Verbreiten und Teilen von Inhalten kann strafbar sein

Verbreiten und Teilen von Inhalten kann strafbar sein

Das Internet bietet uns endlose Möglichkeiten, Informationen auszutauschen und uns mit anderen zu verbinden. Doch wir sollten nicht vergessen, dass das Verbreiten und Teilen bestimmter Inhalte strafrechtlich relevant sein kann. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit diesem Thema befassen und herausfinden, was bei der Nutzung von WhatsApp erlaubt ist und was nicht.

Gerichte beschäftigen sich zunehmend mit strafbaren Inhalten im Netz

Die Strafverfolgungsbehörden setzen sich heute immer mehr mit der Verbreitung von Hass im Internet auseinander. Insbesondere die sozialen Netzwerke stehen im Fokus, da es hier einfacher ist, strafrechtlich relevante Nachrichten und Kommentare aufzuspüren. Aber auch in geschlossenen Chat-Gruppen wird aktiv ermittelt, wenn dort hetzerische Äußerungen festgestellt werden.

Videos und Fotos – Was ist bei WhatsApp verboten?

Es spielt keine Rolle, in welcher Form verbotene Inhalte verbreitet werden. Ob es sich um Textbeiträge, Fotos oder Videos handelt – solange der Inhalt gegen das Strafgesetzbuch verstößt, müssen die Strafverfolgungsbehörden aktiv werden. Die Liste der strafbaren Inhalte ist lang und umfasst unter anderem das Versenden von kinderpornografischem Material, das Verbreiten von Aufrufen zu Straftaten, Volksverhetzung, die Leugnung des Holocausts sowie die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole.

Strafrechtliche Konsequenzen für WhatsApp-Nutzer

Ein wichtiger Punkt, den Nutzer von WhatsApp beachten sollten, ist, dass auch das Erhalten strafrechtlich relevanter Inhalte Konsequenzen haben kann. Selbst wenn ein Nutzer solche Inhalte lediglich geschickt bekommt, beispielsweise pornografisches Material oder volksverhetzende Äußerungen, kann er dafür strafrechtlich belangt werden, wenn er diese nicht löscht. Es ist daher ratsam, derartiges Material umgehend zu entfernen.

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Welche Strafen drohen WhatsApp-Nutzern?

Die Strafen hängen von der begangenen Tat ab. Während eine Beleidigung in der Regel nur mit einer Geldstrafe geahndet wird, kann bei der bandenmäßigen Verbreitung kinderpornografischen Materials eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren drohen. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jede Weiterverbreitung strafbar ist. Nutzer bleiben straffrei, wenn sie verbotene Bilder in einem Privatchat mit nur einer anderen Person oder in geschlossenen WhatsApp-Gruppen an wenige bekannte Personen schicken und nicht davon ausgehen, dass diese das Symbol unkontrolliert weiterverbreiten.

Haften Eltern für ihre minderjährigen Kinder?

Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig und daher nicht haftbar. Ihre Eltern können jedoch vom Jugendamt informiert werden. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren sind individuell strafrechtlich verantwortlich, wenn sie zur Zeit der Tat geistig und moralisch dazu in der Lage sind, das Unrecht der Tat zu erkennen und danach zu handeln. Der Erziehungsgedanke steht hier im Vordergrund.

Tipps für WhatsApp-Nutzer

Es ist ratsam, sich online genauso zu verhalten wie offline. Beleidigungen und der Austausch von verbotenen Inhalten sollten vermieden werden. Auch das Teilen von Bildern mit verfassungsfeindlichen Symbolen ist nicht akzeptabel. Nutzer sollten sich darüber im Klaren sein, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und dass strafrechtliche Konsequenzen drohen können.

Das Teilen und Verbreiten von Inhalten im Internet kann strafbar sein. Wir sollten uns bewusst sein, dass wir Verantwortung tragen und uns an geltendes Recht halten müssen. Gemeinsam können wir das Internet zu einem sicheren und respektvollen Ort machen.

Video wie macht man hakenkreuz in whatsapp