Die Absicherung einer beruflichen Veranstaltung ist von großer Bedeutung. Es gibt zahlreiche Versicherungsprodukte, die die vielfältigen betrieblichen Risiken abdecken, wie die Betriebshaftpflicht-, Elektronik- und Produkthaftpflichtversicherung. Unter diesen Versicherungsarten gibt es jedoch auch weniger bekannte, aber dennoch wichtige Optionen wie die Veranstaltungsversicherung, auch bekannt als Eventversicherung.
In der Praxis haften Veranstalter bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden Dritter. Obwohl das Schadenspotenzial dieser Branche offensichtlich ist, ist vielen die Veranstaltungspolice als Versicherungssparte unbekannt.
Welche Schadensfälle können mit einer Eventversicherung abgesichert werden?
Es gibt viele mögliche Schadensfälle, die den Veranstalter finanziell belasten können. Dazu gehören zum Beispiel der plötzliche Ausfall der Technik, Beschädigungen an gemieteter Bühnentechnik oder Personenschäden, die während dem Aufbau oder während der Veranstaltung auftreten können. Die Risiken eines Veranstalters sind vielfältig, genauso wie die möglichen Schadensersatzansprüche bei Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden.
Um sich als Veranstalter, Eventmanager oder Werbeagentur finanziell gegen Schäden und Forderungen Dritter abzusichern, kann eine Veranstaltungsversicherung abgeschlossen werden. Es gibt verschiedene Policen, die sich unter dem Begriff “Veranstaltungsversicherungen” anbieten, aber unterschiedliche Risiken eines Veranstalters oder einer Werbe- oder Eventagentur abdecken. Die wichtigste Versicherung für einen Veranstalter ist die Veranstalterhaftpflicht, welche die Haftungsrisiken bei entstandenen Schäden abdeckt.
Zum versicherbaren Personenkreis gehören abhängig von der jeweiligen Veranstaltungsversicherung auch Personal- und Künstlervermittlungen, Catering und Gastronomie, Ausstattungsverleiher und Sicherheitsunternehmen.
Was wird von der Veranstaltungsversicherung abgedeckt?
Eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung deckt in der Regel auch Schäden ab, die aus dem Besitz oder der Nutzung von Hebezeugen und Werbeeinrichtungen im Zusammenhang mit einer Veranstaltung entstehen. Zudem werden verschiedene Deckungserweiterungen angeboten, um beispielsweise den Verlust von Gegenständen der Unternehmensangehörigen, Mietsachschäden oder Schäden am Vermögen Dritter aufgrund von Datenschutzverletzungen abzusichern.
Die Equipmentversicherung oder Veranstalterhaftpflicht
Wer sein eigenes oder gemietetes Veranstaltungsequipment umfangreich absichern möchte, sollte eine Veranstaltungstechnikversicherung oder Equipmentversicherung abschließen. In diesen Bereich gehören auch die betriebliche Gebäudeversicherung, Glasversicherung, Zeltversicherung, Garderobenversicherung, Elektronikversicherung oder die Musikinstrumentenversicherung. Gastronomien, die häufig Veranstaltungen in ihren eigenen Räumlichkeiten durchführen, sind in der Regel durch die Betriebshaftpflichtversicherung ausreichend geschützt.
Zusätzlich werden Veranstaltungspolicen wie die Veranstaltungsausfallversicherung für verschobene, ausgefallene oder abgebrochene Events, die Veranstaltungsrechtsschutzversicherung und die Gewinnspielversicherung zur finanziellen Absicherung von Gewinnen angeboten.
Die verschiedenen Versicherungsverträge für Veranstalter, Event- und Werbeagenturen können einzeln oder in Kombination abgeschlossen werden. Welche Veranstaltungsversicherung in Frage kommt, hängt vom spezifischen Risiko des Veranstalters oder der Veranstaltung ab. Eine fachkundige Beratung und ein Vergleich der Anbieter sind empfehlenswert, um eine sinnvolle und kostengünstige Absicherung als Veranstalter zu erhalten.