Verkehrsteilnehmer, die auf deutschen Straßen unterwegs sind, müssen in regelmäßigen Abständen eine Hauptuntersuchung (HU) durchführen lassen. Diese Pflichtuntersuchung soll sicherstellen, dass alle Kraftfahrzeuge den Anforderungen an Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit entsprechen. Doch was passiert, wenn bei der HU Mängel festgestellt werden? In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben und worauf Sie achten sollten.
Prüfingenieure auf der Fehlersuche
Die HU wird durch anerkannte Sachverständige, Prüfer oder Prüfingenieure durchgeführt. Dabei stehen Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit im Fokus der Überprüfung. Folgende Punkte werden unter anderem begutachtet:
- Beleuchtung
- Bremsen
- Reifen
- Abgaswerte
Durch die Überprüfung dieser und weiterer Kriterien soll sichergestellt werden, dass nur verkehrstaugliche Fahrzeuge auf deutschen Straßen unterwegs sind.
Welche Mängel können eine Nachprüfung erforderlich machen?
Bei der HU werden Fahrzeuge gründlich auf Mängel untersucht. Dabei erfolgt eine Einteilung in keine Mängel, geringe Mängel und erhebliche Schäden. Je nach Schweregrad der Mängel kann eine Nachprüfung erforderlich sein.
Gibt es eine gesetzliche Frist für die TÜV-Nachprüfung?
Wer bei der HU durchfällt, erhält einen Termin für die Nachuntersuchung. Diese muss innerhalb eines Monats durchgeführt werden. Es ist daher wichtig, eventuelle Mängel innerhalb dieses Zeitraums in einer Werkstatt beheben zu lassen. Verlängerungen sind nicht möglich und werden von den Prüfstellen nicht akzeptiert.
Wie hoch sind die Kosten für die TÜV-Nachprüfung?
Die Gebühren für die Nachuntersuchung variieren je nach Bundesland und Prüforganisation. Im Allgemeinen bewegen sich die Kosten zwischen 12 und 30 Euro. In einigen Fällen müssen auch 50 Prozent der HU-Gebühren entrichtet werden. Es lohnt sich daher, die Preise bei verschiedenen Prüfstellen zu vergleichen.
Kann die TÜV-Nachprüfung bei einer anderen Prüfstelle durchgeführt werden?
Grundsätzlich sind Sie nicht an eine bestimmte Prüfstelle gebunden. Die Nachuntersuchung kann problemlos bei einer anderen Prüfstelle durchgeführt werden. Wichtig ist jedoch, das Prüfprotokoll der HU zum Termin der Nachuntersuchung mitzubringen. Auch der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1 müssen vorgelegt werden. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn die Werkstatt, in der die HU durchgeführt wurde, keine freien Termine mehr innerhalb der Frist anbieten kann.
Was tun, wenn bei der TÜV-Nachprüfung erneute Mängel festgestellt werden?
Falls trotz Beseitigung der Mängel in der Werkstatt bei der Nachuntersuchung erneut Mängel festgestellt werden, ist die Untersuchung nicht bestanden. In diesem Fall besteht jedoch die Möglichkeit, eine zweite Nachuntersuchung vornehmen zu lassen. Diese muss jedoch innerhalb der vorgeschriebenen vierwöchigen Frist erfolgen. Bei der zweiten Prüfung werden in der Regel nur die Mängel begutachtet, die im Mängelbericht dokumentiert wurden.
Die TÜV-Nachprüfung bietet Verbrauchern die Möglichkeit, Mängel zu beheben und somit die Verkehrssicherheit ihres Fahrzeugs zu gewährleisten. Achten Sie darauf, die Frist einzuhalten und nehmen Sie gegebenenfalls eine zweite Nachuntersuchung vor. So können Sie sicher sein, dass Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
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