Die monatlichen Zahlungen für den Unterhalt können eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Doch es gibt Möglichkeiten, den Unterhalt zu reduzieren. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Unterhaltszahlungen mithilfe von Sonderausgaben senken können.
Wie Sie den Unterhalt kürzen können
Unterhaltspflichten bestehen in fast jeder nahen Verwandtschaftsbeziehung. Doch der Gesetzgeber erlaubt es Unterhaltspflichtigen, den Unterhalt über verschiedene Wege zu reduzieren. Indem Sie geltend machen, nur begrenzt leistungsfähig zu sein oder gar nicht in der Lage sind, kann sich die Unterhaltssumme erheblich verändern.
Um dies zu erreichen, müssen Sie monatliche Ausgaben und Belastungen geltend machen. Diese drücken Ihr tatsächlich verfügbares Einkommen rechnerisch und können dazu führen, dass Sie unter die Selbstbehaltsgrenzen rutschen.
Sonderausgaben, die den Unterhalt mindern können
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie durch Sonderausgaben Ihr Nettoeinkommen senken und somit den Unterhalt reduzieren können. Einige dieser Möglichkeiten sind:
Berufsbedingte Aufwendungen
Sie können private Ausgaben für Ihre Arbeitsstelle vom Einkommen abziehen. Dazu gehören beispielsweise Unterhaltskosten für einen PKW, mit dem Sie zur Arbeit fahren müssen, oder Kosten für eine Zweitwohnung mit doppelter Haushaltsführung. Auch Fortbildungen und Lehrgänge, Kosten für Arbeitsvereinigungen sowie Kindergartenkosten können berücksichtigt werden.
Vorrangig Unterhaltsberechtigte
Im Unterhaltsrecht gilt das Rangprinzip, nach dem bestimmte Personen Vorrang bei der Unterhaltsgewährung haben. Wenn Sie ein neues Kind bekommen, kann dies dazu führen, dass der Unterhalt zu Ihrem anrechenbaren Nettoeinkommen gehört und somit andere Unterhaltszahlungen wegfallen.
Erwerbsobliegenheit beim nachehelichen Unterhalt
Wenn Sie verpflichtet sind, nachehelichen Unterhalt zu leisten, hat der Ex-Partner, der gemeinsame Kinder betreut, nur eine eingeschränkte Erwerbsobliegenheit. Wenn jedoch die Kinder zu Ihnen ziehen, entfällt dieses Privileg und der Ex-Partner muss nach Kräften arbeiten gehen.
Versicherungen und Altersvorsorge
Der Staat fördert die private Altersvorsorge auch bei der Unterhaltsberechnung. Sie können private Altersvorsorgebeiträge, Krankenversicherungsbeiträge sowie Kosten für Risikolebensversicherungen abziehen. Auch Investitionen in die eigene Altersvorsorge, wie beispielsweise eine Miet- oder Eigentumswohnung, sind abzugsfähig. Selbstständige können sogar noch höhere Beträge für das Alter zurücklegen.
Kredite
Laufende Kosten wie Tilgungen von Krediten können vom Netto-Gehalt abgezogen werden. Auch die Finanzierung eines neuen Autos kann meist abgezogen werden.
Selbstständige: Bilanzierung und Rücklagen
Wenn Sie Unternehmer oder Freiberufler sind, ergeben sich viele weitere Möglichkeiten, die Unterhaltszahlungen zu reduzieren. Eine Bilanz und die Bildung von Rücklagenpolstern bieten erhebliche Vorteile bei der Unterhaltsberechnung. Ein Steuerberater kann Ihnen bei der Optimierung helfen.
Der richtige Zeitpunkt
Es ist wichtig, frühzeitig zu handeln, wenn Sie eine kommende Unterhaltsverpflichtung absehen können. So vermeiden Sie den Verdacht der Unterhaltsverhinderung.
Fazit
Mit Hilfe von Sonderausgaben können Sie Ihre Unterhaltszahlungen erheblich reduzieren. Denken Sie daran, dass es wichtig ist, alle Ausgaben plausibel nachzuweisen und betriebswirtschaftlich sinnvoll zu handeln. Bei Unsicherheiten sollten Sie einen Fachanwalt für Familienrecht konsultieren. Nutzen Sie die genannten Möglichkeiten, um Ihren Unterhalt zu kürzen und finanziell entlastet zu sein.