TÜV abgelaufen: Fakten, Strafen und Tipps – Das solltest du wissen!

TÜV abgelaufen: Fakten, Strafen und Tipps – Das solltest du wissen!

Ist dein TÜV abgelaufen? Dann solltest du schnellstmöglich zur nächsten Hauptuntersuchung! Schon zwei Monate über dem Termin auf der Plakette kosten bei einer Polizeikontrolle nämlich 15 Euro. Bei einer langen Überziehungszeit drohen sogar Punkte in Flensburg oder bei Fahranfängern ein B-Verstoß.

So erkennst du, ob dein TÜV überzogen ist

Du kannst ganz einfach überprüfen, ob dein TÜV überzogen ist, indem du die Ziffern auf deiner Plakette auf dem Nummernschild anschaust. Die Ziffer in der Mitte zeigt dir das Jahr, die oberste Ziffer den Monat für die nächste Hauptuntersuchung. Dies gilt übrigens auch für LKWs, Busse oder Anhänger, nur dass hier die Prüfintervalle kürzer und die Strafen härter sind.

Das Fahren ohne TÜV wird vor allem bei einem Unfall richtig unangenehm: Passiert der Unfall nämlich wegen einem technischen Defekt, kann der Versicherer dich in Regress nehmen, wenn der Defekt bei einer rechtzeitigen HU hätte erkannt werden können. Der Schutz durch deine Kfz-Haftpflicht gegenüber Dritten bleibt aber bestehen.

Wie lange darf man den TÜV überziehen?

Ist der TÜV abgelaufen, wird es höchste Zeit für die nächste Hauptuntersuchung (HU). Diese sollte nämlich bei PKWs, kleinen LKWs und Motorrädern alle 24 Monate stattfinden. Ausnahme: Neufahrzeuge müssen nach Erstzulassung erst nach 36 Monaten zur nächsten Hauptuntersuchung. Leider passiert es immer mal wieder, dass der TÜV überzogen wird, wenn auch oft unabsichtlich.

Fahren ohne TÜV ist grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit und wird in der Regel mit einem Bußgeld geahndet. Der Gesetzgeber lässt aber Milde walten, wenn die Überziehung noch nicht allzu lange währt: Hast du nur für maximal einen Monat deinen TÜV überschritten, gibt es nur eine Verwarnung und die Aufforderung, die Hauptuntersuchung schnellstens nachzuholen.

TÜV überzogen: Rückdatierung nicht mehr möglich

Früher wurde der TÜV, wenn er überfällig war, gleich doppelt bestraft: Fahrer mussten Strafe zahlen und natürlich die Hauptuntersuchung nachholen. Zudem wurde diese Hauptuntersuchung rückdatiert – das bedeutete, man musste zwei Jahre nach dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum schon wieder zur Hauptuntersuchung. Wenn du heute deine Hauptuntersuchung überzogen hast, ist so eine Rückdatierung nicht mehr möglich. Es gilt dann die normale Frist ab Datum der tatsächlich stattgefundenen Hauptuntersuchung.

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Plaketten werden beim Abmelden entfernt

Wichtig für alle, die ihr Fahrzeug abmelden möchten: Bei der sogenannten Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs werden auch die Plaketten für die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung (AU) entfernt. Dadurch ist unabhängig vom zeitlichen Abstand zur letzten Untersuchung der TÜV abgelaufen. Wenn du dein Auto einfach nur nicht benutzt, läuft die Frist der Hauptuntersuchung ganz normal weiter.

Hinweis: Auch wenn umgangssprachlich von einem abgelaufenen TÜV die Rede ist – gemeint ist stets die Hauptuntersuchung für die Vorschriftsmäßigkeit von Verkehrsmitteln. Diese muss nicht zwingend durch den Technischen Überwachungsverein (TÜV) erfolgen, sondern wird auch von anderen Stellen angeboten, etwa der DEKRA oder der GTÜ.

Wichtige TÜV-Fristen

Ob dein TÜV abgelaufen ist und wann du das nächste Mal zur Hauptuntersuchung musst, kannst du ganz einfach an der angebrachten Plakette am Nummernschild ablesen. In einem Kreis in der Mitte steht das Jahr, in dem die nächste Hauptuntersuchung fällig wird. Zur leichteren Identifizierung haben die Plaketten je nach Ablaufjahr unterschiedliche Farben, beispielsweise grün für das Jahr 2024.

