Verbraucherportal Bayern – Die wichtigsten Kontoarten für Verbraucher

Verbraucherportal Bayern – Die wichtigsten Kontoarten für Verbraucher

Die Verwendung von Bankkonten ist für Kunden allgemein üblich und notwendig. Bankgeschäfte werden über Konten abgewickelt, auf denen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Kreditinstituten und Kunden erfasst und abgerechnet werden. Es gibt verschiedene Arten von Konten, von denen wir im Folgenden die wichtigsten für Verbraucher vorstellen und ihre Unterschiede erläutern.

Das Girokonto: Vereinfachtes Zahlungssystem

Das Girokonto ist in der Regel das wichtigste Konto für die meisten von uns. Es dient der Abwicklung aller Bankgeschäfte, insbesondere im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Über das Girokonto werden Arbeitslohn, Versicherungsprämien, Telefonrechnung, Miete und andere Zahlungen abgewickelt. Es handelt sich um ein sogenanntes Kontokorrentkonto, bei dem Ein- und Auszahlungen verbucht und gegeneinander verrechnet werden. Das Konto kann in der Regel im Rahmen eines Dispositionskredits überzogen werden. Mit einem Girovertrag sind häufig auch eine Girocard oder Debit-Karte (früher EC-Karte) sowie eine Vereinbarung zum Online-Banking verbunden. Auf dem Girokonto werden hauptsächlich Überweisungen und Lastschriften abgewickelt, während eine Guthabenverzinsung eher selten angeboten wird. Banken erzielen Erträge durch Kontoführungsentgelte und andere Gebühren, wobei die Konditionen je nach Bank und Kontoinhaber variieren können. Direktbanken bieten oft günstigere Konditionen an und ermöglichen Geschäfte ohne Kontaktaufnahme am Bankschalter.

Das Basiskonto: Ein Konto ohne Überziehungsmöglichkeit

Seit dem 19. Juni 2016 hat jeder volljährige Verbraucher in der Europäischen Union das Recht auf ein Basiskonto. Ein Basiskonto ist ein Girokonto auf Guthabenbasis, das keine Überziehungsmöglichkeit bietet. Es genießt besonderen Schutz gemäß dem Zahlungskontengesetz (ZKG). Banken dürfen angemessene Entgelte erheben und haben eingeschränkte Kündigungsmöglichkeiten. Das Basiskonto kann auch als Pfändungsschutzkonto geführt werden.

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Kontowechselhilfe gemäß dem Zahlungskontengesetz

Das Zahlungskontengesetz (ZKG) ermöglicht es Verbrauchern seit dem 18. September 2016, von Banken Unterstützung beim Wechsel des Girokontos zu verlangen. Bei dieser Kontowechselhilfe überträgt die alte Bank automatisch Daueraufträge und Lastschriftmandate an die neue Bank. Dadurch wird der Wechsel des Girokontos für den Verbraucher erleichtert. Die Banken können jedoch eine Gebühr für diesen Service verlangen, der nur auf Anforderung des Verbrauchers erfolgt.

Kostentransparenz: Informationen über Kontoentgelte

Gemäß dem Zahlungskontengesetz müssen Banken Kunden ab dem 31. Oktober 2018 mindestens einmal im Jahr schriftlich über die tatsächlich angefallenen Kontoentgelte informieren. Zusätzlich werden Internetseiten eingerichtet, die zertifiziert und den Verbrauchern einen Überblick über die Angebote und Kostenstruktur von Girokonten einzelner Banken bieten. Derzeit erfüllt der Girokontovergleich der Stiftung Warentest diese Aufgabe. Ab Ende 2022 soll diese Aufgabe von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übernommen werden.

Das Tagesgeldkonto: Flexible und sichere Geldanlage

Ein Tagesgeldkonto eignet sich gut, um nicht benötigtes Geld vorübergehend anzulegen. Überschüssige Beträge vom Girokonto können auf das Tagesgeldkonto überwiesen werden. Das Tagesgeldkonto ist mit einem Referenzkonto verknüpft, normalerweise dem Girokonto des Kunden. Vom Tagesgeldkonto kann nur auf das Referenzkonto überwiesen werden, nicht auf andere Konten. Der Kunde kann jederzeit auf das Geld auf dem Tagesgeldkonto zugreifen, da es keine festgelegten Fristen gibt. Die meisten Banken bieten das Tagesgeldkonto derzeit noch kostenlos an. Die Zinssätze liegen jedoch meist unter 0,5% pro Jahr oder sind sogar nicht vorhanden.

Das Sparkonto: Aufbau von Vermögen

Das Sparkonto dient der Verwaltung von Spareinlagen. Es handelt sich um unbefristete Gelder, die nicht für den täglichen Zahlungsverkehr bestimmt sind. Die Verfügungen sind in der Regel nur mit Vorlage des Sparbuchs möglich. Die Kontoführung ist in der Regel kostenlos, aber es können pro Kalendermonat nur begrenzte Beträge abgehoben werden. Die Verzinsung von Sparkonten liegt derzeit zwischen 0,01% und 0,5%.

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Das Termingeldkonto: Attraktive Zinsen durch Festgeld

Das Termingeldkonto wird in der Regel als Festgeld ausgeführt. Es handelt sich um befristete Einlagen, bei denen der Kunde über einen bestimmten Zeitraum nicht frei über sein Geld verfügen kann. Die Verzinsung ist in der Regel höher als bei normalen Sichteinlagen. Die Höhe der Zinsen hängt von der Festlegungsdauer und der Einlage ab. Manche Banken bieten bei einigen Anlagebeträgen niedrigere Zinssätze an oder legen eine maximale Anlagesumme fest. Es gibt auch die Möglichkeit des Kündigungsgeldes, bei dem eine bestimmte Kündigungsfrist vereinbart wird, um auf das Geld zuzugreifen.

Das Depotkonto: Verwahrung von Wertpapieren

Das Depotkonto dient der Verbuchung von Wertpapieren, die von der Bank zur Verwahrung für den Kunden angenommen werden. Es zeigt die Wertpapierbestände des Kunden mit Angaben zur Bezeichnung, Stückzahl, Verwahrart und Lagerort an. Die Bank erzielt Erträge durch Depotgebühren und Provisionen aus Wertpapiergeschäften.

Das Darlehenskonto: Erfassung von Krediten

Das Darlehenskonto dient der Erfassung von Krediten und erfasst den Kreditbetrag, die Auszahlung und die Tilgung des Kredits. Banken erhalten Einnahmen hauptsächlich durch Darlehenszinsen, können aber auch Provisionen oder Bearbeitungsgebühren verlangen. Bei Verbraucherdarlehen ist es wichtig, auf den Effektivzins zu achten, da nur dann Bearbeitungsgebühren berechnet werden dürfen, wenn sie wirksam individuell vereinbart wurden.

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