Urne nach Hause mitnehmen

Urne nach Hause mitnehmen

Eine helle Urne steht auf der Fensterbank. Ein paar bunt bemalte Steine liegen daneben, zusammen mit einem wilden Blumenstrauß aus dem Garten. Der Geruch von frischem Kaffee liegt in der Luft. Rosemarie sitzt in ihrem Sessel und streichelt über die Urne.

Sie haben sich versprochen, sich nie zu trennen und immer füreinander da zu sein. Beste Freunde seit mehr als 50 Jahren. Gemeinsam lebten sie in ihrer Alters-WG. Anna ist nicht mehr da, sie ist gegangen. Nach einem langen Kampf gegen den Krebs hat sie sich gewünscht nach Hause zurückzukehren.

Tiefer Wunsch der selbstbestimmten Aufbewahrung der Urne

Viele Menschen haben den tiefen Wunsch nach ihrem Ableben wieder nach Hause zurückzukehren und bei der Familie zu verweilen. Familie und Freunde teilen das Gefühl. Es fühlt sich richtig an, einen geliebten Menschen nah zu wissen und bei sich zu haben, sie möchten sich nicht vorschreiben lassen, wo und ob beigesetzt wird. Auch für das Begreifen und Verarbeiten des Verlusts und der Trauer ist ein persönlicher Ort hilfreich, schenkt Wärme und Geborgenheit.

Ist es erlaubt die Urne mit nach Hause zu nehmen?

In Deutschland gilt grundsätzlich die Friedhofspflicht, diese besagt, dass eine verstorbene Person auf dem Friedhof beigesetzt wird. Davon ausgenommen sind die Seebestattung und die Waldbestattung. Aufgrund dieser Regelung ist es nicht möglich, die Urne mit nach Hause zu nehmen. Im deutschen Raum wird die Urne nach der Kremation auf dem Friedhof, der See oder dem Wald beigesetzt.

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Die Urne darf den Angehörigen nicht ausgehändigt werden, sondern verweilt im Anschluss an die Kremation bis zur Beisetzung beim Bestatter. Das Bestattungsrecht wird in Deutschland auf Länderebene geregelt. Ein kultureller Wandel ist jedoch zu erkennen und so wird bereits seit einigen Jahren über Lockerungen in der Rechtsprechung diskutiert. Es gibt heute bereits Anpassungen in einigen Bundesländern. Allen voran hat Bremen vor einigen Jahren das Bestattungsgesetz angepasst. In Bremen ist es möglich, dass die Urne den Angehörigen ausgehändigt wird und auch auf einem privaten Gelände verteilt werden darf. Voraussetzung hierfür ist, dass die verstorbene Person in Bremen gemeldet war und zu Lebzeiten schriftlich festgehalten hat, dass es sich hierbei um ihren Wunsch handelt. Des Weiteren sollte eine Person bestimmt werden, die die Totenfürsorge übernimmt und der Ort, an dem man gerne verstreut werden möchte.

Wie hoch sind die Kosten, wenn ich mich zum Beispiel für eine Einäscherung oder Überführung in die Schweiz entscheide?

Die Kosten hängen davon ab, für welches Nachbarland und welche Möglichkeiten man sich entscheidet. Wir beraten Sie gerne, was möglich ist und wie wir Ihre Wünsche umsetzen können. Die Kosten liegen preislich zwischen 4.800€ und 15.000€. Im Durchschnitt liegt der Preis bei 6.500€.

Die Grundkosten unserer Leistung setzen sich wie folgt zusammen:

  • Einäscherung: 2.500€
  • Überführung in die Schweiz: 1.500€
  • Behördengänge und Formalitäten: 1.000€
  • Sonstige Kosten: 1.500€

Welche Möglichkeiten gibt es, die Urne mit nach Hause zu nehmen?

Die Friedhofspflicht besagt, dass es einen festen Bestattungsort gibt. Dieser Ort muss jedoch nicht in Deutschland liegen. So bieten viele Nachbarländer die Möglichkeit, die Urne mit nach Hause zu nehmen oder nach Wunsch auch zu verstreuen. Diese Länder sind deutlich liberaler in der Gesetzeslage. Folgende Länder bieten sich hierfür sehr gut an, da dort keine Beisetzungspflicht besteht: Die Niederlande, Tschechien und insbesondere die Schweiz.

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In der Schweiz gibt es keine Friedhofspflicht. Die Angehörigen dürfen die Urne mit nach Hause nehmen und für eine nicht regulierte Trauerzeit bei sich zuhause verwahren. Sollten sie sich doch für eine Beisetzung der Urne entscheiden, so gibt es in der Schweiz besondere Bestattungsformen oder auch die Möglichkeit, die Asche in der Natur zu verstreuen. Die Almwiesenbestattung gewinnt immer größerer Beliebtheit. Dabei können die Angehörigen die Asche auf einer offenen, wilden Almwiese verstreuen.

Viele Menschen entscheiden sich mittlerweile für eine Einäscherung im Ausland, die es ermöglicht, dass die Urne im Anschluss an die Angehörigen ausgehändigt werden darf. Die Kremation kann auch in Deutschland stattfinden und man entscheidet sich für eine Grabstätte in der Schweiz und übernimmt die Überführung dorthin selbst. In dem Fall pachtet man eine kleine Grabstätte in der Schweiz.

Wir beraten Sie gerne, welche Möglichkeiten es gibt und wie wir Ihrem Wunsch nachkommen können. Wir unterstützen Sie bei der Organisation sowie der möglichen Überführung ins Ausland. Sie sind nicht allein!

Was sind die Vorteile einer Urnenbeisetzung?

  • Selbstbestimmt – Die freie Wahl zu haben, wo man nach dem Ableben sein möchte
  • Unterstützung für die Trauernden – Zu wissen, dass die geliebte Person weiterhin “da ist”, hilft den Angehörigen, den Tod zu begreifen und zu verarbeiten
  • Flexibilität – Man kann sich zu einem späteren Zeitpunkt immer noch für eine Beisetzung entscheiden

Was sind die Nachteile einer Seebestattung?

  • Legale Hürde – In Deutschland besteht weiterhin eine Friedhofspflicht. Die Ausgabe der Urne ist in Deutschland nur in Bremen möglich. Ansonsten muss der Weg über das Ausland gewählt werden
  • Kosten – Der Weg über das Ausland ist häufig mit mehr Kosten und Aufwänden verbunden
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Häufig gestellte Fragen

Dieser Artikel dient lediglich der Information und ersetzt keine individuelle Beratung durch einen Fachmann. Bei Fragen und konkreten Anliegen sollten Sie einen Experten konsultieren.