Rund um das Jahr sind die Ziffern Eins bis Zwölf aufgereiht. Diese stehen für die Monate. Der ganz obenstehende Monat zeigt dir an, in was für einem Monat des jeweiligen Jahres du zur nächsten Hauptuntersuchung musst. Dabei steht die Eins für den Januar, die Zwei für den Februar etc.

Achtung Kontrolle: Damit die Polizei leicht erkennen kann, ob jemand den TÜV überzogen hat, sind die Monate November bis Januar stets mit einem schwarzen Balken markiert. So lässt sich schnell ersehen, was für ein Monat oben steht, auch wenn die Zahl vielleicht nicht klar zu lesen ist.

Deine TÜV-Frist ergibt sich aus der obenstehenden Ziffer. Du musst also in dem betreffenden Monat zur Hauptuntersuchung, sonst gilt dein TÜV als überschritten. In der Praxis solltest du dich also rechtzeitig um einen Termin in der prüfenden Werkstatt bemühen, damit du nicht versehentlich beim Fahren ohne TÜV erwischt wirst.

Verschiedene TÜV-Fristen für unterschiedliche Fahrzeuge

Während bei einem normalen PKW nach 24 Monaten der TÜV abgelaufen ist, müssen manche Fahrzeuge öfter zur Hauptuntersuchung. Das betrifft vor allem schwere Lastkraftwagen und Anhänger, Busse, Taxis und Mietfahrzeuge. Unsere Liste gibt dir einen Überblick (Stand 01/2024):

  • PKW: Erste Untersuchung nach der Erstzulassung: 36 Monate // Weitere Untersuchungsintervalle: 24 Monate
  • Taxis und Mietfahrzeuge: Erste Untersuchung nach der Erstzulassung: 12 Monate // Weitere Untersuchungsintervalle: 12 Monate
  • Motorräder/Leichtkrafträder: Erste Untersuchung nach der Erstzulassung: 24 Monate // Weitere Untersuchungsintervalle: 24 Monate
  • Anhänger bis 750 kg: Erste Untersuchung nach der Erstzulassung: 36 Monate // Weitere Untersuchungsintervalle: 24 Monate
  • Anhänger bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht und Wohnanhänger: Erste Untersuchung nach der Erstzulassung: 24 Monate // Weitere Untersuchungsintervalle: 24 Monate
  • Anhänger über 3,5 t zul. Gesamtgewicht: Erste Untersuchung nach der Erstzulassung: 12 Monate // Weitere Untersuchungsintervalle: 12 Monate
  • LKW bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht: Erste Untersuchung nach der Erstzulassung: 24 Monate // Weitere Untersuchungsintervalle: 24 Monate
  • LKW über 3,5 t zul. Gesamtgewicht: Erste Untersuchung nach der Erstzulassung: 12 Monate // Weitere Untersuchungsintervalle: 12 Monate
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TÜV abgelaufen: Diese Strafen und Bußgelder drohen

Das Fahren ohne TÜV ist grundsätzlich nicht erlaubt und wird mit einer Geldbuße geahndet. Die Höhe dieses Bußgeldes variiert mit der Dauer, die der TÜV überschritten wurde. Im ersten Monat gibt es nur eine mündliche Verwarnung, doch schon ab dem zweiten Monat verursacht das TÜV überziehen Kosten. Unsere Tabelle zeigt dir die Strafen bei PKWs (Stand 01/2024):

  • Um 2 bis 4 Monate überzogen: 15 € Bußgeld, 0 Punkte in Flensburg
  • Um 4 bis 8 Monate überzogen: 25 € Bußgeld, 0 Punkte in Flensburg
  • Um mehr als 8 Monate überzogen: 60 € Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg

TÜV abgelaufen: Strafe bei Anhängern und LKW höher

Bei Fahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, also bei Lastkraftwagen, bestimmten Anhängern, Bussen oder Nutzfahrzeugen, drohen härtere Strafen, wenn der TÜV überzogen wurde. Das sieht dann wie folgt aus (Stand 01/2024):

  • Um bis zu 2 Monate überzogen: 15 € Bußgeld, 0 Punkte in Flensburg
  • Um 2 bis 4 Monate überzogen: 25 € Bußgeld, 0 Punkte in Flensburg
  • Um 4 bis 8 Monate überzogen: 60 € Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
  • Um mehr als 8 Monate überzogen: 75 € Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg

