Unterschied zwischen Prokura und Handlungsvollmacht

Was ist der Unterschied zwischen Prokura und Handlungsvollmacht?

Haben Sie sich jemals gefragt, was der Unterschied zwischen Prokura und Handlungsvollmacht ist? Das können wir klären! In diesem Artikel erklären wir Ihnen die wichtigsten Aspekte, damit Sie in Zukunft keine bösen Überraschungen erleben.

Mit Unterschrift ist der Geschäftsbrief rechtsverbindlich

Wenn der Chef auf Dienstreise oder im Urlaub ist, stellt sich die Frage, wie die vertretenden Mitarbeiter die in dieser Zeit vorhandene Korrespondenz oder Verträge unterzeichnen dürfen. Es ist wichtig zu wissen, welche Befugnisse die unterzeichnende Person im Unternehmen hat. Denn die falsche Verwendung oder das Weglassen bestimmter Zusätze zur Unterschrift kann unerwünschte Folgen haben und zu persönlicher Haftung führen. Daher ist es für alle Beteiligten zwingend notwendig, die Zeichnungsbefugnisse schriftlich festzulegen.

Rechtsgrundlagen für Zeichnungsbefugnisse

Um Klarheit zu schaffen, wer im Unternehmen welche Zeichnungsbefugnisse hat, finden sich rechtliche Aspekte im Handelsgesetzbuch (HGB), im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und anderen Gesetzesvorschriften. Firmeninhaber, Geschäftsführer, Gesellschafter oder Vorstände unterschreiben in der Regel nur mit ihrem Namen. Um die Funktion der unterzeichnenden Person im Unternehmen kenntlich zu machen, wird oft ein Zusatz unterhalb des Namens verwendet.

Die einzelnen Befugnisse – Unterschied zwischen Prokura und Handlungsvollmacht

Es ist wichtig sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter über die erforderlichen Handlungsvollmachten verfügen. Die wichtigsten Begriffe im unternehmerischen Bereich sind hier Prokura und allgemeine Handlungsvollmacht. Dabei gibt es erhebliche Unterschiede.

Die Prokura ist eine handelsrechtliche Vollmacht, die einem Inhaber eines kaufmännischen Handelsgewerbes umfangreiche Befugnisse erteilt. Eine allgemeine Handlungsvollmacht hingegen besitzt einen geringeren Umfang und wird gerne als “kleine Schwester der Prokura” bezeichnet. Die genauen Unterschiede und weitere relevante Vollmachten werden in einer Tabelle mit den jeweiligen Umfängen und Zusätzen zur Unterschrift aufgelistet.

LESEN  Der Aufhebungsvertrag: Ein Leitfaden für Arbeitnehmer

Die eingescannte Unterschrift oder der Faksimilestempel

Neben dem Faksimilestempel werden auch eingescannte Unterschriften in Geschäftsbriefen verwendet. Diese werden mittlerweile als rechtsgültig anerkannt. Es ist jedoch wichtig, dass der Nutzer des Faksimiles oder der Unterschriftsdatei keine Fehler macht, da der Chef sonst eventuell Schadensersatzansprüche geltend machen kann.

Wir hoffen, dass Ihnen dieser Artikel geholfen hat, den Unterschied zwischen Prokura und Handlungsvollmacht besser zu verstehen. Teilen Sie unser Wissen gerne mit anderen, beachten Sie jedoch, dass die Inhalte urheberrechtlich geschützt sind.

Prokura und Handlungsvollmacht

STOP_Blog

Viel Erfolg wünscht Ihnen,
Ihr Reinhold Kaim