Vereine und Stiftungen

Vereine und Stiftungen

Der Verein und die Stiftung sind zwei Arten von juristischen Personen, die im Schweizerischen Zivilgesetzbuch geregelt sind. In diesem Artikel werden wir uns mit den Grundlagen und Unterschieden zwischen Vereinen und Stiftungen befassen.

INHALTSVERZEICHNIS

Vereine

Vereine sind Personenverbindungen, die einen ideellen Zweck verfolgen. Dabei handelt es sich um politische, religiöse oder wohltätige Zwecke. Die Verfolgung wirtschaftlicher Interessen ist hingegen ausgeschlossen. Vereine dürfen also weder Geld- noch Sachvorteile für sich selbst bestimmen, sondern nur zugunsten Dritter handeln. Die Vereinsmitglieder dürfen keinen finanziellen Gewinn daraus erzielen. Die genauen Regeln und erlaubten Zwecke können von Fall zu Fall unterschiedlich sein, daher ist es ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden.

Die Gründung eines Vereins erfolgt durch einen Gründungsakt, bei dem die Annahme der Statuten durch die Vereinsversammlung beschlossen wird. Die Statuten regeln die wichtigsten Aspekte des Vereins, und sowohl natürliche als auch juristische Personen können Mitglieder sein. Die Eintragung in das Handelsregister ist nicht zwingend erforderlich, aber möglich. Vereine haben eine eigene Rechtspersönlichkeit und müssen bestimmte Organe wie die Vereinsversammlung und den Vorstand haben, um ihre Angelegenheiten zu organisieren und zu regeln.

Stiftungen

Eine Stiftung ist ein Vermögen, das einem speziellen Zweck gewidmet ist. Im Gegensatz zu Vereinen haben Stiftungen keine Mitglieder oder Eigentümer. Stattdessen haben sie Begünstigte, denen das Vermögen zugutekommt. Stiftungen werden durch ein einseitiges Rechtsgeschäft errichtet und müssen im Handelsregister eingetragen werden. Es gibt verschiedene Arten von Stiftungen, wie gemeinnützige, Unternehmens-, Familien-, kirchliche Stiftungen und mehr. Es ist ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden, um weitere Informationen zu den verschiedenen Stiftungsarten zu erhalten.

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Die Verwaltung des Stiftungsvermögens liegt in der Verantwortung des Stiftungsrats, der den Willen des Stifters beachten muss. Stiftungen unterliegen einer allgemeinen Revisionspflicht. Die Aufsicht über Stiftungen erfolgt durch das Gemeinwesen oder die zuständige staatliche Behörde, um den Stiftungszweck zu sichern und zu wahren. Es gibt verschiedene Maßnahmen zur Aufsicht, wie Mahnungen, Überwachung der Kapitalanlage und Berichterstattungspflichten. In extremen Fällen können Stiftungsräte abberufen oder die Stiftung aufgehoben werden.


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