Die vertiefte Hauptuntersuchung

Ist der TÜV abgelaufen, ist das finanziell sehr ärgerlich. Zusätzlich zu den Bußgeldern wird eine Hauptuntersuchung generell teurer, wenn sie später als geplant stattfindet. Wenn du mehr als zwei Monate zu spät zur Hauptuntersuchung erscheinst, findet nämlich die sogenannte vertiefte Hauptuntersuchung statt. Diese ist umfangreicher und kostet deswegen auch rund 20 Prozent mehr.

Stilllegung, Probezeit und Führerscheinentzug

Wenn dein TÜV abgelaufen ist und du bei einer Polizeikontrolle erwischt wirst, erhältst du eine Frist, in der du die Hauptuntersuchung nachholen musst. Kommst du dem nicht nach, kann dein Fahrzeug stillgelegt werden oder du erhältst Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. In der Probezeit gilt eine Überziehung der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate als B-Verstoß und wird entsprechend geahndet.

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Vorsicht: Ist dein TÜV abgelaufen, so gilt dies auch als Verstoß gegen die Verkehrszulassungsordnung, wenn das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum oder auf einem öffentlichen Grundstück geparkt ist. Entscheidend ist nicht die tatsächliche, sondern die rechtlich zulässige Nutzung.

TÜV überzogen: Das passiert beim Unfall?

Das Fahren ohne TÜV hat gewisse versicherungsrechtliche Konsequenzen. Ist der TÜV abgelaufen, kann es zu Problemen mit der Kfz-Versicherung kommen, wenn ein Unfall passiert und ein technischer Mangel daran schuld war. Damit es nicht zu Regress-Ansprüchen des Versicherers kommt, sollte sowohl das Überziehen von TÜV als auch ein Unfall vermieden werden.

TÜV überziehen: Versicherung in der Beweispflicht

Auch im Falle eines Unfalls verlierst du natürlich nicht gleich automatisch deinen Versicherungsschutz: Vielmehr ist der Versicherer in der Beweispflicht und muss nachweisen, dass der Unfall durch eine rechtzeitige Hauptuntersuchung hätte verhindert werden können. Im Sinne der Verkehrssicherheit solltest du es aber immer vermeiden, den TÜV zu überschreiten.

TÜV überziehen bei Saisonkennzeichen

Hast du bei einem Fahrzeug mit Saisonkennzeichen den TÜV überzogen, dann gelten etwas andere Regeln als bei normal zugelassenen Fahrzeugen: Liegt nämlich der Termin zur nächsten Hauptuntersuchung außerhalb des Betriebszeitraumes, so musst du nicht direkt im ausgewiesenen Monat zur Hauptuntersuchung, sondern erst im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraumes.

Ein Beispiel: Du fährst ein Cabrio mit dem typischen Saisonkennzeichen von März bis Oktober. Laut Plakette ist im Dezember dein TÜV abgelaufen. Obwohl der TÜV überschritten ist, musst du aber nicht direkt im Dezember zur Hauptuntersuchung, sondern erst wieder im nächsten März, wenn dein Cabrio wieder auf die Straße gelassen werden soll.

TÜV abgelaufen im Ausland

Das Fahren ohne TÜV ist rechtlich eine rein innerdeutsche Angelegenheit: Das bedeutet, dass im Ausland das Fahren auch mit abgelaufenem deutschen TÜV völlig in Ordnung sein kann. Es kann aber sein, dass stattdessen das Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle notwendig wird. Dies sollte vor allem aus Versicherungsgründen gemacht werden, um den Versicherungsschutz im Ausland nicht zu gefährden.

TÜV abgelaufen: Ausland darf eigentlich nicht deshalb beanstanden

Wenn der TÜV abgelaufen ist und sich das Fahrzeug im Ausland befindet, dürfen ausländische Behörden dein Auto eigentlich nicht rein wegen des abgelaufenen TÜVs beanstanden.

In der Praxis läuft es leider teilweise anders. Wer Ärger vermeiden möchte, sollte vor der Fahrt ins Ausland prüfen, ob die nächste Hauptuntersuchung vielleicht demnächst fällig wäre und den Termin eventuell vorziehen.