Unternehmensregister in den Mitgliedstaaten

Unternehmensregister in den Mitgliedstaaten

Die Registerstelle Brønnøysund ist eine dem Ministerium für Handel, Industrie und Fischerei unterstehende staatliche Einrichtung. Das Unternehmensregister ist eines von 14 nationalen Registern, das von der Registerstelle Brønnøysund geführt wird.

Im Unternehmensregister sind alle norwegischen und in Norwegen niedergelassenen ausländischen Firmen registriert. Das Register sorgt für Rechtssicherheit und gibt einen Einblick in die Finanzen eines Unternehmens. Für alle, die präzise Auskünfte über die Teilnehmer am Wirtschaftsleben in Norwegen suchen, ist das Register eine wichtige Informationsquelle.

Welche Informationen bietet das norwegische Unternehmensregister?

Das norwegische Unternehmensregister enthält Angaben zu eingetragenen Unternehmen. Alle Unternehmensträgerdaten können über eine Suchmaschine des Internetportals der Registerstelle Brønnøysund abgefragt werden. Unternehmensregisterinformationen lassen sich aus Registerbekanntmachungen entnehmen, und zusätzliche Auskünfte oder Abschriften können über den Online-Dienst der Registerstelle und über das European Business Register (EBR) angefordert werden.

  • Unternehmensdaten:

    • Handelsregisternummer
    • Firmenbezeichnung, Gesellschaftssitz und sonstige Firmenanschriften
    • Gründungsdatum
    • Satzung und Art der Tätigkeit
    • Funktionen im Unternehmen
    • Insolvenzen
  • Bekanntmachungen:

    • Das Unternehmensregister veröffentlicht alle wichtigen Unternehmensereignisse, z.B. wenn ein neues Unternehmen eingetragen wird oder wenn es größere eintragungspflichtige Veränderungen in einem Unternehmen gegeben hat.
    • Alle Bekanntmachungen seit dem 1. November 1999 sind in einer Datenbank gespeichert und können abgefragt werden.
    • Seit August 2016 gibt es auch eine englischsprachige Version der Bekanntmachungen.
  • Abschriften und Bescheinigungen können gegen eine Gebühr angefordert werden, z.B. eine Bescheinigung über die Registrierung oder Jahresabschlüsse.

Ist die Einsichtnahme in das Unternehmensregister kostenlos?

Alle wesentlichen Informationen, die über die Suchmaschine frei zugänglich sind, und Informationen aus der Datenbank mit den Bekanntmachungen sind kostenfrei. Bestimmte Dienstleistungen wie Abschriften und Bescheinigungen sind jedoch kostenpflichtig.

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Suche im Unternehmensregister

Die wesentlichen Informationen über im Unternehmensregister registrierte Unternehmen sind über das Internetportal der Registerstelle Brønnøysund abrufbar. Die Recherche kann entweder anhand des Firmennamens oder der Nummer in der Datenbank Bekanntmachungen vorgenommen werden.

Wie zuverlässig sind die im Register enthaltenen Dokumente?

Dritte können auf die Angaben im Unternehmensregister vertrauen, da es rechtsverbindliche Informationen über ein Unternehmen enthält. Die registrierten Angaben gelten als gegenüber Dritten öffentlich gemacht und entfalten eine positive Publizität. Das bedeutet, dass ein Dritter die Unternehmensregistereintragungen eines Unternehmens prüfen sollte, bevor er Geschäfte mit diesem Unternehmen tätigt.

Der Grad des Vertrauensschutzes, den Dritte in Bezug auf Unternehmensregistereintragungen in Norwegen genießen, ist gesetzlich geregelt. Die registrierten Angaben gelten als gegenüber Dritten öffentlich gemacht.

In Fällen, in denen ein neuer Umstand dem Unternehmensregister zur Eintragung hätte gemeldet werden müssen (aber nicht gemeldet wurde) und dieser Umstand im Widerspruch zu der bisherigen Eintragung steht, kann dieser Umstand einem Dritten nicht entgegengehalten werden. Eine Ausnahme von dieser Regel bildet lediglich der Fall, in dem der Dritte diesen Umstand kannte oder hätte kennen müssen. In einem solchen Fall kann sich der Dritte nicht auf den Vertrauensschutz berufen.

Entstehungsgeschichte

Das norwegische Unternehmensregister wurde 1988 eingeführt und tritt an die Stelle der rund hundert früheren lokalen Handelsregister.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema Unternehmensregister finden Sie im Unternehmensregistergesetz.