Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft: Alles, was du wissen musst!

Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft: Alles, was du wissen musst!

In der aufregenden Zeit einer Schwangerschaft werden drei wichtige Ultraschalluntersuchungen, auch Screenings genannt, durchgeführt. Diese Untersuchungen werden im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge von den Krankenkassen übernommen und dienen dazu, den Verlauf der Schwangerschaft genau zu überwachen.

Der Gynäkologe kann mit Hilfe der Ultraschalluntersuchungen die Entwicklung des Ungeborenen im Mutterleib beobachten und mögliche Komplikationen frühzeitig erkennen. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden im Mutterpass dokumentiert. Im Folgenden erklären wir, worauf bei den drei Ultraschalluntersuchungen geachtet wird.

1. Ultraschalluntersuchung: 9. bis 12. Schwangerschaftswoche

Die erste Ultraschalluntersuchung wird bei Schwangeren vaginal durchgeführt. Dabei achtet der Arzt darauf, ob es sich um einen Fötus oder eine Mehrlingsschwangerschaft handelt. Zudem wird der Sitz des Fötus kontrolliert, um eine Eileiter- oder Bauchhöhlenschwangerschaft auszuschließen.

Auch der Herzschlag, die Bewegungen und die zeitgerechte Entwicklung des Ungeborenen werden genau untersucht. Der Arzt kann bei dieser Untersuchung auch Auffälligkeiten entdecken, die auf das Down-Syndrom oder andere Erkrankungen hinweisen könnten. Zudem kann der voraussichtliche Geburtstermin des Babys bestimmt werden.

2. Ultraschalluntersuchung: 19. bis 23. Schwangerschaftswoche

Das zweite Screening wird nicht mehr vaginal, sondern abdominal auf der Bauchdecke der Schwangeren durchgeführt. Bei dieser Untersuchung schaut sich der Gynäkologe vor allem die Organe des Embryos genau an. Sollten Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, überweist der Arzt die Schwangere an einen Facharzt. Zudem werden Herzaktionen, Bewegungen und die altersgerechte Entwicklung des Embryos überprüft. Auch die Fruchtwassermenge und die Lage der Plazenta werden beim zweiten Screening beobachtet.

Seit dem 1. Juli 2013 haben Schwangere Anspruch auf eine ausführlichere Untersuchung im Rahmen der Vorsorge. Dabei werden Herz, Kopf, Rücken, Magen und Blase auf Fehlbildungen untersucht. Bei Auffälligkeiten wird ein sogenannter Feinultraschall durchgeführt, der für das Kind lebensrettend sein kann. Zum Beispiel können Arzt und Eltern im Vorfeld einer Entbindungsklinik mit entsprechenden Spezialisten auswählen, falls ein Herzfehler diagnostiziert wird. Im Ernstfall kann das Baby nach der Geburt operiert werden.

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Zwischen der 19. und 23. Schwangerschaftswoche kann der Gynäkologe auf Wunsch der Eltern einen ersten Blick auf das Geschlecht des Kindes werfen.

3. Ultraschalluntersuchung: 29. bis 32. Woche

Der dritte und letzte Ultraschall vor der Entbindung konzentriert sich auf die körperliche Entwicklung des Embryos. Dabei wird die kindliche Lage im Mutterleib genauso kontrolliert wie die Struktur und Lage der Plazenta. Zudem werden Wachstum, Bewegungen, Herzaktion und Fruchtwassermenge begutachtet. Weitere Screenings können nötig werden, wenn das Ungeborene ab der 36. Schwangerschaftswoche noch nicht die Geburtsposition eingenommen hat.

In besonderen Fällen kann es erforderlich sein, dass mehr als die vorgesehenen drei Screenings durchgeführt werden. Dies ist beispielsweise bei einer Mehrlingsschwangerschaft, einem erhöhten Risiko einer Frühgeburt oder bestimmten Erkrankungen der Schwangeren der Fall. Auch Entwicklungsstörungen des Embryos können ein Grund für zusätzliche Untersuchungen sein.

Wenn bei den Screenings Unregelmäßigkeiten in der Entwicklung des Embryos festgestellt werden, sind weitere Ultraschalluntersuchungen zur pränatalen Diagnostik erforderlich. Dabei kommen verschiedene Techniken zum Einsatz, um das Herz, den Blutfluss und mögliche Fehlbildungen zu untersuchen.

Obwohl die drei Ultraschalluntersuchungen medizinisch betrachtet ausreichend sind, möchten viele Eltern ihr ungeborenes Baby gerne ausführlicher betrachten. In einigen Arztpraxen wird daher ein 3D-Ultraschall angeboten. Dabei können Eltern ihr Baby beim Nuckeln und Schlafen beobachten. Diese faszinierende Möglichkeit wird auch “Babyfernsehen” genannt. Die Kosten für den 3D-Ultraschall werden jedoch nicht von den Krankenkassen übernommen.

Ärzte raten jedoch davon ab, den 3D-Ultraschall nur für das Fotoalbum durchführen zu lassen, da die Auswirkungen häufiger Ultraschalluntersuchungen auf das Ungeborene noch nicht vollständig geklärt sind. Ein vernünftiger Einsatz der Sonographie stellt jedoch nach heutigem Stand der Wissenschaft kein Risiko für Mutter und Kind dar. Es sollte jedoch vermieden werden, den 3D-Ultraschall aus reiner Neugierde durchführen zu lassen.

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Der 3D-Ultraschall hat auch einen medizinischen Nutzen. Er wird eingesetzt, wenn der Arzt im Rahmen einer herkömmlichen Untersuchung beispielsweise einen Herzfehler, einen Neuralrohrdefekt oder eine Gesichtsspalte vermutet. Mit dem 3D-Screening können Auffälligkeiten genauer begutachtet werden.

Ultraschalluntersuchungen

Mit den Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft tragen Ärzte dazu bei, eine gesunde Entwicklung des Babys zu gewährleisten und mögliche Komplikationen frühzeitig zu erkennen. Es ist wichtig, sich regelmäßig untersuchen zu lassen und eventuelle Bedenken oder Fragen mit dem behandelnden Arzt zu besprechen.