zahlung auf ein Konto des Leistungserbringers geleistet haben. Barzahlungen, Baranzahlungen oder Barteilzahlungen sowie Barschecks werden nicht berücksichtigt.

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Hast du alle wichtigen Informationen erhalten? Dann kannst du jetzt die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen beantragen. Nutze diese Möglichkeit, um Steuern zu sparen und gleichzeitig von den erbrachten Leistungen zu profitieren!

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