Unterschied: Wortmarke vs. Wort-/Bildmarke

Unterschied: Wortmarke vs. Wort-/Bildmarke

Unterschied: Wortmarke vs. Wort-/Bildmarke

Als jemand, der sich mit Markenrecht auskennt, ist es wichtig, den Unterschied zwischen einer Wortmarke und einer Wort-/Bildmarke zu verstehen. In diesem Artikel werde ich Ihnen erklären, was diese beiden Begriffe bedeuten und welche Vor- und Nachteile sie haben.

Die Wortmarke und die Bildmarke

Eine Wortmarke besteht nur aus Buchstaben oder Ziffern, ohne jegliche grafische Gestaltung. Der verwendete Schriftfont spielt dabei keine Rolle. Im Gegensatz dazu besteht eine Bildmarke ausschließlich aus grafischen Elementen, ohne Buchstaben und Ziffern.

Die Wort-/Bildmarke

Eine Wort-/Bildmarke ist eine Kombination aus beiden Elementen. Sie enthält sowohl Buchstaben oder Ziffern als auch grafische Gestaltungselemente. Umgangssprachlich werden sowohl Bildmarken als auch Wort-/Bildmarken als Werbegrafiken, Logos oder Firmen-Signets bezeichnet. Markenrechtlich gesehen ist das Firmen-Signet jedoch keine Marke, sondern das Erkennungszeichen eines Unternehmens. Die Marke hingegen ist das Erkennungszeichen eines Produkts.

Vor- und Nachteile der Wort-/Bildmarke

Die kombinierte Wort-/Bildmarke hat sowohl die Nachteile einer reinen Wortmarke als auch einer reinen Bildmarke. Dennoch ist sie die zweithäufigste Form, die als Marke angemeldet wird. Im Vergleich zu reinen Bildmarken wurden in Deutschland im März 2020 lediglich 132 solcher Marken eingetragen, während 1.765 kombinierte Wortbildmarken und 2.311 reine Wortmarken eingetragen wurden.

Bei einer kombinierten Wort-/Bildmarke können alle prägenden Elemente individuell geschützt werden, einschließlich des alleinstehenden Wortlauts. Das bedeutet, dass der Inhaber einer solchen Marke auch gegen die unautorisierte Nutzung des Wortlauts ohne die Verwendung der Grafik rechtliche Schritte einleiten kann. Es gibt jedoch Ausnahmen von diesem Grundsatz. Wenn der Wortlaut allein als reine Wortmarke nicht schutzfähig wäre, beispielsweise bei Hoheitszeichen oder bei beschreibenden und freihaltebedürftigen Angaben, kann für den reinen Wortlaut einer kombinierten Wort-/Bildmarke kein Schutz beansprucht werden. Die Beurteilung solcher Ausnahmen unterliegt oft einem subjektiven Ermessensspielraum.

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Ein weiterer Nachteil einer kombinierten Wort-/Bildmarke ist das Risiko des Verlustes der Marke aufgrund von Nichtbenutzung. Eine Marke muss in der eingetragenen Form benutzt werden, wobei in den ersten 5 Jahren nach der Eintragung eine Benutzungsschonfrist gilt. Besonders bei grafisch gestalteten Marken besteht die Wahrscheinlichkeit, dass das Logo nach einigen Jahren neu gestaltet wird. Wird die Marke dann nicht mehr in der ursprünglichen Form benutzt, kann nach Ablauf von 5 Jahren jeder im öffentlichen Interesse einen Antrag auf Löschung der Marke stellen.

Die Anmeldung einer kombinierten Wort-/Bildmarke

Wenn Schriftzug und Grafik in einem Logo nicht untrennbar miteinander verbunden sind, sollten der Wortlaut als eigenständige Wortmarke und die Grafik als eigenständige Bildmarke angemeldet werden. Auf diese Weise können beide Kennzeichnungselemente langfristig unabhängig voneinander Bestand haben. Ist der Anmeldeprozess für zwei Marken zu teuer, sollte der Markenanmelder darüber nachdenken, welches Element seines Erkennungszeichens am wichtigsten ist und zunächst nur dieses anmelden. In den meisten Fällen ist es der reine Wortlaut, da dieser vom Verkehr zur Bezeichnung eines Produkts oder eines Unternehmens verwendet wird. Die Grafik wird in der Regel nur als zusätzliches Erkennungszeichen genutzt. Nur wenn die Grafik wichtiger als der Wortlaut ist, sollte zunächst die Grafik als Bildmarke angemeldet werden. Das andere Element kann später bei besserer finanzieller Lage als Marke angemeldet werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass Grafiken auch ohne amtliche Registrierung ab dem Zeitpunkt ihrer ersten Offenbarung für drei Jahre als nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster geschützt sind.

Fazit

Die Wahl zwischen einer Wortmarke und einer Wort-/Bildmarke hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beide haben ihre Vor- und Nachteile, und es ist wichtig, die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen zu berücksichtigen. Eine sorgfältige Überlegung und gegebenenfalls juristische Beratung können dazu beitragen, die beste Entscheidung für die Markenanmeldung zu treffen.

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