Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ist eine staatliche Behörde, die den Schutz der persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein gewährleistet. In diesem Artikel beantworten wir einige häufig gestellte Fragen zum Thema Datenschutz und Sozialleistungen. Die Informationen basieren auf den gesetzlichen Bestimmungen und sollen Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen.
Warum muss ich so viele Fragen beantworten?
Bevor Ihnen Sozialleistungen gewährt werden können, ist es erforderlich, dass die Behörde prüft, ob Sie hilfebedürftig sind. Dazu müssen Fragen zu Ihren Einnahmen, Ausgaben, Vermögen und Bedarf beantwortet werden. Auch die finanzielle Situation der Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft wird geprüft. Dies dient dazu, die geeigneten Leistungen berechnen und gewähren zu können.
Was ist der Unterschied zwischen einer Wohngemeinschaft (WG), einer Haushaltsgemeinschaft und einer eheähnlichen Gemeinschaft?
Eine Wohngemeinschaft (WG) besteht, wenn mehrere Personen gemeinsam in einer Wohnung wohnen. Bei einer Haushaltsgemeinschaft wohnen die Mitglieder nicht nur zusammen, sondern wirtschaften auch gemeinsam. Eine eheähnliche Gemeinschaft bezeichnet eine langfristige Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft mit gemeinsamer Lebensführung und innerer Bindung. Es gibt verschiedene Kriterien, die erfüllt sein müssen, um als eheähnliche Gemeinschaft zu gelten.
Müssen meine Eltern/Kinder ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen?
Grundsätzlich besteht zwischen Eltern und Kindern eine Unterhaltsverpflichtung. Wenn Sie ALG II beziehen, müssen Ihre Eltern jedoch nur dann Unterhalt zahlen, wenn Sie minderjährig sind oder Ihr 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und noch in der ersten Ausbildung sind. In diesen Fällen kann die Unterhaltsverpflichtung auf den Leistungsträger übergehen. Bei der Gewährung von Sozialhilfe kann eine Unterhaltsprüfung durchgeführt werden.
Wenn ich mit einem Verwandten oder Verschwägerten zusammenlebe, muss dieser mich finanziell unterstützen?
Ja und nein. Es wird vermutet, dass Sie finanziell unterstützt werden, wenn Sie mit Verwandten oder Verschwägerten in einer Haushaltsgemeinschaft leben. Allerdings muss Ihr Verwandter/Verschwägerter nur in dem Maße finanziell unterstützen, wie er dazu bereit und in der Lage ist.
Was muss ich machen, wenn mein Verwandter/Verschwägerter nicht bereit ist, mich finanziell zu unterstützen?
In diesem Fall wird zunächst davon ausgegangen, dass Ihr Verwandter/Verschwägerter Sie finanziell unterstützt. Wenn dies nicht der Fall ist, können Sie und/oder Ihr Verwandter/Verschwägerter (schriftlich) versichern, dass keine Unterstützung erfolgt. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, dass weitere Fragen gestellt werden, um den Sachverhalt zu klären.
In welcher Höhe muss mich mein Verwandter/Verschwägerter unterstützen?
Die Höhe der Unterstützung hängt von den finanziellen Möglichkeiten Ihres Verwandten/Verschwägerten ab. Es gibt Vorgaben, nach denen ein möglicher Unterstützungsbetrag berechnet werden kann. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei der Behörde.
Was passiert, wenn ich Fragen nicht beantworte?
Wenn Sie Leistungen beantragen oder bereits erhalten, sind Sie verpflichtet, alle erforderlichen Angaben zu machen. Wenn Sie dieser Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, kann dies dazu führen, dass die Leistung ganz oder teilweise versagt oder entzogen wird.
Muss ich Fragen beantworten, wenn Unbefugte zuhören?
Nein, Sie haben Anspruch auf Diskretion. Die Behörde muss sicherstellen, dass bei Gesprächen keine unbefugten Personen mithören können. Bitten Sie darum, das Gespräch in einem separaten Raum zu führen.
Darf mich eine Person meines Vertrauens bei meinen Behördengängen begleiten?
