Wenn man eine Reise plant, möchte man diese natürlich auch antreten. Aber manchmal kommt es unerwartet zu Problemen oder man muss die Reise abbrechen. Um sich abzusichern und vor finanziellen Verlusten zu schützen, stößt man bei der Suche nach Optionen oft auf Begriffe wie Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung. Aber handelt es sich dabei um dasselbe oder gibt es Unterschiede?
Der Urlaub fällt ins Wasser…
Tatsächlich ist es nicht dasselbe und man sollte gut überlegen, was man wählt oder ob man beide kombiniert. Denn folgendes Szenario ist möglich: Der lang ersehnte erste Urlaubstag ist endlich da und man macht sich mit den Unterlagen auf den Weg zum Flughafen. Der Check-In ist erfolgt, die Flugtickets griffbereit und plötzlich erfährt man, dass der Urlaub ins Wasser fällt. Man könnte nun denken, dass eine Reiserücktrittsversicherung in diesem Fall greift.
Das stimmt aber nicht. Denn sobald man den Check-In passiert hat, hat man die Reise bereits angetreten. In diesem Fall erstattet die Reiseabbruchversicherung die Kosten, sofern man eine abgeschlossen hat. Andernfalls bleibt man auf den Kosten sitzen und hat keinen Nutzen von der bezahlten Reise. Das kann besonders ärgerlich sein, da der Preisunterschied zwischen einer Reiserücktrittsversicherung und einer Kombination aus Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung oft nur wenige Euro beträgt.
Versicherungen helfen, nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben
Man muss immer damit rechnen, dass eine geplante Reise abgesagt oder abgebrochen werden muss. Das ist ärgerlich, aber eine Versicherung kann die entstehenden Kosten übernehmen. Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten, wenn man die Reise vor Antritt absagen muss, beispielsweise aufgrund von Krankheit oder beruflichen Umständen. Die Reiseabbruchversicherung hingegen übernimmt die entstehenden Kosten, wenn die Reise bereits angetreten wurde, aber aufgrund unvorhergesehener Ereignisse abgebrochen werden muss. Das ist ein großer Unterschied!
Die konkreten Unterschiede
Mit einer Reiserücktrittsversicherung kann man sich vor den Kosten schützen, die bei einer Stornierung der bereits gebuchten Urlaubsreise entstehen. Wenn man bereits in Vorleistung getreten ist, verliert man mit einer Versicherung nicht den bereits bezahlten Betrag. Mit einer Reiseabbruchversicherung hingegen kann man sich gegen die Kosten absichern, die entstehen, wenn man die Reise bereits angetreten hat, aber aufgrund bestimmter Umstände abbrechen muss.
Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt also die Stornierungskosten vor Reiseantritt, während die Reiseabbruchversicherung die Kosten ersetzt, die durch den Abbruch der Reise entstehen. Mit beiden Versicherungen kann man sich gegen unvorhergesehene Ereignisse absichern. Manche Versicherungen sind sogar in bestimmten Kreditkarten bereits enthalten. Auf der Webseite von www.kreditkarte24.de erhält man einen Überblick darüber. Mit einem weltweiten Versicherungsschutz ist man unabhängig vom Reiseziel abgesichert.
Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung ist eine der wichtigsten Reiseversicherungen. Wenn man eine Reise gebucht hat, weiß man vorher nie genau, ob man sie auch antreten wird. Es können immer unvorhergesehene Umstände eintreten, wie plötzliche Krankheit oder ein Todesfall in der Familie. In solchen Fällen muss man die Reise oft absagen. Der Reiseveranstalter erstattet in vielen Fällen einen Teil des Reisepreises. Allerdings entstehen oft Stornokosten.
Die Höhe dieser Kosten hängt davon ab, wie viel Zeit zwischen Stornierung und geplantem Reiseantritt liegt. Je länger der Zeitraum ist, desto geringer fallen die Stornokosten aus. Bei einer frühzeitigen Absage hat der Reiseveranstalter genügend Zeit, die Reise an andere Interessierte zu verkaufen. Wird die Reise erst am Tag des Reisebeginns storniert, müssen die Stornokosten bei 90 bis 100 Prozent liegen. In diesem Fall müsste man trotz Absage (fast) alle Kosten selbst tragen. Mit einer Reiserücktrittsversicherung werden diese Kosten aber übernommen.
Die Leistungen der Reiseabbruchversicherung
Manchmal kommt es während einer Reise zu unvorhergesehenen Ereignissen, die dazu führen, dass man den Urlaub abbrechen muss. Oft fallen dann für den Rücktransport zusätzliche Kosten an. In solchen Fällen kann man die Leistungen einer Reiseabbruchversicherung in Anspruch nehmen. Die Versicherung übernimmt die Kosten, die durch den Abbruch der Reise entstanden sind, wenn einer der versicherten Gründe dafür verantwortlich ist.