Einleitung: Sind Sie unsicher, ob Ihr Bürgergeld-Bescheid korrekt ist? Keine Sorge, unsere Partneranwälte bieten Ihnen eine kostenlose Überprüfung an. In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie über Bürgergeld wissen müssen und wer anspruchsberechtigt ist.
Bürgergeld-Ratgeber: Worauf kommt es an?
Um Bürgergeld zu erhalten, müssen Sie bestimmte Pflichten erfüllen. Ein kleines Versäumnis kann zu aufwendigem Schriftverkehr und sogar zu Sanktionen führen. Gleichzeitig haben Sie aber auch Rechte. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.
Bürgergeld – erfahren Sie alles rund um Ihre Leistungsansprüche
Das Bürgergeld ist eine staatliche Grundsicherungsleistung, um hilfebedürftigen Menschen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Bürgergeld zu bekommen? Unsere Partneranwälte beantworten Ihre Fragen und unterstützen Sie bei Ihrem Antrag sowie bei eventuellen Widersprüchen gegen Ihren Bescheid.
Bürgergeld: Wer hat Anspruch?
Anspruch auf Bürgergeld haben alle erwerbsfähigen, hilfebedürftigen Personen im Alter zwischen 15 und 65 bis 67 Jahren, deren Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt. Die genauen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld II sind im § 7 des SGB II (Sozialgesetzbuch) festgelegt. Zu den Parametern gehören unter anderem mögliches Einkommen oder Vermögen sowie die Wohnsituation, insbesondere in Bezug auf eine Bedarfsgemeinschaft.
Einkommen und Bürgergeld
Selbst wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, können Sie unter Umständen Anspruch auf Bürgergeld haben. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. In diesem Fall gelten Sie als Aufstocker und können finanzielle Unterstützung beantragen, um zumindest die für Sie geltenden Bedürfnisse zu decken. Der Hintergrund ist, dass erwerbstätige Menschen am Ende des Tages nicht weniger Geld zur Verfügung haben sollten als arbeitslose Bürgergeld-Empfänger. Niedrige Löhne führen jedoch dazu, dass Aufstocker in Deutschland keine Seltenheit mehr sind. Ein Drittel aller Bürgergeld-Empfänger sind Aufstocker.
Einkommen: Meldepflicht gegenüber dem Jobcenter
Als Bürgergeld-Empfänger sind Sie verpflichtet, alle Arbeitseinkünfte unverzüglich dem Jobcenter zu melden. Dies gilt auch für Geldgeschenke, die auf Ihrem Konto eingehen, unabhängig davon, ob sie an Sie oder Ihre Kinder