Ja, mit Ihrer Einwilligung darf Sie eine Person Ihres Vertrauens begleiten. Diese Person kann Sie auch vertreten, wenn Sie ihr eine Vollmacht erteilen.
Ist eine Videoüberwachung in den Büroräumen zulässig?
Eine Videoüberwachung ist grundsätzlich zulässig, sofern sie zur Aufgabenerfüllung oder zum Schutz des Hausrechts erforderlich ist. Die Behörde muss jedoch sicherstellen, dass die Videoüberwachung angemessen und verhältnismäßig ist. Es müssen geeignete Hinweisschilder angebracht werden, um die Betroffenen darüber zu informieren.
Muss ich meine Kontoauszüge vorlegen?
Die Behörde darf die Vorlage von Kontoauszügen nur dann verlangen, wenn dies für die Leistungsgewährung erforderlich ist. In der Regel werden Kontoauszüge der letzten ein bis drei Monate angefordert. Die Behörde sollte jedoch im Sinne des Datenschutzes prüfen, ob ein kürzerer Zeitraum ausreicht.
Darf das Amt die Vorlage meiner EC-Karte verlangen?
Die Vorlage Ihrer EC-Karte ist normalerweise nicht erforderlich, um Sozialleistungen zu erhalten.
Kann das Amt bei meiner Bank mein Konto einsehen?
Die Behörde hat keinen direkten Zugriff auf Ihre Kontodaten. Sie können jedoch Informationen über Ihre Bankverbindung angeben und Kontoauszüge vorlegen.
Darf der Sachbearbeiter meinen Mietvertrag kopieren?
Die Behörde darf Kopien von relevanten Informationen in Ihrem Mietvertrag anfertigen. Es ist jedoch nicht erforderlich, den Mietvertrag vollständig zu kopieren. In der Regel reicht es aus, wenn der Sachbearbeiter den Mietvertrag einsieht und dies in der Akte vermerkt.
Ist es erforderlich, dass mein Vermieter eine Mietbescheinigung unterschreibt?
Nein, in der Regel ist es ausreichend, wenn Sie den Vordruck “KdU – Kosten der Unterkunft” ausfüllen und Ihren Mietvertrag vorlegen. Die Unterschrift des Vermieters ist nicht erforderlich.
Muss ich eine Abtretungserklärung bzgl. zukünftiger Betriebs- und Heizkostenabrechnungen unterschreiben?
Grundsätzlich nicht. Eine Abtretungserklärung ist nicht erforderlich, um Betriebs- und Heizkostenabrechnungen zu überprüfen. Sie sind jedoch verpflichtet, die Abrechnungen vorzulegen.
Muss ich meinen Personalausweis vorlegen, und darf der Sachbearbeiter eine Kopie machen?
Die Vorlage des Personalausweises kann verlangt werden, jedoch ist es grundsätzlich unzulässig, eine Kopie davon zu erstellen.
Darf das Amt die Vorlage meiner Krankenversicherungskarte bzw. der neuen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) verlangen?
Das Amt kann den Nachweis Ihrer Krankenversicherung mit Ihrer Krankenversicherungskarte oder anderen Unterlagen akzeptieren.
Darf der Sachbearbeiter bei meinem ehemaligen Arbeitgeber anrufen?
Grundsätzlich muss die Behörde die Informationen direkt von Ihnen erfragen. Eine direkte Kontaktaufnahme mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber ist nur in Ausnahmefällen und bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch zulässig.
Darf der Sachbearbeiter bei der Kfz-Zulassungsstelle erfragen, ob ich ein Auto zugelassen habe?
Die Behörde kann in bestimmten Fällen bei der Kfz-Zulassungsstelle erfragen, ob Sie Halter eines Fahrzeugs sind. Dies geschieht in der Regel nur, wenn Zweifel an Ihren Angaben bestehen oder ein Verdacht auf Leistungsmissbrauch besteht.
Wenn ein Mitarbeiter der Behörde an meiner Wohnungstür klingelt, muss ich ihn reinlassen?
