Du denkst darüber nach, dich scheiden zu lassen? Dann solltest du dich zunächst über das sogenannte Trennungsjahr informieren. In diesem Artikel erfährst du, was du wissen musst, bevor du die Scheidung einreichst.
Brauche ich eine Anmeldung für das Trennungsjahr?
Das Trennungsjahr selbst muss weder beantragt noch angemeldet werden. Es ist kein offizieller Antrag erforderlich, um das Trennungsjahr einzuleiten. Der Begriff “Trennungsjahr beantragen” wird umgangssprachlich oft verwendet, wenn nach einem Jahr Trennung die Scheidung eingereicht wird. Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen die Ehegatten ein Jahr getrennt leben, und ein Ehegatte reicht die Scheidung ein, während der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt.
Wo muss man sich als getrennt lebend melden?
Es gibt keine offizielle Stelle, bei der du die Trennung anmelden musst. Allerdings hat die Trennung steuerliche Auswirkungen. Ab dem 01.01. des folgenden Jahres müssen daher spätestens die Steuerklassen geändert werden. Für das aktuelle Jahr ist noch eine gemeinsame Veranlagung möglich. Du solltest also zum Jahreswechsel die Steuerklassen ändern lassen, falls du dich im Laufe des Jahres getrennt hast oder noch trennen wirst.
Wie weise ich das Trennungsjahr nach?
Im Rahmen der Scheidung muss die Trennung nachgewiesen werden. In der Regel reicht es aus, wenn beide Ehegatten den Trennungszeitpunkt bei Gericht im Rahmen der Anhörung bestätigen. Wenn eine Seite die Trennung oder den Zeitpunkt bestreitet, muss dies durch die andere Seite nachgewiesen werden. Wenn die Trennung zunächst innerhalb der eigenen Wohnung stattgefunden hat, kann ein Nachweis schwierig sein. In solchen Fällen empfiehlt es sich, den Trennungszeitpunkt schriftlich zu dokumentieren, zum Beispiel durch ein Schreiben an den anderen Ehegatten. Es ist wichtig, dass der Zugang des Schreibens nachweisbar ist. Falls nötig, kann ein entsprechendes Schreiben von einem Anwalt aufgesetzt werden. Es kann auch hilfreich sein, Freunde und Bekannte über die Umstände zu informieren, die später als Zeugen bestätigen können, dass eine Trennung stattgefunden hat.
Hast du dich bereits dazu entschieden, die Scheidung einzureichen? Dann bietet sich die Möglichkeit einer Online-Scheidung an. Du kannst deinen Scheidungsanwalt über das Internet beauftragen. Gerne informieren wir dich unverbindlich über den Ablauf und die Kosten eines Scheidungsverfahrens.
Die Scheidung online spart Zeit und Aufwand. Wenn zwischen den Ehegatten Einvernehmen besteht, sind lediglich einige Daten für den Scheidungsanwalt erforderlich, um den Scheidungsantrag beim Familiengericht einzureichen. Du kannst das Formular unverbindlich an uns übersenden, entweder online, per E-Mail, Post oder Fax. Anschließend erhältst du von uns eine Kostenschätzung, den Entwurf des Scheidungsantrags sowie eine Vollmacht. Du kannst dann in Ruhe entscheiden, ob du uns beauftragen möchtest. Schicke uns einfach die unterschriebene Verfahrensvollmacht zusammen mit den erforderlichen Urkunden, wie der Heiratsurkunde und der Geburtsurkunde der Kinder. Wir reichen deinen Scheidungsantrag unverzüglich beim zuständigen Familiengericht ein.
Das Trennungsjahr muss nicht dokumentiert oder aktenkundig gemacht werden. Es reicht aus, wenn beide Ehegatten den Trennungszeitpunkt im Scheidungstermin bestätigen. Sowohl die Ehefrau als auch der Ehemann müssen den Zeitpunkt der Trennung übereinstimmend bestätigen.
Bevor die Scheidung erfolgen kann, müssen die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Diese einjährige Trennungszeit wird umgangssprachlich oft als Scheidungsjahr bezeichnet. Ein geläufigerer Begriff ist allerdings Trennungsjahr. Im Personenstandregister bleibt der Familienstand bis zur rechtskräftigen Scheidung weiterhin “verheiratet”.
Bitte beachte, dass dieser Artikel keinen rechtlichen Rat ersetzt. Wenn du Fragen zum Thema hast, zögere nicht, uns unverbindlich anzurufen.
Dieser Artikel wurde am 30. Mai 2023 aktualisiert und von Rechtsanwalt Steinbach verfasst.