Unterschiede zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug

Unterschiede zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug

Zwischen einem Fahrverbot und einem Führerscheinentzug gibt es bedeutende rechtliche Unterschiede. Ein Fahrverbot ist nur vorübergehend, während ein Führerscheinentzug unbefristet sein kann. Welche Maßnahme verhängt wird, hängt von der Schwere des Vergehens ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grob verkehrswidriges Verhalten führt zu einem Fahrverbot, das temporär gilt.
  • Schwere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung führen zu einem unbegrenzten Führerscheinentzug.
  • Bei einem Führerscheinentzug ist die Fahrerlaubnis meistens nur durch eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) wiederzuerlangen.
  • Ein Führerscheinentzug droht oft bei Alkohol oder Drogen am Steuer. Auch Unfallflucht oder psychische und körperliche Probleme können zum Entzug des Führerscheins führen.

Unterschied Fahrverbot und Führerscheinentzug

Ein Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis, auch als Führerscheinentzug bekannt, unterscheiden sich erheblich. In beiden Fällen wird zunächst der Führerschein eingezogen und dem Verkehrssünder ist es untersagt, ein Auto zu fahren. Doch wichtig ist: Ein Fahrverbot ist immer zeitlich begrenzt, während ein Führerscheinentzug lebenslang angeordnet werden kann.

Gründe für ein Fahrverbot

Gerichte verhängen Fahrverbote gegen Verkehrssünder, wenn sie sich einer Verkehrsstraftat schuldig gemacht haben. Ein Fahrverbot wird also selten alleine verhängt, sondern meist als Nebenstrafe zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe auferlegt. Die Details zum Fahrverbot sind in § 44 StGB (Strafgesetzbuch) geregelt. Die Dauer des Fahrverbots kann zwischen einem Monat und sechs Monaten liegen und tritt mit der Rechtskraft des Urteils in Kraft.

Als Verkehrsstraftat gilt grob verkehrswidriges Verhalten, das andere Menschen in Gefahr bringt. Beispielsweise das Wenden auf der Autobahn. Fahrverbote können nicht nur von Strafrichtern verhängt werden, sondern auch im Verwaltungsrecht im Rahmen eines Bußgeldverfahrens wegen einer Ordnungswidrigkeit im Verkehr, z.B. das Überfahren einer roten Ampel oder eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung. Um den Verlust ihres Fahrzeugs zu vermeiden, können Autofahrer das Fahrverbot aufheben lassen, wobei die Geldbuße deutlich höher ausfällt, oft verdoppelt oder verdreifacht wird.

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Gründe für einen Führerscheinentzug

Ein Führerscheinentzug tritt in der Regel nach schweren Vergehen ein. Dazu zählen Drogen- und Alkoholverstöße, Unfallflucht, Rotlichtverstöße oder das Erreichen der Maximalpunktzahl im Flensburger Verkehrszentralregister.

Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, verliert der Führerschein seine Gültigkeit. Das Dokument wird entweder eingezogen oder mit dem Vermerk “ungültig” versehen. Die Sperrfrist, in der man warten muss, um einen neuen Führerschein zu beantragen, beträgt sechs Monate. Während dieser Zeit darf ein Erwachsener nur noch ein Mofa fahren.

Die Gründe für einen Führerscheinentzug sind meist: Drogen- und Alkoholverstöße, Unfallflucht, Rotlichtverstöße und das Erreichen der Maximalpunktzahl in Flensburg.

Trunkenheit am Steuer

Obwohl die Delikte auf den ersten Blick ähnlich erscheinen, können die Konsequenzen von Fahrverbot und Führerscheinentzug erheblich unterschiedlich sein, insbesondere bei Trunkenheit am Steuer. In Deutschland gilt eine erlaubte Grenze von 0,5 Promille Blutalkohol. Wer mit einem höheren Blutalkoholpegel erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit, sofern keine Anzeichen von Fahruntauglichkeit vorliegen. Dies kann mit zwei Punkten in der Flensburger Verkehrssünderdatei, einem Bußgeld von bis zu 3000 Euro und einem Fahrverbot von bis zu sechs Monaten geahndet werden.

Ab einem Blutalkoholwert von 0,3 Promille beginnt jedoch die strafrechtlich relevante Grenze. Wer mit diesem Wert im Straßenverkehr auffällt, indem er beispielsweise in Schlangenlinien fährt, begeht eine Straftat. Die Konsequenzen sind zwei Punkte, eine Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu fünf Jahre) und der Entzug des Führerscheins. Bei 1,1 Promille Blutalkohol wird man als fahruntauglich angesehen und die gleiche Strafe wie bei auffälligem Fahren gilt. Der Entzug kann zwischen sechs Monaten und fünf Jahren dauern und im Extremfall sogar lebenslang sein.

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Diese harte Strafe beruht darauf, dass der Gesetzgeber das Verantwortungsbewusstsein des Führerscheininhabers in Frage stellt, um sich hinter das Steuer zu setzen. Gleiches gilt für Drogenverstöße am Steuer.

Strafe bei Unfallflucht

Auch bei Unfallflucht droht der Entzug des Führerscheins. Dies gilt ab einer Schadensgrenze von 1500 Euro oder wenn bei dem Unfall andere Personen verletzt oder getötet wurden. Ebenso gefährdet den Entzug des Führerscheins, wer sein Flensburger Verkehrssünderkonto mit mehr als acht Punkten belastet. Beim Erreichen einer Fünf-Punkte-Marke senden die Behörden in der Regel jedoch eine Warnung.

Weitere Gründe für einen Führerscheinentzug

Im Verwaltungsrecht kann der Führerscheinentzug aufgrund körperlicher Probleme wie Diabetes, Ohnmachtsgefahr, einem früheren Schlaganfall, Epilepsie oder aus Altersgründen angeordnet werden. Die Fahrerlaubnis kann auch bei psychischen Problemen wie Depressionen und Schizophrenie entzogen werden.

Fahranfänger riskieren den Verlust ihrer Fahrerlaubnis in der Probezeit, wenn sie drei sogenannte A-Verstöße oder sechs B-Verstöße begehen. A-Verstöße umfassen Fahrerflucht, Alkohol am Steuer und Nötigung. Als B-Verstoß gilt die Nutzung des Handys am Steuer und wiederholtes Falschparken. Auch mit abgefahrenen Reifen sollte man sich nicht erwischen lassen.

Bei rechtlichen Fragen zum Thema Führerscheinentzug und Fahrverbot bieten wir gerne eine Erstberatung an. Unsere kompetenten Partner-Anwälte für Verkehrsrecht stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.