Nein, Sie müssen den Mitarbeiter nicht in Ihre Wohnung lassen. Sie haben das Recht, dies abzulehnen. Der Mitarbeiter kann nur durch Ihre ausdrückliche Zustimmung Ihren Wohnraum betreten.
Wann sind Hausbesuche überhaupt zulässig?
Ein Hausbesuch ist nur dann zulässig, wenn Fragen nicht auf andere Weise geklärt werden können. Sie haben das Recht zu erfahren, warum ein Hausbesuch durchgeführt wird und sollten sich den Dienstausweis des Mitarbeiters zeigen lassen.
Darf mich mein Sachbearbeiter zu Hause anrufen?
Ihr Sachbearbeiter darf Sie nur anrufen, wenn Sie Ihre Telefonnummer angegeben haben und Sie damit einverstanden sind. Es kann sinnvoll sein, telefonisch erreichbar zu sein, z.B. für kurzfristige Arbeitsangebote oder Terminabsprachen.
Muss ich meine E-Mail-Adresse angeben?
Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist freiwillig.
Darf ich meinem Sachbearbeiter eine E-Mail schreiben?
Grundsätzlich ja, allerdings sollten Sie bedenken, dass eine unverschlüsselte E-Mail unsicher ist. Es empfiehlt sich, den Postweg oder eine sichere Kommunikationsplattform zu nutzen.
Darf mein Sachbearbeiter mir eine E-Mail schreiben?
Eine unverschlüsselte E-Mail ist unzulässig, da sie sensible Informationen enthält. Eine verschlüsselte Kommunikation ist erforderlich.
Muss ich zu jeder Tages- und Nachtzeit für meinen Sachbearbeiter erreichbar sein?
Nein, jedoch wird erwartet, dass Sie im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten erreichbar sind, um z.B. kurzfristige Arbeitsangebote zu erhalten. Die genauen Regelungen hierzu können je nach Jobcenter unterschiedlich sein.
Was erwartet mich eigentlich, wenn das Jobcenter ein Profiling durchführen will?
Das Jobcenter kann ein Profiling durchführen, um Ihre Erwerbsfähigkeit besser einschätzen und Sie entsprechend unterstützen zu können. Dazu werden Fragen zu Ihrer Schul- und Berufsausbildung, Ihrem Werdegang und möglichen Vermittlungshemmnissen gestellt. Die Teilnahme an einem Profiling ist in der Regel freiwillig.
Darf das Jobcenter mich nach meinen Krankheiten fragen?
Das Jobcenter kann Sie nach Ihren Krankheiten fragen, um Ihre Erwerbsfähigkeit besser einschätzen und Sie entsprechend unterstützen zu können. Die Fragen sollten jedoch angemessen und relevant sein.
Muss ich meinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihren Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Es kann jedoch sinnvoll sein, um den Austausch von Informationen zu ermöglichen. Sie haben das Recht, das vollständige Gutachten einzusehen bzw. eine Kopie zu erhalten.
Was teilt der Amtsarzt nach der Untersuchung meinem Sachbearbeiter mit?
Der Amtsarzt erstellt ein Gutachten über Ihre gesundheitliche Situation und deren Auswirkungen auf Ihre Erwerbsfähigkeit. Ihren Sachbearbeiter erhält jedoch nur den Teil des Gutachtens, der diese Auswirkungen beschreibt. Sie haben das Recht, das vollständige Gutachten einzusehen bzw. eine Kopie zu erhalten.
Wer erhält eigentlich Daten aus meiner Akte?
Daten dürfen nur an Dritte übermittelt werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist oder Ihre Einwilligung vorliegt. Sie haben das Recht, zu erfahren, welche Daten an welche Stellen übermittelt wurden.
Welche Datenschutzrechte habe ich?
Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, die Herkunft der Daten, die Empfänger der Daten und den Zweck der Datenspeicherung. Sie haben auch das Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung Ihrer Daten. Sie können jederzeit das ULD oder die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit um Beratung und Prüfung der Datenverarbeitung bitten.
Muss mir das Amt meine Akte zeigen?
Ja, Sie haben das Recht, Ihre Akte einzusehen. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag und vereinbaren Sie einen Termin mit der Behörde.