Unternehmensbewertung nach IDW S1 in der deutschen Praxis

Unternehmensbewertung nach IDW S1 in der deutschen Praxis

Die Unternehmensbewertung ist ein wichtiges Instrument, um den Wert eines Unternehmens zu ermitteln. In der deutschen Praxis werden dabei zwei Bewertungsansätze verwendet, die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) anerkannt sind. Der erste Ansatz ist die “Discounted Cash Flow-Methode”. Hierbei wird der Unternehmenswert durch die Abzinsung der erwarteten zukünftigen Cashflows ermittelt. Der zweite Ansatz ist die “capitalized earnings value-Methode”. Hierbei wird der Unternehmenswert auf Basis der erwarteten zukünftigen Gewinne des Unternehmens bestimmt.

Was sollte eine IDW S1 Expertise enthalten?

Eine IDW S1 Expertise umfasst in der deutschen Praxis verschiedene Punkte:

  • Präsentation der Bewertungsaufgabe: Kunde und Anlass der Bewertung
  • Darstellung der angewandten Bewertungsprinzipien und -methoden
  • Beschreibung des Bewertungsobjekts: rechtliche Grundlagen, wirtschaftliche Grundlagen, steuerliche Umstände
  • Vorstellung der Informationsgrundlage der Bewertung: Analyse der Vergangenheit, Planungsberechnungen auf Basis von Annahmen, Verfügbarkeit und Qualität der Ausgangsdaten, Plausibilitätsprüfung der Planung, Verantwortung für angenommene Informationen
  • Darstellung der Bewertung der für den Betrieb erforderlichen Vermögenswerte: Ableitung der erwarteten finanziellen Überschüsse, Detailplanung für einen bestimmten Zeitraum, nachhaltige Überschüsse der ewigen Rente, Ableitung des Kapitalisierungszinssatzes, Basiszinssatz, Risikoaufschlag, Wachstumsabschlag, Ermittlung des Barwerts der finanziellen Überschüsse
  • Darstellung der separaten Bewertung von nicht betrieblichen Vermögenswerten
  • Unternehmenswert: falls erforderlich, Plausibilitätsprüfung des Bewertungsergebnisses
  • Schlussfolgerungen

Für deutsche kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) kann auch eine verkürzte Berichterstattung vereinbart werden.

Wie wird eine Unternehmensbewertung in der deutschen Praxis erstellt?

Der Unternehmenswert wird im Wesentlichen aus den zukünftig zu erwartenden Gewinnen abgeleitet. Dafür wird in Deutschland eine sogenannte Planungsrechnung erstellt. In dieser Planungsrechnung wird eine Gewinnplanung für einen Zeitraum von 3 bis 5 Jahren durchgeführt. Diese basiert in der Regel auf einer Analyse vergangener Jahre in Kombination mit Prognoseannahmen. Eine sorgfältige und für Außenstehende nachvollziehbare Gewinnplanung ist einer der Schwerpunkte jeder Unternehmensbewertung.

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In der Planungsrechnung müssen Anpassungen an die Buchführung vorgenommen werden, z.B. für nicht marktgerechte Vergütungen an Eigentümer (Arbeitsverträge, Mieten, Transaktionen), bilanzpolitische Maßnahmen (insbesondere Strategie vor Unternehmensverkäufen) oder einmalige Sondereinflüsse, wie z.B. Umstrukturierungskosten oder Gewinne und Verluste aus Vermögensveräußerungen.

Die Kapitalisierungsrate ist ein weiterer wichtiger Faktor für den Unternehmenswert in der deutschen Praxis. Sie bestimmt die Rendite, die der Investor auf seine Investition erwarten kann. Ausgangspunkt ist die Rendite einer risikofreien alternativen Anlage, der sogenannte Risikozinssatz. Dazu wird ein Risikoaufschlag addiert. In der deutschen Praxis wird dieser auf Basis der sogenannten Marktrisikoprämie und des sogenannten Betafaktors berechnet. Der Betafaktor spiegelt das individuelle Risiko des zu bewertenden Unternehmens wider. Ist das individuelle Risiko höher, steigt die Marktrisikoprämie; ist es niedriger, wird die Prämie entsprechend reduziert.

Wichtige Faktoren bei der Unternehmensbewertung in Deutschland

Bei der Unternehmensbewertung in Deutschland sollten folgende Faktoren beachtet werden:

  • Beibehaltung des bisherigen Managements
  • Keine Berücksichtigung von Maßnahmen, die nur möglich, aber nicht geplant sind
  • Keine Berücksichtigung von Synergieeffekten, die von einem bestimmten Käufer abhängen
  • Abzug einer angemessenen fiktiven Unternehmensvergütung – Transaktionen mit nahestehenden Parteien zu einem fremdüblichen Preis

Nettovermögenswert in der deutschen Praxis

Der Nettovermögenswert spielt bei der Bewertung nur eine Rolle, soweit daraus der Betrag und der Zeitpunkt von Reinvestitionen für die Planungsrechnung abgeleitet werden können. Vermögenswerte, die nicht für den Geschäftsbetrieb benötigt werden, müssen in einer Bewertung identifiziert und gesondert ausgewiesen werden. Der niedrigere Wert einer Bewertung ist der Liquidationswert. Dies ist der Wert, der erzielt würde, wenn das deutsche Unternehmen liquidiert würde.

Dokumente für die IDW S1 Bewertung in Deutschland

Für eine Bewertung in der deutschen Praxis werden insbesondere folgende Unterlagen benötigt: Hauptunternehmensverträge, Steuerbescheide, Berichte über externe Steuerprüfungen, anhängige Rechtsstreitigkeiten, drohende Rechtsansprüche, Auseinandersetzungen auf Gesellschafterebene, Jahresabschlüsse, verfügbare Zwischenabschlüsse oder Betriebsanalysen, Unterlagen zur Verkaufsplanung, Finanzplanung und Investitionsplanung, Liste der Kundenforderungen sowie Lieferantenverbindlichkeiten.

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Indikative Unternehmensbewertung in der deutschen Praxis

Die “kleine Schwester” der IDW S1 Unternehmensbewertung ist die indikative Unternehmensbewertung. In der deutschen Praxis kommt es oft vor, dass eine fundierte und nachvollziehbare Wertbewertung erforderlich ist, aber das IDW S1 Verfahren mit seinen hohen formalen Anforderungen tatsächlich zu zeitaufwendig und damit zu teuer ist. Hier kommt die indikative Bewertung ins Spiel.