Es ist ein schmerzlicher Verlust, wenn unser geliebtes Haustier stirbt. Viele von uns möchten ihren Hund oder ihre Katze am liebsten im eigenen Garten beerdigen. Eine Tierkörperbeseitigungsanstalt kommt uns oft nicht in den Sinn, da dies als unwürdig erscheint. Aber ist es überhaupt erlaubt, ein Haustier im Garten zu begraben? Und was kannst du tun, wenn du keinen eigenen Garten hast? Erfahre hier, wie du rechtlich auf der sicheren Seite bleibst und welche Strafen drohen können.
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Haustier im Garten beerdigen: Diese Regeln musst du beachten
In der Regel ist es erlaubt, die sterblichen Überreste kleinerer Tiere im eigenen Garten zu begraben. Für die Bestattung einer Katze oder eines Hundes in deinem Garten benötigst du keine besondere Erlaubnis. Bei größeren Tieren wie Ponys oder Alpakas ist jedoch eine Genehmigung des zuständigen Veterinäramtes erforderlich. In jedem Fall müssen jedoch folgende Voraussetzungen erfüllt sein, um Tiere im Garten begraben zu dürfen:
- Das Tier darf nicht an einer meldepflichtigen Krankheit verstorben sein. In solchen Fällen ist eine Gartenbestattung grundsätzlich verboten, um eine Ausbreitung von Krankheitserregern zu verhindern.
- Dein Garten darf sich nicht in einem Wasser- oder Naturschutzgebiet befinden. Wenn du ein Tier in einem solchen Gebiet begräbst, riskierst du eine Strafe. Mögliche Bußgelder können bis zu 50.000 Euro betragen, da dadurch das Trinkwasser gefährdet werden könnte.
Darüber hinaus musst du folgende Regeln beachten:
- Das Grab muss mindestens einen bis zwei Meter von öffentlichen Wegen und Plätzen entfernt sein.
- Das Tier muss mindestens 50 Zentimeter tief vergraben werden, um zu verhindern, dass andere Tiere versuchen, den Kadaver auszugraben.
- Der Tierkörper sollte in leicht verrottendes Material wie beispielsweise eine Baumwolldecke oder ein Handtuch gewickelt werden.
Es gibt jedoch regionale Unterschiede, wie Bremen, wo aufgrund des hohen Grundwasserstandes keine Hunde und Katzen im Garten bestattet werden dürfen. Informiere dich am besten im Zweifelsfall beim örtlichen Veterinäramt oder frage deinen Tierarzt.
Als Mieter: Erlaubnis des Vermieters einholen
Wenn du zur Miete wohnst und dein Tier im Garten bestatten möchtest, solltest du unbedingt die Erlaubnis deines Vermieters einholen. Wenn er nicht einverstanden ist oder die Nachbarn Bedenken haben, kannst du möglicherweise mit einer Urnenbestattung einen Kompromiss finden. Dabei wird der Tierkörper in einem speziellen Tierkrematorium eingeäschert und die Asche in einer leicht zersetzlichen Urne beigesetzt. Vermieter und Nachbarn sind möglicherweise eher bereit, dieser Variante zuzustimmen.
Alternativen zur Gartenbestattung
Falls du keinen eigenen Garten hast, gibt es in vielen Städten spezielle Tierfriedhöfe. Begrabe deinen verstorbenen Hund nicht heimlich im Wald, nur weil ihr dort gerne Gassi gegangen seid. Das Vergraben von toten Tieren auf öffentlichem Grund verstößt gegen das Tierkörperbeseitigungsgesetz und kann mit Geldstrafen von bis zu 15.000 Euro geahndet werden.
Im Gegensatz zu Menschen gibt es für Tiere keine Friedhofspflicht. Wenn du dein Haustier in einem Tierkrematorium einäschern lässt, darfst du die Urne mit der Asche auch zu Hause aufbewahren. In der Regel kannst du die Asche auch verstreuen. Kleintiere wie Hamster oder Wellensittiche dürfen jedoch nur über den Hausmüll entsorgt werden. Katzen oder Hunde gehören auf keinen Fall in den Müll.
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