Kennst du das Gefühl, völlig überschuldet zu sein und keine Aussicht auf Besserung zu haben? In solchen Situationen stellt sich die Frage, wie man dieser Misere entkommen kann. Eine Option ist das Insolvenzverfahren, das zur Restschuldbefreiung führen kann. Doch welches Verfahren passt zu dir? Gibt es einen Unterschied zwischen Verbraucherinsolvenz und Regelinsolvenz? Lies weiter, um Antworten zu finden.
Unterschiede zwischen Verbraucherinsolvenz und Regelinsolvenz
Die beiden Verfahren haben ein gemeinsames Ziel – die Restschuldbefreiung. Dennoch gibt es wichtige Unterschiede, die beachtet werden müssen. Die Regelinsolvenz ist für Unternehmen und Selbstständige gedacht, während die Verbraucherinsolvenz für Privatpersonen ohne selbstständige Tätigkeit gilt.
Es ist entscheidend, das richtige Verfahren auszuwählen. Das Gericht kann den Antrag als unzulässig zurückweisen, wenn du den falschen Antrag stellst. Dies würde sowohl für dich als auch für das Gericht Zeitverschwendung bedeuten. Daher ist es wichtig, dass du weißt, ob du die Verbraucherinsolvenz oder die Regelinsolvenz wählen solltest.
Einfachheit des Verfahrens: Verbraucherinsolvenz vs. Regelinsolvenz
Das Insolvenzverfahren kann sowohl von einem Gläubiger als auch vom Schuldner selbst eingeleitet werden. Die Regelinsolvenz ist ein umfangreiches und langwieriges Gerichtsverfahren mit vielen spezifischen Punkten, die zu beachten sind. Im Gegensatz dazu ist das Verbraucherinsolvenzverfahren deutlich vereinfacht und somit einfacher für dich. Bei einer Verbraucherinsolvenz ist keine Gerichtsverhandlung erforderlich und es wird lediglich ein gesetzlicher Insolvenzverwalter (ehemals Treuhänder) eingesetzt, der weniger Befugnisse hat als der Insolvenzverwalter im Regelinsolvenzverfahren.
Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass vor der Antragstellung für die Verbraucherinsolvenz ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern stattfinden muss. Erst wenn dieser Versuch gescheitert ist, kann der Antrag gestellt werden. Im Regelinsolvenzverfahren ist ein solcher Einigungsversuch nicht vorgesehen.
Die außergerichtlichen Einigungsversuche im Verbraucherinsolvenzverfahren sind jedoch oft zum Scheitern verurteilt, wenn sie nicht von einer geeigneten Stelle durchgeführt werden, die spezialisiert auf solche Verhandlungen ist. Dabei spielt auch die Erfahrung eine wichtige Rolle, denn im Laufe der Zeit entwickelt man ein Gefühl für den Umgang mit Gläubigern und kann im Notfall das ein oder andere Ass aus dem Ärmel ziehen.
Weitere wichtige Aspekte
Vor der Antragstellung solltest du in Erwägung ziehen, eine Schuldnerberatung bei einem spezialisierten Anwalt in Anspruch zu nehmen. Auch wenn grundsätzlich die Verbraucherinsolvenz für nicht selbstständige Personen und die Regelinsolvenz für Selbstständige oder Unternehmer vorgesehen ist, kann ein kompetenter Anwalt dir helfen, den richtigen Antrag zu stellen und dich während des Verfahrens (unabhängig davon, ob es sich um die Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz handelt) unterstützen, um die Restschuldbefreiung zu erreichen und eine Ablehnung durch das Gericht nach langer Insolvenz zu vermeiden.
Insbesondere bei umfangreichem Vermögen und/oder hohen Schulden solltest du sorgfältig abwägen, ob du eine staatliche Schuldnerberatungsstelle mit möglichen langen Wartezeiten und Überlastung aufsuchst oder einen Anwalt konsultierst, der auf Vergleichsverhandlungen spezialisiert ist.
Weitere Informationen zum außergerichtlichen Vergleichsverfahren von AdvoNeo findest du auf unserer Webseite unter “Ablauf der Schuldnerberatung”.