Untervermietung: Vermeide diese Fallen und sichere dir dein Recht

Untervermietung: Vermeide diese Fallen und sichere dir dein Recht

Hast du schon mal überlegt, dein Zuhause unterzuvermieten? Das kann eine großartige Möglichkeit sein, um deine Miete zu senken oder deinen Lebenspartner in deine Wohnung aufzunehmen. Doch bevor du damit loslegst, gibt es ein paar wichtige Dinge, die du beachten solltest. In diesem Artikel erfährst du, worauf du bei der Untermiete achten musst und wie du deine Ansprüche durchsetzen kannst.

Die Zustimmung des Vermieters einholen

Bevor du deine Wohnung an Dritte weitervermieten kannst, musst du unbedingt die Erlaubnis deines Vermieters einholen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und sollte nicht übersehen werden. Glücklicherweise ist dies in den meisten Fällen eine reine Formsache, da du ein Recht auf Untervermietung hast, wenn du ein berechtigtes Interesse nachweisen kannst. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn du vorübergehend im Ausland studierst oder arbeitest, finanzielle Probleme hast oder mit deinem Partner zusammenziehen möchtest.

Typische Situationen, in denen eine Untervermietung erlaubt ist

Es gibt drei typische Situationen, in denen dein Vermieter die Untervermietung erlauben muss:

  1. Du studierst oder arbeitest vorübergehend im Ausland oder in einer anderen Stadt.
  2. Du bist finanziell nicht in der Lage, die Miete alleine zu tragen, zum Beispiel nach einem Auszug oder Todesfall des Partners.
  3. Du möchtest mit deinem Partner zusammenziehen oder ihn in deine Wohnung aufnehmen.

In diesen Fällen hast du ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung und dein Vermieter muss zustimmen.

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Kein Anspruch bei reinem Nebenwohnsitz

Wenn du eine Wohnung nur als Nebenwohnsitz nutzt, hast du keinen Anspruch auf die Zustimmung deines Vermieters zur Untervermietung. Das wurde kürzlich in einem Fall entschieden, in dem ein Mieter sein Hauptwohnsitz in einem Haus am Stadtrand hatte und gelegentlich in einem Zimmer seiner Zweitwohnung in der Stadt übernachtete. Er wollte die anderen Zimmer untervermieten, aber sein Vermieter lehnte dies ab. Das Gericht entschied zu Recht, dass der Mieter kein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hatte.

Kein überhöhtes Entgelt verlangen

Wenn du von deinem Untermieter eine höhere Miete verlangst als nach der Mietpreisbremse erlaubt ist, hast du ebenfalls keinen Anspruch auf die Erlaubnis zur Untervermietung. Du solltest dich also unbedingt an die geltenden Mietpreisgrenzen halten, um deine Ansprüche nicht zu gefährden.

Unterbringung von Geflüchteten

Eine umstrittene Frage ist, ob eine humanitäre Motivation ausreicht, um ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung zu haben. Dies kann der Fall sein, wenn du Geflüchteten eine Unterkunft bieten möchtest. Ein Gericht in Berlin entschied, dass dies ein berechtigtes persönliches Interesse ist. Allerdings entschied ein Gericht in München anders und stellte fest, dass allein der Wunsch zur Unterbringung von Geflüchteten kein berechtigtes Interesse an der Untervermietung begründet. In jedem Fall solltest du nach sechs Wochen eine Untermieterlaubnis beantragen und dich auf das Urteil des Berliner Gerichts berufen, falls dein Vermieter ablehnend reagiert.

Teilweise oder vollständige Untervermietung?

Laut Gesetz darfst du nur einen Teil deiner Wohnung untervermieten. Das kann zum Beispiel ein Zimmer sein, das du gelegentlich nutzt oder in dem du noch Möbel aufbewahrst. In diesem Fall musst du keine Zustimmung deines Vermieters einholen. Möchtest du jedoch die gesamte Wohnung untervermieten, hast du grundsätzlich keinen Anspruch auf Zustimmung. Es steht dir jedoch frei, deinen Vermieter trotzdem um Erlaubnis zu bitten. Ist deine Wohnung jedoch eine Einzimmerwohnung und behältst du den Schlüssel oder persönliche Gegenstände in der Wohnung, hast du eindeutig Anspruch auf Zustimmung.

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Fazit

Die Untervermietung kann viele Vorteile bringen, aber es gibt einige wichtige Regeln zu beachten. Stelle sicher, dass du die Zustimmung deines Vermieters einholst und ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung nachweisen kannst. Halte dich an die geltenden Mietpreisgrenzen und berufe dich auf Urteile, falls es zu Unstimmigkeiten kommt. Mit diesem Wissen kannst du deine Ansprüche durchsetzen und von den Vorteilen der Untervermietung profitieren.

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