Für viele von uns ist eine Trunkenheitsfahrt der erste Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden. Aber was genau steckt hinter den Paragraphen § 316 StGB und § 24a StVG? In diesem Artikel geben wir dir einen Überblick über die rechtlichen Konsequenzen und wie du dich in solchen Situationen verhalten solltest.
Absolutes und relatives Fahrverbot
Bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 ‰ oder mehr wird eine absolute Fahruntüchtigkeit angenommen. Das bedeutet, dass du automatisch schuldig bist. Beim Fahrradfahren liegt die Grenze bei 1,6 ‰, ab der du strafrechtlich belangt werden kannst. In diesem Fall droht jedoch “nur” eine Geldstrafe, eine Fahrerlaubnisentziehung nach dem StGB ist nicht möglich.
Hingegen wird bei relativer Fahruntüchtigkeit eine Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) ausgesprochen. Diese liegt vor, wenn deine BAK zwischen 0,2 und unter 1,1 ‰ liegt und du unter dem Einfluss von Medikamenten oder Drogen stehst, die zu Fahrfehlern oder Ausfallerscheinungen führen.
Führerscheinentzug und Bußgelder
Wenn der Verdacht einer absoluten oder relativen Fahruntüchtigkeit besteht, wird dein Führerschein generell beschlagnahmt und du darfst kein Fahrzeug mehr führen. Sollte keine Fahrerlaubnisentziehung erfolgen, werden dennoch 7 Punkte in das Verkehrszentralregister (VZR) eingetragen.
Für Ordnungswidrigkeiten wie Fahren unter Alkohol- oder Rauschmitteleinfluss (§ 24a StVG) gelten spezifische Bußgelder. Diese werden gestaffelt und bei wiederholten Verstößen immer härter ausfallen.
Was tun, wenn der Führerschein beschlagnahmt wird?
Im Falle der Beschlagnahme des Führerscheins (Abgabe an einen Richter innerhalb von 3 Tagen gemäß § 111a StPO) ist es entscheidend, auf die Beobachtungen der Polizei oder anderer Zeugen zu achten. Insbesondere bei Medikamenten kann die Stellungnahme des behandelnden Arztes wichtig sein. Bei relativer Fahruntüchtigkeit hat ein Widerspruch zumindest eine gewisse Aussicht auf Erfolg.
Schweigen ist Gold!
Wird die Polizei wegen eines Fahrfehlers auf dich aufmerksam, solltest du keinesfalls zugeben, dass du Alkohol getrunken hast oder Medikamente nimmst. Es gibt viele Gründe, warum ein Fahrfehler passieren kann. Auch verschriebene Medikamente können die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen. Wichtig ist es, bis zur Akteneinsicht des Verteidigers konsequent zu schweigen.
Führerschein weg – was nun?
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen wiegt oft der Entzug der Fahrerlaubnis und die Verhängung einer Sperrfrist schwer. Wenn dies der Fall ist, kannst du jedoch drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist bei der zuständigen Führerscheinstelle einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Die genauen Anforderungen erfährst du dort.
In manchen Fällen kann eine positive medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich sein. Dies ist der Fall bei einer BAK von 1,6 ‰ oder mehr, wiederholtem Alkoholmissbrauch im Straßenverkehr oder anderen Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.
Schütze dich und andere im Straßenverkehr
Es ist wichtig, verantwortungsbewusst zu handeln und niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu fahren. Solltest du dennoch in eine solche Situation geraten, empfehlen wir, dich an einen Anwalt zu wenden, der sich mit Verkehrsrecht auskennt. Nur so kannst du sicherstellen, dass deine Rechte gewahrt werden und du angemessen vertreten wirst.
Denk daran, dass jeder Verkehrsteilnehmer für seine Taten verantwortlich ist. Fahre sicher und schütze dich sowie andere auf der Straße.