Verdienen Sie bis zu 520 Euro steuerfrei mit einem Minijob

Verdienen Sie bis zu 520 Euro steuerfrei mit einem Minijob

Sie möchten gerne etwas Geld dazuverdienen, ohne dabei zu hohe Abzüge zu haben? Mit einem Minijob können Sie bis zu 520 Euro im Monat verdienen, ohne Steuern zahlen zu müssen. Das klingt doch verlockend, oder? In diesem Artikel verrate ich Ihnen alles, was Sie über Minijobs wissen müssen.

Die Ren­ten­ver­si­che­rungspflicht beim Minijob

Seit 2013 unterliegen alle Minijobber der Ver­si­che­rungspflicht in der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer einen reduzierten Beitrag von 3,6 Prozent zahlen müssen, während Ihr Arbeitgeber die restlichen 5,7 Prozent plus seinen eigenen Anteil von 9,3 Prozent übernimmt.

Wenn Sie einen Minijob mit einem monatlichen Verdienst von 520 Euro haben, erhalten Sie letztendlich 501,28 Euro netto ausgezahlt. Beachten Sie jedoch, dass bei einer Beschäftigung in einem Privathaushalt der Arbeitnehmer einen vollen Beitrag von 13,6 Prozent zahlen muss, da der Arbeitgeber dort nur 5 Prozent pauschal leistet.

Befreiung von der Ren­ten­ver­si­che­rungspflicht

Sie fragen sich vielleicht, warum wir zu Beginn des Artikels gesagt haben, dass beim Minijob Brutto gleich Netto ist. Der Grund dafür ist, dass Sie die Möglichkeit haben, sich von der Ren­ten­ver­si­che­rungspflicht im Minijob befreien zu lassen. Alles, was Sie dafür tun müssen, ist einen formlosen schriftlichen Antrag an Ihren Arbeitgeber zu stellen. Dieser leitet dann eine Mitteilung an die Minijob-Zentrale weiter. Wenn diese innerhalb eines Monats nicht widerspricht, gilt der Antrag als genehmigt.

Bevor Sie sich jedoch für eine Befreiung entscheiden, sollten Sie sich gut überlegen, ob es für Ihre persönliche Situation sinnvoll ist. Es ist ratsam, sich vorher von der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung beraten zu lassen. Dort erhalten Sie kostenlose Hilfe und Informationen unter der Servicenummer 0800 1000 4800. Beachten Sie außerdem, dass die Befreiung dauerhaft ist und Sie nicht zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung zurückkehren können.

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Die Vorteile der Ren­ten­ver­si­che­rungspflicht

Es gibt einige Vorteile, die Ihnen die Ren­ten­ver­si­che­rungspflicht bietet:

  • Kleine Erhöhung der Rentenansprüche: Durch die Pauschalabgabe des Arbeitgebers kann sich Ihr Rentenanspruch erhöhen. Je nachdem, ob Sie die 3,6 Prozent zusätzlich selbst einzahlen, beläuft sich der Zuwachs auf monatlich etwa 4,63 Euro oder 5,78 Euro.

  • Anspruch auf Reha-Leistungen: Wenn Sie eine Reha benötigen, um wieder arbeiten zu können, ist die Ren­ten­ver­si­che­rung zuständig und nicht die Kran­ken­ver­si­che­rung. Für eine Reha müssen Sie jedoch mindestens sechs Monate Pflichtbeiträge in den letzten zwei Jahren gezahlt haben.

  • Anspruch auf eine Er­werbs­min­de­rungs­ren­te: Um Anspruch auf eine Er­werbs­min­de­rungs­ren­te zu haben, müssen Sie mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Antragsstellung gezahlt haben. Wenn Sie sich von der Ren­ten­ver­si­che­rung befreien lassen, entfallen diese Beiträge.

  • Voraussetzung für staatliche Förderung der Altersvorsorge: Die Mitgliedschaft in der Ren­ten­ver­si­che­rung ist Voraussetzung für die staatliche Förderung einer Riester-Rente. Mit einem Riester-Vertrag und einem Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr können Sie staatliche Zulagen von bis zu 175 Euro erhalten.

  • Genereller Anspruch auf eine Rente: Um eine gesetzliche Rente zu erhalten, müssen Sie eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren vorweisen. Wenn Sie sich von der Ren­ten­ver­si­che­rung befreien lassen, zählt die Arbeitszeit als Minijobber nicht als volle Versicherungszeit. Ein ren­ten­ver­si­che­rungs­pflich­tiger Minijob kann sich also für den Anspruch auf eine kleine Rente lohnen.

Rentner und Ren­ten­ver­si­che­rungspflicht

Auch Rentner können von einer eigenen Rentenzahlung profitieren, wenn sie einen Minijob ausüben. Dies gilt insbesondere für Rentner mit einem gewerblichen Minijob. Es gibt jedoch Unterschiede zwischen Frührentnern und Altersrentnern mit einer geringfügigen Beschäftigung.

  • Rente ab 63: Wenn Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gegangen sind und einen Minijob haben, sind Sie versicherungspflichtig. Diese Pflicht endet erst nach Überschreiten der Altersgrenze. Frührentner müssen also einen eigenen Rentenbeitrag zahlen, erhalten dafür aber nur eine kleine zusätzliche Rente. Daher sollten sie sich von der Ren­ten­ver­si­che­rung befreien lassen.

  • Rentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze: Wenn Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gegangen sind, ist der Minijob rentenversicherungsfrei. Das bedeutet, dass der Lohn brutto für netto ausgezahlt wird. Wenn Sie sich jedoch nicht befreien lassen, können die Beiträge Ihre Rente erhöhen, sofern Sie eigene Beiträge zahlen.

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Dies waren die wichtigsten Informationen zum Thema Minijob und Ren­ten­ver­si­che­rungspflicht. Überlegen Sie gut, ob es für Sie sinnvoll ist, sich von der Ren­ten­ver­si­che­rungspflicht befreien zu lassen, und lassen Sie sich bei Bedarf von der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung beraten.

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