Unterschied zwischen Strafrechtsschutz und Spezial-Strafrechtsschutz

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Ohne eine maßgeschneiderte Rechtsschutzversicherung geht es heutzutage nicht mehr. Auch der Bereich des Strafrechtsschutzes ist in verschiedene Kategorien unterteilt. In diesem Artikel erklären wir den Unterschied zwischen normalen und speziellen Strafrechtsschutz.

Was ist der Unterschied zwischen Normal- und Spezial-Strafrecht?

Unterschied-Strafrechtsschutz

Der normale Strafrechtsschutz ist automatisch im Privat- und Berufsrechtsschutz enthalten. Er deckt allgemeine Straftaten ab. Der erweiterte Strafrechtsschutz, auch Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) genannt, bietet zusätzlichen Schutz bei speziellen Straftaten.

Ein umfassender Schutz – maßgeschneidert

Der allgemeine Strafrechtsschutz deckt in der Regel verkehrsrechtliche und strafrechtliche Aspekte umfassend ab. Bei Strafverfahren im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten ist jedoch eine zusätzliche Verkehrs- oder Fahrerrechtschutzversicherung erforderlich, da diese auch Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz beinhaltet.

Es ist wichtig zu bedenken, dass strafrechtliche Prozesse oft sehr langwierig, zeitaufwendig und nervenaufreibend sind. Sie können auch sehr kostspielig sein. Die Kosten für Otto Normalverbraucher sind oft kaum tragbar. Es gibt jedoch einen Unterschied zwischen dem allgemeinen und dem erweiterten Strafrechtsschutz.

Eine „Faustregel“ in Sachen Straf-Recht-Schutz-Versicherung

Straftaten, die vorsätzlich begangen wurden, können in keinem Fall durch eine Spezial-Strafrechtschutzversicherung abgedeckt werden. Dies betrifft beispielsweise Betrug, Unterschlagung, Diebstahl oder Sachbeschädigung. Bei Vergehen, die vorsätzlich begangen werden, ist jedoch eine Absicherung möglich.

Vergehen, die nur vorsätzlich begangen werden können (z.B. Diebstahl, Beleidigung, Betrug), sind im normalen allgemeinen Strafrechtsschutz nicht versichert. Eine Spezialstrafrechtsschutzversicherung bietet jedoch vollen Schutz für den Versicherungsnehmer und prüft erst nach dem Urteil, ob die Kosten für spezialisierte Rechtsanwälte und Gutachter übernommen werden.

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Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn das Urteil auf Vorsatz lautet. In diesem Fall ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, bereits geleistete Zahlungen an den Versicherer zurückzuerstatten.

Straftaten, die versichert sind:

  • allgemeiner Straf-Rechtsschutz (außerhalb des Verkehrs-Bereiches)
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR)

Es besteht kein Versicherungsschutz für Vergehen, die nur vorsätzlich begangen werden (z.B. Beleidigung, Diebstahl). Der Zeitpunkt der vorgeworfenen Straftat bzw. deren Beginn ist entscheidend. Die Leistungsmerkmale und Kostenübernahmen sind je nach Sachlage unterschiedlich.

Auf was Sie achten sollten

  • Der Schutz gilt weltweit im privaten, ehrenamtlichen und beruflichen Bereich sowie europaweit im geschäftlichen Bereich.
  • Der Strafrechtsschutz gilt bei Vorwürfen von Vergehen und Verbrechen (ohne Ausschlüsse).
  • Die Honorarvereinbarung ist wichtig, da das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Deutschland nicht greift.

Ganz gleich, ob Sie den normalen oder speziellen Strafrechtsschutz benötigen, achten Sie darauf, dass alle relevanten Bereiche abgedeckt sind und dass die Versicherung Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht.