Das Zusammenleben von Mensch und Hund erfordert viel Lernen und Training, um ein harmonisches Miteinander zu gewährleisten. Dennoch kann es vorkommen, dass der Vierbeiner seine Erziehung vergisst und auf die Straße rennt, wodurch Autofahrer oft nicht mehr rechtzeitig reagieren können und den Hund anfahren.
Was tun beim Unfall mit einem Hund?
Ein Unfall mit einem Hund ist für alle Beteiligten schockierend. Dennoch ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und die entsprechenden Verhaltensregeln zu befolgen. Folgende Maßnahmen sind dabei besonders wichtig:
- An einer sicheren Stelle anhalten
- Warnblinkanlage einschalten
- Warnweste anlegen
- Unfallstelle absichern (Warndreieck aufstellen)
- Polizei verständigen (110)
- Erste Hilfe leisten
- Auf Polizei und Notarzt warten
Wenn ein Hund angefahren wurde oder sich ein Unfall mit einem Hund im Auto ereignet hat, ist es zudem wichtig, den Hund zu sichern. Denn auch er kann unter Schock stehen und aggressiv reagieren. Indem man die Hände vor dem Kontakt mit dem Tier bedeckt, schützt man sich vor möglichen Bissen, Kratzern oder übertragbaren Krankheiten.
Es ist wichtig zu beachten, dass bei einem Unfall mit Hund das Zurücklassen des angefahrenen Hundes als Tierquälerei gemäß dem Tierschutzgesetz betrachtet wird. Dies stellt eine Straftat dar, die mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden kann. Um solche Sanktionen zu vermeiden, sollte die Polizei bei einem Unfall mit Hund verständigt werden.
Rechtslage bei einem Autounfall mit Hund
Nach § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) haften grundsätzlich die Tierhalter für die Schäden, die ihr Vierbeiner verursacht. Dies wird als verschuldungsunabhängige Gefährdungshaftung bezeichnet. Die Haltung eines Tieres birgt eine unberechenbare Gefahr, weshalb der Besitzer für den entstandenen Schaden und die anfallenden Tierarztkosten aufkommen muss.
Es spielt in der Regel keine Rolle, ob der Hund ohne Leine unterwegs war oder sich trotz Leine losreißen konnte. Auch Leuchtgeschirre oder reflektierende Westen für Hunde beeinflussen die Haftung nicht, können jedoch die Sichtbarkeit erhöhen.
Bei einem Unfall mit Hund können sich Schmerzensgeld und Schadensersatz schnell summieren. Eine Absicherung ist durch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung möglich, die in einigen Bundesländern bereits Pflicht ist.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Autofahrer, der den Hund angefahren hat, eine Mitschuld trägt – zum Beispiel wenn er zu schnell gefahren ist oder unachtsam war. Auch die allgemeine Betriebsgefahr beim Führen von Kraftfahrzeugen kann berücksichtigt werden. In diesem Fall müsste der Fahrer einen Teil des Schadens selbst tragen.
Gerichtsurteile zur Schuldfrage bei einem Hundeaunfall
Ein Gericht kann sich mit einem Autounfall befassen, wenn ein Hund angefahren wurde. Dabei müssen die Richter die individuellen Umstände berücksichtigen und die Schuldfrage klären. Hier sind drei exemplarische Gerichtsurteile:
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In einem Fall, in dem ein Hund wegen eines Kaninchens losriss und von einem Auto angefahren wurde, wurde dem Fahrer laut Gericht 75 Prozent der Schuld zugesprochen, da er mit 100 km/h statt der erlaubten 50 km/h unterwegs war. Der Hundehalter wurde zu 25 Prozent haftbar gemacht. (OLG Hamm, 10. Januar 2000, Az.: 6 U 202/99)
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In einem anderen Fall rannte ein Hund ohne das Verschulden der Fahrerin in ein Auto. Das Gericht sprach ihr dennoch eine Teilschuld von 25 Prozent aufgrund der Betriebsgefahr zu. Der fahrlässige Hundehalter haftete zu 75 Prozent. (LG Nürnberg-Fürth, 13. Juli 1995, Az.: 2 S 2256/95)
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In einem dritten Fall lief ein nicht angeleinter Hund durch ein offenes Gartentor auf die Straße und verursachte einen Auffahrunfall. Der Halter trug in diesem Fall die alleinige Verantwortung für die Kollision. (LG Coburg, 23. Juli 2003, Az.: 32 S 35/03)
Es zeigt sich, dass bei einem Unfall mit Hund immer die Umstände des Vorfalls berücksichtigt werden müssen. Für eine individuelle Beurteilung sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
Wie lässt sich ein Unfall mit Hund verhindern?
Vorsicht ist besser als Nachsicht. Hundehalter sollten daher Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit ihres Vierbeiners zu verbessern und Unfälle zu vermeiden. Hier sind einige Empfehlungen:
- Haustiere, die den Verkehr gefährden können, sollten gemäß § 28 der Straßenverkehrsordnung von der Straße ferngehalten werden. Daher sollten Hunde immer angeleint sein.
- Geschirre ermöglichen oft eine bessere Sicherung des Vierbeiners im Vergleich zu Halsbändern.
- Tore sollten geschlossen gehalten werden, um zu verhindern, dass der Hund vom Grundstück rennen kann.
- Die Erziehung des Hundes ist wichtig, damit er auf den Namen hört und bei Bedarf zu seinem Besitzer zurückkehrt.
- Die Verwendung von Leuchthalsbändern oder -geschirren kann die Sichtbarkeit des Hundes erhöhen und somit dazu beitragen, dass Fahrer ihn frühzeitig erkennen.
- Kleine Warnwesten sind ebenfalls erhältlich und können vor allem bei Dunkelheit die Sicherheit erhöhen.
Ziel dieser Vorsichtsmaßnahmen ist es, Kollisionen zu vermeiden. Sie haben jedoch normalerweise keine Auswirkungen auf die Haftung im Falle von Unfallschäden.