Glaubst du, dass alle Lehrer in Deutschland verbeamtet sind? Tatsächlich hängt es von dem Bundesland ab, in dem sie arbeiten. In diesem Artikel erfährst du, in welchen Bundesländern Lehrer verbeamtet werden und welche Voraussetzungen sie erfüllen müssen.
Informationen zur Verbeamtung in den einzelnen Bundesländern
Verbeamtung in Baden-Württemberg
Lehrkräfte in Baden-Württemberg werden verbeamtet, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem eine gesundheitliche Eignung, die vor einer möglichen Verbeamtung ärztlich untersucht wird. Das Höchstalter für eine Verbeamtung liegt in der Regel bei 42 Jahren.
Verbeamtung in Bayern
Auch in Bayern haben Lehrerinnen und Lehrer die Möglichkeit, verbeamtet zu werden. Neben der gesundheitlichen Eignung müssen sie die vorgeschriebene Vorbildung und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats besitzen. Das Höchstalter für eine Verbeamtung liegt bei 45 Jahren.
Verbeamtung in Berlin
Anders als in den meisten Bundesländern werden Lehrerinnen und Lehrer in Berlin nicht verbeamtet. Einige Berliner Lehrerinnen und Lehrer wechseln daher in ein anderes Bundesland wie Brandenburg, um den Beamtenstatus zu erhalten. Die Rückkehr nach Berlin gestaltet sich jedoch schwierig, da der Berliner Bildungssenat beschlossen hat, nur Lehrkräfte aus anderen Bundesländern zu übernehmen, die bereits seit fünf Jahren verbeamtet sind.
Verbeamtung in Brandenburg
In Brandenburg werden alle Lehrkräfte verbeamtet, die dies wünschen und die fachlichen sowie beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem der Erwerb des Lehramts, die deutsche Staatsangehörigkeit und die gesundheitliche Eignung. Das Höchstalter für eine Verbeamtung liegt bei 47 Jahren.
Verbeamtung in Bremen
Auch in Bremen werden Lehrerinnen und Lehrer verbeamtet, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das Höchstalter für eine Verbeamtung liegt bei 45 Jahren. Derzeit gibt es jedoch eine Änderung: Lehrkräften mit einem BMI von über 35 wird die Verbeamtung versagt. Vorher lag die Grenze bei einem BMI von über 30.
Verbeamtung in Hamburg
Lehrkräfte in Hamburg werden verbeamtet, wenn sie die beamtenrechtlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem sollten sie nicht älter als 45 Jahre sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das erste und das zweite Staatsexamen bestanden haben und eine körperliche sowie geistige Eignung nachweisen können.
Verbeamtung in Hessen
Der Hessische Schuldienst erfolgt grundsätzlich im Beamtenverhältnis. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass die Person nicht älter als 50 Jahre ist und ein positives Votum des Amtsarztes vorliegt.
Verbeamtung in Mecklenburg-Vorpommern
Auch in Mecklenburg-Vorpommern können Lehrerinnen und Lehrer verbeamtet werden, wenn sie die geforderten Voraussetzungen erfüllen.
Verbeamtung in Niedersachsen
In Niedersachsen werden Lehrkräfte verbeamtet, wenn sie die fachlichen und persönlichen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Das Höchstalter für eine Verbeamtung beträgt in der Regel 45 Jahre.
Verbeamtung in Nordrhein-Westfalen
Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen werden in der Regel verbeamtet, wenn sie die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem eine abgeschlossene Lehrerausbildung, eine charakterliche und gesundheitliche Eignung sowie das Alter von maximal 42 Jahren.
Verbeamtung im Saarland
Im Saarland werden Lehrkräfte in der Regel verbeamtet, wenn sie die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Verbeamtung in Sachsen
In Sachsen werden nur Schuleiterinnen und Schulleiter sowie ihre Stellvertreter verbeamtet, nicht jedoch Lehrerinnen und Lehrer.
Verbeamtung in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz werden Lehrerinnen und Lehrer verbeamtet, wenn sie die geforderten Voraussetzungen erfüllen.
Verbeamtung in Sachsen-Anhalt
Lehrerinnen und Lehrer in Sachsen-Anhalt werden nur verbeamtet, wenn sie die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Wer diese nicht erfüllt oder nicht verbeamtet werden möchte, wird als Tarifbeschäftigte eingestellt.
Verbeamtung in Schleswig-Holstein
Lehrkräfte in Schleswig-Holstein werden grundsätzlich verbeamtet, wenn sie alle Voraussetzungen erfüllen. Das Höchstalter für eine Verbeamtung liegt bei 45 Jahren.
Verbeamtung in Thüringen
Lehrerinnen und Lehrer in Thüringen werden derzeit nicht verbeamtet. Allerdings wird das Thema in der Landesregierung diskutiert, und es gibt Vorschläge zur Verbeamtung von Finanzministerin Heike Taubert.
Das war eine Übersicht, welche Lehrer in welchen Bundesländern verbeamtet werden. Wenn du weitere Informationen zum Schuldienst in den einzelnen Bundesländern haben möchtest, findest du diese auf den jeweiligen Websites.