Unterschiede zwischen Testament und Erbvertrag

Unterschiede zwischen Testament und Erbvertrag

Testament und Erbvertrag sind beides Möglichkeiten der letztwilligen Verfügung. Dabei geht es darum, wie der zukünftige Erblasser seinen Nachlass verteilen möchte. Der Erblasser kann von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und nicht verwandte Personen als Erben einsetzen.

Der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag liegt hauptsächlich in der Formalität. Es gibt jedoch auch andere Punkte, in denen sich die beiden Optionen unterscheiden.

Merkmale des Testaments

Das Testament ist die am häufigsten genutzte Form der Nachlassregelung. Es wird oft gewählt, da die Erstellung vermeintlich weniger aufwendig ist. Der zukünftige Erblasser kann jederzeit ein privatschriftliches Testament aufsetzen und bei Bedarf Änderungen vornehmen oder ein neues Testament erstellen. Es gilt immer die aktuellste Fassung und sollte daher mit Ort und Datum versehen werden.

Die wichtigsten Merkmale des Testaments im Überblick:

  • Einzeltestament oder gemeinschaftliches Testament (sogenanntes “Berliner Testament”) möglich, wobei das gemeinschaftliche Testament nur für Ehepartner oder eingetragene Lebensgemeinschaften gilt.
  • Einseitige Regelung: Der Erblasser kann frei nach seinen Wünschen entscheiden und benötigt keine Zustimmung der Erben. Daher wird das Testament auch als Erbeinsetzung bezeichnet.
  • Keine notarielle Beglaubigung erforderlich.

Merkmale des Erbvertrags

Der Erbvertrag erfordert mindestens zwei Parteien, den zukünftigen Erblasser und einen oder mehrere Erben. Das ist der Hauptunterschied zur Testamentserstellung.

Weitere Unterschiede des Erbvertrags im Vergleich zum Testament:

  • Ein Erbvertrag muss notariell beurkundet werden. Sowohl der Erblasser als auch die Erben müssen bei der Unterzeichnung anwesend sein und müssen mit den Regelungen im Vertrag einverstanden sein.
  • Der Vertrag kann auch von nicht verheirateten Personen geschlossen werden.
  • Der Erbvertrag ist bindend und kann nicht beliebig geändert werden, es sei denn, alle beteiligten Parteien stimmen einer Änderung zu. Nach dem Tod einer Vertragspartei sind keine Änderungen mehr möglich.
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Vorteile und Nachteile von Testament und Erbvertrag

Der Erbvertrag hat eine höhere Bindungswirkung als ein Testament. Wenn jemand einen Erbvertrag abgeschlossen hat und seine Nachlassverteilung ändern möchte, kann er dies nicht einfach mit einem selbst erstellten Testament durchsetzen. Nach dem Tod des Erblassers wäre dieses Testament unwirksam, da der Erbvertrag bindend ist. Bei einem Testament wäre der Erblasser flexibler und könnte jederzeit seine Nachlasswünsche anpassen.

Die stärkere Bindungswirkung des Erbvertrags kann jedoch in bestimmten Situationen Vorteile haben, z.B. wenn:

  • Die Verfügung von bestimmten Gegenleistungen abhängig gemacht werden soll, die zu Lebzeiten erbracht werden.
  • Unverheiratete Paare eine verbindliche Nachlassregelung wünschen.
  • Eine feste Regelung für die Unternehmensnachfolge gewünscht ist.

Es ist auch zu beachten, dass der Umfang der Bindung im Erbvertrag von der individuellen Gestaltung abhängt. Klauseln zu Änderungsmöglichkeiten oder einem Ausstieg aus dem Vertrag können den Erbvertrag flexibler machen.

Bei der Entscheidung zwischen Testament und Erbvertrag ist die anwaltliche Beratung wichtig. Es gibt viele rechtliche Bestimmungen zu beachten, und ein erfahrener Anwalt kann sicherstellen, dass alle relevanten Änderungen im Erbrecht berücksichtigt werden.

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Es ist wichtig, die individuellen Vorstellungen und Bedürfnisse für die Nachlassregelung zu berücksichtigen. Sowohl Testament als auch Erbvertrag bieten verschiedene Möglichkeiten, je nachdem, welche Regelungen enthalten sind. Die Entscheidung sollte gut überlegt sein und die relevanten rechtlichen Aspekte beachten.

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